Realabschluss

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Killer_cs_best, 1. Juli 2008 .

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  1. 1. Juli 2008
    Also ich bin einer 10 KLasse in Real und krieg leider eine 5 in Deutsch ^^ naja aber normal kann ich es mit meiner 2 in Mathe ausgleichen aber nun meint der Direktor das für ein Realabschluss müssen alle noten min 4 also kann man nicht ausgleichen wo steht das weißt das jemand? Naja ich wohn in Niedersachsen wenn das wichtig ist ^^ also pls help brauch den Abschluss und ob ich da was machen kann also danke für eure antworten ^^



    mfg Killer
     
  2. 1. Juli 2008
    AW: Realabschluss

    was hast den im anderen hauptfach? Mit einer 5 kann dir da eigentlich nichts passieren. Erst bei der 2ten 5.
     
  3. 1. Juli 2008
    AW: Realabschluss

    also gestern war konferenz und naja der deriktor meinte das ein Realabschluss is nur dann wenn der zeugnis min 4 is -.- also ka hab voll stress und angst hab alles schon geplannt und nun das ne ich hab in Eng ne 4 und sonst keine 5 aber die bekamm ich nur weil ich abschlussarbeit 5 geschrieben hab -.- ^^ aber naja hoffe das ich ein bekomm und der meinte so das es neu sei so eine Regelung
    -.-
     
  4. 1. Juli 2008
    AW: Realabschluss

    wenn du in einem Hauptfach einmal die Anforderungen unterschritten hast, sollte das eig kein Problem sein.

    schau mal hier nach: http://www.mk.niedersachsen.de/servlets/download?C=38884054&L=20
    (das ist die "Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I[...]")

    Da hast du verschieden Paragraphen, die deine Frage klären sollten.
    Schau dir § 45 (Mindestanforderungen und Ausgleichsregelungen, § 23 und § 24 (Anforderungen an Ausgleichsfächer) an.
    Da kann auch dein Lehrer nichts dagegen machen.
     
  5. 1. Juli 2008
    AW: Realabschluss

    ehm hmm könntest du mir die stellen kopieren und hier einfügen komm da grad net klar ^^ sry ohja bw hast du und die seite ist auch Aktuel oder? ^^
     
  6. 1. Juli 2008
    AW: Realabschluss

    Das Dokument ist von der Seite des Niedersächischen Kultusministeriums und stht da unter "Rechtsvorschriften zu den Abschlussprüfungen und Abschlüssen Sek. I".
    von hier zu erreichen: Abschlüsse im Sekundarbereich I | Nds. Kultusministerium

    sie sollte demnach aktuell sein ("Lesefassung ab 1.8.2007")
    Auzüge:

    § 45

    "(1) Den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss oder den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erwirbt, wer in allen Fächern mindestens die Endnote ,ausreichend’ erhalten
    hat. Nicht ausreichende Leistungen in einer zweiten Fremdsprache bleiben unberücksichtigt.
    "

    "(4) Die §§ 23 und 24 gelten entsprechend. Jedoch darf in den Fächern der Abschlussprüfung
    die Note ,ausreichend’ nur in einem Fach unterschritten werden.
    "

    § 23

    "(3) Werden die Mindestanforderungen in nur einem Fach um eine Notenstufe unterschritten,
    bedarf dies keines Ausgleichs.
    (4) werden die Mindestanforderungen nach Absatz 1 in zwei Fächern um eine Notenstufe
    unterschritten, so kann der entsprechende Abschluss erworben werden, wenn die Mindestanforderungen
    in zwei Ausgleichsfächern um eine Notenstufe überschritten werden.
    (5) Werden die Mindestanforderungen nach Absatz 1 in einem Fach um zwei Notenstufen
    unterschritten, so kann der entsprechende Abschluss erworben werden, wenn die Mindestanforderungen
    in einem Ausgleichsfach um zwei Notenstufen oder in zwei Ausgleichsfächern
    um eine Notenstufe überschritten werden.
    "

    Ich vermute Absatz (3) gilt für Nebenfächer.

    Jedoch:
    "(7) Ob die Konferenz von Möglichkeiten des Ausgleichs nach den Absätzen 4 bis 6
    Gebrauch macht, steht in ihrer pflichtgemäßen Beurteilung. Die Entscheidung richtet sich
    danach, ob die Zuerkennung der jeweiligen Berechtigung nach dem allgemeinen Leistungsbild
    der Schülerin oder des Schülers gerechtfertigt erscheint. In die Beurteilung sind die unter
    pädagogischen und fachlichen Gesichtspunkten wesentlichen Umstände des Einzelfalles
    einzubeziehen.
    "

    § 24

    "(2) In der Realschule, im Gymnasium, im Realschulzweig und im gymnasialen Zweig der
    Kooperativen Gesamtschule sowie in der Integrierten Gesamtschule können die Fächer
    Deutsch, die Pflicht- und Wahlpflichtfremdsprachen und Mathematik bei der Anwendung der
    Ausgleichsvorschriften nur untereinander ausgeglichen werden.
    "

    Viel Erfolg
    Gruß
    NF

    PS: ich gehe davon aus, dass diese Bestimmungen gelten und aktuell sind, da sie auf der offiziellen Seite des Kultusministeriums stehen. Jedoch kann ich nicht dafür garantieren.
     
  7. 1. Juli 2008
    AW: Realabschluss

    kk hat meine freundin für mich alles geklärt ^^
     
  8. 1. Juli 2008
    AW: Realabschluss

    Mein ich auch, aber ganz davon abgesehen sieht eine 5 auf dem Zeugnis immer meis aus, und dann auch noch in einem Hauptfach xD Ich würd ne Nachprüfung machen. Was soll denn dein Arbeitgeber sagen ?
     
  9. 1. Juli 2008
    AW: Realabschluss

    Stimmt nicht. Ein guter Freund hat auch seinen Realabschluss bekommen mit einer 5 in Mathe und da bin ich mir zu 100% sicher
     
  10. 1. Juli 2008
    AW: Realabschluss

    ich krieg den nun und naja ich brauch den nur für bbs ^^ und da mach mir mein erweiternen lerne mal wieda und zogg nun sowieso nicht mehr ^^ naja thx an alle
     
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