Recht auf Mietminderung?!

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Reps0L, 24. März 2011 .

Schlagworte:
  1. 24. März 2011
    sers leute,

    hat damit zufällig jemand erfährung?
    habe seit knapp 3monaten einen regen briefverkehr mit meinem vermieter...
    die fenster sind "kaputt", nicht sooo kaputt, aber nicht richtig dicht, total veraltet, sie klappern und haben überhaupt keinen dämmschutz.

    bei der besichtigung wurde mir der austausch der fenster bis zum einzug versprochen! leider nur mündlich. bislang hat sich da immer noch nichts getan...
    zwischenzeitlich hatte er eine reperatur angekündigt, dann war ein fenstermacher in meiner wohnung, die fenster begutachtet hat. er konnte nur feststellen, dass die fenster in diesem zustand komplett ausgetauscht werden müssen und er ein angebot an meinen vermieter schickt.

    1ter schritt von mir aus war dann das miete unter vorbehalt zahlen...
    dann hatte ich ihm eine frist gesetzt und da er sich immer noch nicht bewegt hat, werde ich jetzt zum april die miete um 15% senken...

    kann er mir da groß was anhaben oder liege ich im recht?
    thx für jede hilfe!


    mfg Reps0L
     
  2. 24. März 2011
    AW: Recht auf Mietminderung?!

    naja deine mitminderung ist gerechtfertigt jedoch bin ich mir bei der minderung nicht sicher aber da es einen klimatischen einfluss hat sind 15% glaub ich schon akzeptabel (wenn es nicht sogar mehr sein könnte)

    achja und wikipedia ist auch immer recht gut bei solchen informationen (auch wenns in diesen artikel nicht ganz so ausführlich ist)
    Mietvertrag (Deutschland) – Wikipedia

    edit: falls er rechtliche schritte eingeht würd ich einfach behaupten dass du diesen schaden nicht gesehen hast (ist ja auch nix schriftlich festgehalten)
     
  3. 24. März 2011
    AW: Recht auf Mietminderung?!

    hmm gibt böses Blut...

    ich würd einfach mal deinen Vermieter anrufen oder ihn bitten das er sich mit dir mal auf nen cafe trefft und das mit ihm persönlich in ruhe bereden und ihn darum bitten...

    weil er muss das ja als Vermieter und dann sagst du halt du willst dich wegen so etwas nicht streiten oder nen anwalt mit einbeziehen dir gefällt die wohnung willst noch länger da wohnen blablablubb

    vllt. reagiert er dann wenn er dann immer noch nix macht dann kannste ja rechtliche wege einleiten...

    problem ist auch da es bald sommer wird und somit du nicht heizen musst
     
  4. 24. März 2011
    AW: Recht auf Mietminderung?!

    Wenn du dadurch deutlich höhere Unkosten hast (z.b. bei der Beheizung) oder dich wirklich gestört fühlst, kann man definitiv eine Mietminderung durchziehen. Gerade wenn der Gutachter dir auch schon mitgeteilt hat, dass die Fenster komplett ausgetauscht werden sollten, würde ich das machen.

    Ähnliches ist mir auch schon passiert - mein Vermieter meinte unserem kompletten Haus (umgebautes Hotel in verschiedene WGs) das Internet abzustellen, weil jemand Musik (bearshare) verteilt hat. Darauf gab es einen netten 3 Zeiler, dass ich das Geld für die Internetkosten einziehen werde.


    Wichtig ist aber, dass du ihm deine Minderung mitteilst. Dafür reicht, wie gesagt, ein drei Zeiler.
     
  5. 25. März 2011
    AW: Recht auf Mietminderung?!

    Du könntest ggf versuchen Nachzuweisen, dass aufgrund des kaputten Fensters der Wärmepass (bei deinem Vermieter erhältlich) der Wohnung/des Hauses nicht den dort angegebenen Werten entspricht.

    Da der Wärmepass pflicht ist, Kannst du auch im Recht liegen. Ist pauschal immer Schlecht zu sagen sowas. Kommt auch ein wenig auf den Mietvertrag an. An sich gesehen sollte das mit dem Wärmepass aber ne Lücke sein, womit du das Rechtfertigen kannst.
     
  6. 25. März 2011
    AW: Recht auf Mietminderung?!

    Also der einzige Weg wird wohl der gerichtliche sein. Mit Glück und nem guten Anwalt könntest du sogar durchkommen, aber Anwälte sind ziemlich teuer. Und wenn du das machst wird wohl dein Vermieter bei der nächstbesten Möglichkeit den Vertrag kündigen. Musste mal pro und kontra abwiegen und dir das überlegen. Einfach so weniger überweisen würde ich jetzt nicht tun, das muss wohl ein Gericht entscheiden..

    msg BelaFarinRod
     
  7. 25. März 2011
    AW: Recht auf Mietminderung?!

    Bei einem Freund von mir war es mal so das die Fenster undicht waren und etwas mit der Dusche nicht stimmte. Da hat er den Vermieter drauf hingewiesen das er doch bitte diese Mängel beheben solle aber es kam nichts zurück, darauf hin hat er einfach die komplette Miete einbehalten und nach ein paar Tagen kam den auch eine Rückantwor, jedoch nur bezüglich auf die Miete. Mein Freund hat den nur 80% bezahlt und das bis heute, weil nie was gemacht worden ist. Jedoch ist er nun vor ca. 2-3Wochen ausgezogen.

    Vllt hilft dir das ja.
     
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