Recht auf Lehrveranstaltung während der Schulzeit?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Coksnuss, 28. Januar 2010 .

  1. 28. Januar 2010
    Hallo,

    habe ne allgemeine Frage. Und zwar: Bisher war es nie ein Problem für mich aufgrund von Lehrveranstaltung fern von der Schule / Ausbildung / Zivildienst zu bleiben. Beim Zivildienst gibt es ja sogar das Recht dazu soundsoviele Veranstaltungen besuchen zu dürfen (im Jahr...) [Auch wenn ich das nie in Anspruch genommen habe]

    Bei uns gibt es z.Z. eine Informationsveranstaltung die während der Schulzeit stattfindet. Dort halten unter anderem Leute der Technischen Universität und der Fachhhochschule Vorträge über Studiengänge.
    (Es geht dort also um Informationen über Studien-/ und Ausbildungsveranstaltungen)

    Am Dienstag sind wir im Klassenverbund auf dieser Veranstaltung gewesen. Mittwochs (und Donnerstags, an diesen 2 Tagen läuft die Veranstaltung noch) wurde uns der Besuch dieser Veranstaltung untersagt.

    Allerdings gab es für mich einen interessanten Beitrag am Mittwoch den ich nicht verpassen wollte und habe mich trotz des 'Verbotes' und nach abmelden bei dem entsprechenden Lehrer dorthinbegeben.

    Andere Schulen haben anscheinendn sogar während der 3 Tage komplett frei und keine Schule!

    Naja, jedenfalls bin ich mir dessen bewusst gewesen dass ich die 2 Stunden von unserem Klassenlehrer nicht als entschuldigt bewilligt bekomme. Aber jetzt will ich mal Wissen ob es nicht mein gutes Recht ist an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.

    Und auch so: Ich habe bisher im gesamten Schuljahr erst 4 Stunden gefehlt und das aufgrund der Mangelnden Organisation der Schule, nicht weil ich krank gewesen wäre... Bin also nicht die Person die einem die Schule nicht wichtig ist oder so....

    Laut der Seite lautet es sogar:
    Freue mich auf eure Antworten...
     
  2. 30. Januar 2010
    AW: Recht auf Lehrveranstaltung während der Schule?

    Hi,

    also ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke nicht, dass du ein Recht darauf hast. Die Schule ist ja eine Pflichtveranstaltung, weswegen du da hin musst. Ob die dir jetzt erlauben, andere Veranstaltungen stattdessen zu besuchen, liegt im Ermessen der Schule. Ist zwar vielleicht etwas assi von der Schule, euch das zu verbieten, vor allem wenn ihr das sinnvoll begründet habt, aber vielleicht haben sie damit schon schlechte Erfahrungen gemacht.
    Auf jeden Fall, würde ich sagen, dass es die Entscheidung der Schule ist, und du kein Recht darauf hast, aufgrund anderer Sachen dort zu fehlen (auch wenn's der Studieninformation dient).
     
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