#1 31. Januar 2008 Nachdem das Landgericht Düsseldorf eine negative Feststellungsklage von RapidShare gegen die Verwertungsgesellschaft GEMA abgewiesen hat, will der Sharehoster in Berufung gehen. Ihm geht es darum, eine "obergerichtliche Entscheidung über die Prüfungspflichten von Webhostern" herbeizuführen, heißt es in einer Mitteilung. Das erstinstanzliche Urteil habe keine Auswirkungen auf den Betrieb von rapidshare.com. RapidShare offeriert Speicherplatz für Unternehmen und Privatpersonen. Die Daten könnten über einen speziellen Link heruntergeladen oder gelöscht werden. Diesen Verweis macht RapidShare nach eigenen Angaben "nur demjenigen zugänglich, der die Daten gespeichert hat". Der Kunde könne den Link aber natürlich auch an Bekannte weitergeben oder anderweitig veröffentlichen. Die GEMA stört sich daran, dass sich unter den gespeicherten Daten auch urheberrechtlich geschütztes Material befindet. RapidShare meint, die Prüfungspflichten für Hoster würden bisher unterschiedlich interpretiert und will dies nun klären lassen. Die Forderungen reichten von der Nutzung von Softwarefiltern, der Registrierung aller User, der Erhöhung der Anzahl der kontrollierenden Mitarbeiter bis zur Prüfung von Link-Ressourcen. Welche Software-Filter den Prüfungspflichten genügen, wie viele für die Prüfung abgestellte Mitarbeiter ausreichen und welche der Link-Ressourcen geprüft werden sollen, sei nicht einheitlich definiert. RapidShare meint, dass "selbst all diese Maßnahmen nicht ausreichen werden, um den Missbrauch von Hosting-Diensten mit 100-prozentiger Sicherheit zu unterbinden". RapidShare hatte zuvor bereits ein von der GEMA angestrengtes Verfahren in der ersten Instanz verloren. Über die Auslegung der Entscheidung in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln waren die Streitparten uneins. Während die GEMA meint, RapidShare könne sich nicht grenzenlos auf die Unkontrollierbarkeit ihrer Speicherdienste berufen, meint die Gegenseite, ein Speicherplatzanbieter sei nur bedingt für die über seine Dienste herunterladbaren Musikwerke verantwortlich. "Unserer Meinung nach ist es kontraproduktiv, das Internet und das Hosting pauschal dafür zu verdammen, dass sie wie jede Infrastruktur missbraucht werden können", meint Bobby Chang, Geschäftsführer der RapidShare AG. "Das Ziel ist, in Deutschland vernünftig und differenziert mit dem Thema umzugehen." Siehe dazu auch: GEMA sieht sich erneut gegen Sharehoster RapidShare siegen Streit über Auslegung des Sharehoster-Urteils geht weiter GEMA sieht "bahnbrechenden Erfolg" im Vorgehen gegen Sharehoster Gericht schränkt Prüfpflichten für RapidShare ein Hostingdienst RapidShare verklagt die GEMA RapidShare geht im Streit mit der GEMA in Berufung Rapidshare muss künftige Verletzungen des GEMA-Repertoires verhindern Rapidshare will gegen einstweilige Verfügung vorgehen GEMA erwirkt einstweilige Verfügungen gegen Dateitauschdienste (anw/c't) Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/102801 + Multi-Zitat Zitieren
#2 31. Januar 2008 AW: RapidShare wehrt sich weiterhin gegen GEMA Das ist ja alles eigentlich quatsch. das wäre ja wie, als wenn z.B. ein tankstellenpächter verurteilt wird, weil ein straftäter bei ihm ein messer oder eionen elektroshocker gekauft hat. ein webhoszter stellt nur webspace zur verfügung, was der nutzer damit macht ist seine sache. ist ja wie, wenn ich eine garage miete und darin was illegales machen würde und der vermieter deswegen angezeigt wird, weil er ja die pflicht hätte dauernd zu schauen was ich in meiner garage mache. so ein schmu + Multi-Zitat Zitieren
#3 31. Januar 2008 AW: RapidShare wehrt sich weiterhin gegen GEMA Wenn der Tankstellenwächter aber weiß dass der Käufer damit jemanden töten wird kann er eine Mitschuld kriegen, genau wie jetzt bei RS Ist sone verzwickte Sache aber durchaus interessant wie es weiter verläuft + Multi-Zitat Zitieren
#4 31. Januar 2008 AW: RapidShare wehrt sich weiterhin gegen GEMA find ich total übertrieben was die gema alles von rapidshare möchte. die haben soviele dateien das kan man doch wirklich garnicht alles überprüfen. und auserdehm ist spätestens schluss wen die dateine gepackt sind und einen unauffälligen namen haben. + Multi-Zitat Zitieren
#5 31. Januar 2008 AW: RapidShare wehrt sich weiterhin gegen GEMA Mein ich auch , ich mein Rapidshare distanziert sich ja wie jeder Hoster von seinen Inhalten. Das es Leute gibt die sowas ausnutzen is klar, aber ich denke es wird allein schon angeklagt das es RS gibt ( oder so ... ) + Multi-Zitat Zitieren
#6 31. Januar 2008 AW: RapidShare wehrt sich weiterhin gegen GEMA jaja GEMA hin oder her die Leute labern stuss sollen die mal das Geld zur verfügung stellen damit Rapidshare das alles machen kann dann gucken die drein als hätten se 3 Tage nicht geschlafen und 5 wochen nimer geduscht die spinnen doch das kann doch nicht sein und auserdem wie will Rapidshare den alles kontrollieren wenn passwörter drauf sind? Und die dürfen das doch garnicht kontrollieren wie wärs wenn ne Firma ihre Finanzen auf Rapid uppt (jetz mal angenommen)? Oô + Multi-Zitat Zitieren
#7 31. Januar 2008 AW: RapidShare wehrt sich weiterhin gegen GEMA naja.. und wer die besseren argumente bringen kann und sich durchsetzenkann.. .. aber finde gut das rs sich soo gut dagegen wert Mfg ymaas + Multi-Zitat Zitieren
#8 31. Januar 2008 AW: RapidShare wehrt sich weiterhin gegen GEMA Schon.... aber Rapidshare kann ja nicht davon ausgehen, dass jeder User, der etwas hochlädt auch ein grundsätzlicher Krimineller ist... wobei ich denke, dass "Raubkopierer" keine kriminelle Energie haben, wie sie bei Mördern oder so vorkommt... aber das is eine andere Sache Die können sicherlich nicht Rapidshare dafür zur Verantwortung ziehen, dass ihr Dienst missbraucht wird. Bin auch mal gespannt, was da jetzt noch abgeht. Ich hoffe RapidShare kann sich noch einmal durchsetzen greez + Multi-Zitat Zitieren
#9 31. Januar 2008 AW: RapidShare wehrt sich weiterhin gegen GEMA Nein, RS kann nun mal auch nichts für die Useraktivitäten und setzt ja auch schon eine Blacklist gegen illegale Files ein. Was will man mehr? + Multi-Zitat Zitieren