[Recht] Freie Tage bei Tod eines Verschwägerten

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Pigeon, 2. April 2010 .

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  1. 2. April 2010
    Guten Morgen,
    kennt sich jemand von euch vll mit Arbeitsrecht aus? Beim Tod eines Angehörigen bekommt man doch gesetzlich, ich glaube, 2 Tage frei von der Arbeit.
    Kann mir jemand sagen wie die Rechtslage bei nicht direkt Verwandten, also Verschwägerten (z.B. Schwiegervater) verhält?

    Bitte keine "ich glaube..."- oder "meiner Meinung nach..."-Posts
    bw für Hilfe ist klar
     
  2. 2. April 2010
    AW: [Recht] Freie Tage bei Tod eines Verschwägerten

    hallo,

    der schwiegervater gehört zum kreis der nahen verwandten/angehörigen (auch im arbeitsrecht). du kannst daher eine freistellung anlässlich der beerdigung für die erfoderliche zeit beanspruchen. wenn du einen außertariflichen arbeitsvertrag hast, kann es jedoch sein, dass dieser freistellungsanspruch begrenzt ist, in dem fall steht es aber in deinem vertrag. es sollte also im fall des schwiegervaters ein tag bezahlter sonderurlaub drin sein.

    gruß absurD
     
  3. 7. April 2010
    AW: [Recht] Freie Tage bei Tod eines Verschwägerten

    Hallo,
    wie ich es weiß bekommt man nur für seine eltern,ehepartner/in... einen tag sonderurlaub und am sonsten musst du dir urlaub von deinen urlaubstagen holen.

    Sonderurlaub bei Todesfall in der Familie

    kannst hier ein wenig nachlesen.

    MfG
     
  4. 7. April 2010
    AW: [Recht] Freie Tage bei Tod eines Verschwägerten

    soweit ich weiß bekommst du nicht frei.
    nur wenn es zb dein mann/frau,kind oder ein elternteil ist. wenn es zb n kumpel ist oder tante oder sowas dann bekommste kein frei. so wurd das mal bei uns in der schule erklärt...für die arbeit gilt glaub ich das gleiche.

    gab nml nen streifall..n weib aus meiner klasse wollte zur beerdigung der besten freundin. da hat die lehrerin gesagt, dass die auch nicht extra frei bekommen. nur eben wenn ein sehr naher verwandter wie oben erwähnt stirbt. mein spanischlehrer hat das später auch bestätigt.
     
  5. 7. April 2010
    AW: [Recht] Freie Tage bei Tod eines Verschwägerten

    Grundsätzlich gibt es nicht Frei!
    Ob dein Arbeitgeber dir bei einem Todenfall frei gibt liebt an ihm selbst bzw. am Flächen-Tarif oder Huastarif bzw. deinem eigenen Arbeitsvertrag. Gesetzlich geregelt ist das nicht!
    Bei meiner Firma gibts das auch nicht. Durfte beim Tod meiner Frau auch ganz normalen Urlaub nehmen und nix mit bezahltem Sonderurlaub.

    Gruß
     
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