Rechtliche Frage bei Rückgabe von WoW Gamecard?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von olup89, 3. Februar 2009 .

  1. 3. Februar 2009
    Hi

    ich hab mir letzt Woche ne Gamecard für WoW gekauft und beim Code freirubbeln ausversehen die letzte Ziffer mit weggerubbelt
    Bin dann wieder zum Media Markt gefahren und hab die Karte zurückgegeben, die meinten dann das sie das überprüfen würden und ich doch meine Daten dort lassen sollte.

    So dann war ich wieder daheim und en Kumpel meinte ich soll doch einfach ma bei der letzten Ziffer von 0 bis 9 durchprobieren, das ging dann auch.

    Jetzt mach ich mir nur Sorgen das ich nachher vllt ne anzeige wegen Betrug oder sowas bekomm, weil ich die gamecard ja zurückgegeben hab und sie im nachhinein doch funktioniert hat.

    Danke schonma im vorraus

    olup89

    Ps: Sry wenns im falschen bereich ist aber wusste net wos genau reinpasst
     
  2. 3. Februar 2009
    ja und wieso rufst du nicht einfach beim mm an ?
    und erklärst den die sache ??
    denke aber nicht das du wegen betrug dran kommst
    dafür ist der aufwand zu groß
     
  3. 3. Februar 2009
    Glaube nicht das die da rechtliche Schritte einleiten werden, ist ein bisschen zu unwichtig.
    Im Notfall zahlste halt einfach das Geld, wenn sie dich darauf ansprechen.

    Aber ma im Ernst...auf das 0-9 eintippen hättest auch früher drauf kommen können oder? xD....

    Naja, mach dir da ma nich allzuviele Sorgen.
     
  4. 3. Februar 2009
    So wie bei allen Dingen, welche beim MM zurückgegeben bzw. umgetauscht werden: Ware geht an den Hersteller zurück.

    MfG
     
  5. 3. Februar 2009
    Erklär denen doch einfach, dass du erst nachdem du die zurückgegeben hast, auf die Idee kamst.
    Ruf an oder fahr hin, die werden dich schon nicht umbringen..^^
    Probleme wirst du haben, wenn die Gamecard vor Rückgabe eingelöst wurde
    Das kann man ja überprüfen, aber ansonsten ist deine Aussage in sich schlüssig
    und man kann das ja auch nachvollziehen. Hauptsache ist erst einmal,
    dass du dich bei denen meldest.

    MfG -_//craZe
     
  6. 3. Februar 2009
    ruf da an und erkläre das.

    prinzipiell, könnten sie dir mit ner anzeige kommen, das werden die aber kaum machen, es sei denn sowas passiert häufiger, und sie wollen ein exempel an dir statuieren, aber soweit wird es wohl nicht kommen, denn für 26€ vor gericht zu ziehen ist einfach schwachsinnig.
     
  7. 3. Februar 2009
    tauch am besten unter.. media markt kennt bei sowas keine scherze.. die verklagen dich eiskalt..

    kuba soll zu dieser jahreszeit schön sein..


    nein mal ernsthaft:

    1. auf die idee mit den zahlen 1-9 hättest du auch schon früher kommen können
    2. auf die idee bei MM anzurufen hättest du auch schon früher kommen können
    3. ich würd das nächste mal bei MM anrufen und sagen: "hey da fehlt nur eine zahl .. ich probiers mal durch"

    aber aus fehlern lernt man ja bekanntlich


    Ps: .. Zuviel Zocken soll Gehirnzellen schädigen
     
  8. 3. Februar 2009
    Gib den Key ein und lass dir nen neuen zuschicken.
    Als ob die dich anzeigen man, macht euch doch nicht immer so ins Hemd
     
  9. 3. Februar 2009
    Bei Media Markt anrufen und sagen das sich die sache erledigt hat ganz einfach...wo liegt das Problem?
     
  10. 3. Februar 2009
    [Offtopic]
    Beim MediaMarkt kannst Du auch ganz dreist zu den Rechnern und dir nen legalen Windows Key besorgen, steht doch immer außen drauf... ;-).
    [/Offtopic]

    MfG
     
  11. 4. Februar 2009
    Meistens ist das bei Spielen so die mit ner Seriennummer aktiviert werden, dass die Accounts gesperrt werden! So was das bei nem Kollegen zumindest! Der hat sich mal CS 1.6 gekauft und es wieder zurückgegeben, weil er einen zum geb bekommen hat! Der acc. wurde dann 1-2 wochen später gesperrt / gelöscht.

    mfg. PataYa
     
  12. 4. Februar 2009
    ich denke kaum das Steam ganze Acc's deshalb löscht - eher wird einfach der Key ungültig.
    Hatte dein "Kumpel" noch mehr auf dem Acc? CSS etc.
     
  13. 4. Februar 2009
    § 263 StGB - Betrug

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält , wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    ->rein rechtlich gesehen, kanntest du zum Zeitpunkt der Rückgabe der Sache wahrheitsgem. nicht die Problemlösung (hättest drauf kommen können, ist hier nicht von Belang) und dass du dann doch "durch Zufall" auf die Lösung gestoßen bist, verpflichtet dich dazu den Händler bzw. Urheber (im Gesetzestext als "anderer" bezeichnet) darüber in Kenntnis zu setzen, um nicht "einen Irrtum zu unterhalten".
     
  14. Video Script

    Videos zum Themenbereich

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