"Recht am (eigenen) Bild" geltend machen

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von t3ch, 22. Oktober 2007 .

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  1. 22. Oktober 2007
    Guten Tag,

    neulich wurde ich auf der Straße, nachdem ich und meine Freunde unsere Autos geparkt hatten mehrmals von einer mir bekannten Person fotografiert. Anscheinend um uns zu vertreiben. Wir haben weder gepöbelt noch waren wir in irgendeiner Weiße auffällig, das ist sowieso nicht unsere Art.

    Diese Person sagte uns die Bilder seien von ihr veröffentlicht worden.
    Leider ist es mir unmöglich diese in den weeeeiiiten Tiefen des Webs zu finden..

    Meine Frage nun: Da ein Recht am eigenen Bild besteht und dieses erst mit Einverständigung des/der Fotografierten veröffentlich werden darf, ist es mir möglich in irgendeiner Weiße etwas zu unternehmen? Ich habe die entsprechende Person darauf angesprochen, sie weigert sich jedoch die Bilder zurückzunehmen.

    Danke für eure Hilfe!
     
  2. 22. Oktober 2007
    AW: "Recht am (eigenen) Bild" geltend machen

    Polizei -> Anzeige wegen Rufmordes oder so, müsste klappen. Ich wurde auch wegen Rufmordes angezeigt, als ich ein Video von einer Person online gestellt hab, die das nicht wollte.
     
  3. 22. Oktober 2007
    AW: "Recht am (eigenen) Bild" geltend machen

    bist du bushido? ^^

    ne mal im ernst. Normalerweise wird man ja in der Disco oder so immer gefragt ob man fotografiert werden möchte.

    Aber die person hat einfach die Bilder gemacht ohne einverständnis?

    Grundsaetzlich ist es so, dass man nur Bilder veroeffentlichen darf deren Urheber man ist, oder wenn man die Rechte dazu hat.
     
  4. 22. Oktober 2007
    AW: "Recht am (eigenen) Bild" geltend machen

    Geh zur Polizei und erkläre dennen die Sachlage, die werden dir am besten weiterhelfen können. Du kannst die auch Fragen ob die mal mit dir zur Person fahren und sich das mal anhören.
    Glaub mir wenn sie die Bullen vor der Tür sieht dann kriegt sie angst und gibt alles zu.
    Dann kannst du immernoch anzeige erstatten.

    mfg tayfun
     
  5. 22. Oktober 2007
    AW: "Recht am (eigenen) Bild" geltend machen

    Wenn auf dem Bild mehr als 7 Personen zu sehen sind, macht sich diese Person nicht strafbar. Sobald es aber 7 oder weniger Personen sind, muss sie die Erlaubnis von jedem Einzelnen einholen, der auf dem Bild zu erkennen ist, sonst kann man sie anzeigen.

    Gruß Moody
     
  6. 22. Oktober 2007
    AW: "Recht am (eigenen) Bild" geltend machen

    Servus nochma,

    es sind 3 Personen zusammen mit uns zu sehen, wir alle möchten nicht auf den Bildern sein.
    Die Frage ist: Muss ich der Polizei angeben, wo die Bilder im Inet zu finden sind? Denn das weiß ich ja nicht... Wir können jedoch alle 3 bezeugen, dass ER sagte er habe sie irgendwo öffentlich hochgeladen.

    Eigentlich voll sinnlos, wegen sowas Stress zu schieben, was meint ihr?


    Bewertungen sind draußen!
     
  7. 22. Oktober 2007
    AW: "Recht am (eigenen) Bild" geltend machen

    du kannst sie anzeigen. hast aber nur erfolgt, wenn du beweisen kannst, dass die bilder "rufmord" sind bzw deine würde verletzten.

    wenn das ganz normale fotos sind, dann kannst du das niemals durchsetzten.
     
  8. 22. Oktober 2007
    AW: "Recht am (eigenen) Bild" geltend machen

    Ja sowas kenn ich kannst du anzeigen wenn du willst .. wir machen uns eigentlich wenig draus...
    Gruzz
     
  9. 22. Oktober 2007
    AW: "Recht am (eigenen) Bild" geltend machen

    Was sollte dir denn passieren? Ihr habt nichts gemacht also.

    Auf jeder Party lässt du dich besoffen mit geilen Ischen fotografieren und die Bilder laden im Netz aber jetzt schiebst du Stress? Verstehe ich nicht...

    Oft haben doch schon Promis dagegen geklagt, das Bilder von ihnen in Zeitungen veröffentlicht wurde und die Gerichte meinten, dass das nicht gegen die Privatsphäre verstößt. Also wird das in deinem Fall auch nicht so sein.

    (ohne Gewehr)
     
  10. 22. Oktober 2007
    AW: "Recht am (eigenen) Bild" geltend machen

    Also solange es dich ja nicht störtBrauchste doch auch nichts zu machen oder?


    Falls du etwas gegen die Dame unternehmen willst brauchste beweisen wo die Bilder zu finden sind.
    Und natürlich die andresse usw. ist ja wohl selbstverständlich
     
  11. 22. Oktober 2007
    AW: "Recht am (eigenen) Bild" geltend machen

    wenn dud ie hauptperson auf dem bild ist kannst du das es durchsetzten das sie nicht veröffentlicht werden ... geh zu den cops und erklär alles die werden dann handeln
     
  12. 22. Oktober 2007
    AW: "Recht am (eigenen) Bild" geltend machen

    Du kannst jederzeit eine Anzeige erstatten. Wenn du dies nicht möchtest (wovon ich ausgehe) würde ich ihn anzeigen.
    Du kannst ihm auch sagen, dass er die Bilder löschen soll. Wenn er es nicht macht dann halt zu den oben beschriebenen Mittel greifen

    Und natürlich bist du dann im Recht, wenn es eine Verhandlung gibt. Du kannst dir das so vorstellen, das auf dir ein Copyright liegt und jeder der das nicht beachtet eine Straftat begeht.
    Also vorher fragen, befor jemand von anderen Bilder macht
     
  13. 23. Oktober 2007
    AW: "Recht am (eigenen) Bild" geltend machen

    echt nicht?? wusst ich gar nicht dachte immer das es einfach nur irgendein bild vor einem sein muss ... das man sich da sofort wehren kann...
    Grüße
    ra!d
     
  14. 23. Oktober 2007
    AW: "Recht am (eigenen) Bild" geltend machen

    Anklage wegen Rufmordes ist schon eine sehr gute Idee da du ja wie schon gesagt ein recht des eigenen Bildes hast.
    Vllt hast du ja irgentwen in deinem Bekanntenkreis der sich mit diesen juristischen Sachen auskennt.
    Ansonsten würde ich mich bei der Polizei einfach mal informieren.
    Fragen kostet nichts.
     
  15. 23. Oktober 2007
    AW: "Recht am (eigenen) Bild" geltend machen


    Wie kommst du denn auf eine derartige These? Du kennt mich/uns doch überhaupt nicht... man sollte nicht von sich auf andere schließen.
    EDIT: und "ohne Gewehr" sicherlich




    @rhino: Habe denjenigen bereits drauf angesprochen - nö

    @Codas: Danke für die Zusatzinfos


    BEWERTUNG hab ich an alle sinvollen Beiträge vergeben.


    Um eine Fazit zu ziehen: ICH MUSS BEI EINER ANZEIGE ALSO ANGEBEN WO DIE BILDER ZU FINDEN SIND, DIE BLOßE AUSSAGE DIESER PERSON: "SIE WURDEN VERÖFFENTLICH", REICHT NICHT?

    Bitte um kurze Bestätigung, dannach werd ich closen.

    Danke!
     
  16. 23. Oktober 2007
    AW: "Recht am (eigenen) Bild" geltend machen

    Das zählt zu den sog. MEdienrechten , und wenn es wirklich schlimme Bilde sind ( was ich mir ebi deiner Schilderung nicht vorstellen kann ). Dann rufste bei der nächsten Polizeistelle an und fragst da nach wie die Gestzlage so ist. Dann kannste se nämlich anzeigen ... Jeder hat das recht am eigenen Bild ( wie du schon sagtest ). Es sei denn die Bilder sind garnicht so schlimm und die Person lügt nur
     
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