Rechtliche Frage zur Homepage

Dieses Thema im Forum "Marketing & SEO" wurde erstellt von H5N1, 11. Dezember 2008 .

Schlagworte:
  1. 11. Dezember 2008
    Vorerst, weiß nicht ob ich hier richtig poste, aber falls nicht bitte ich nen Mod zu moven danke.

    Undzwar geht es darum, dass ich Musik auf meiner Homepage abspielen lassen.
    Die Musik habe ich original und neu gekauft. Cd liegt daheim. Dürfte ich nun das Lied (ist ne Maxi) auf der Homepage abspielen lassen? Also nicht zum Download anbieten sondern einfach über nen Flashplayer abspielen. Oder sollte ich vielleicht mal den Produzenten der Musik anfragen, ob ich das machen darf?
     
  2. 11. Dezember 2008
    AW: Rechtliche Frage zur Homepage

    Darfst du sehr wahrscheinlich nicht!


    | GEMA Lizenzshop

    Kostet allerdings 26,75€
     
  3. 11. Dezember 2008
    AW: Rechtliche Frage zur Homepage

    Uff das ist ein Betzen an Geld =/
    Es geht nämlich um die Seite für meinen Cousin, wo so manch ein Lied ziemlich passt.
    Ich werde einfach mal den Künstler per Impressum anschreiben und nachfragen.
    Wenn er natürlich noch mehr € verlangt als der Link von dir hat sich die Sache gegessen.
     
  4. 11. Dezember 2008
    AW: Rechtliche Frage zur Homepage

    (ich bin keine Rechtsauskunft)

    Selbst, wenn der Künstler selbst das erlaubt, werden seine Lieder von der GEMA (was nicht sein muss, aber i.d.R. der Fall ist) verwaltet, darfst du es trotzdem nicht.

    Mit dem Kauf einer CD oder des Songs online hast du gewisse Rechte an dem Lied, wie z.B. das Abspielen im privaten Bereich (vor Freunden), aber nicht das veröffentlichen. Und sollte deine Website öffentlich sein, wirst du den Song nicht abspielen dürfen.

    Wenn du allerdings einen realen Passwortschutz einbaust, könnte es der Fall sein, dass du den Song dort abspielen darfst - war ja ursprünglich das Prinzip von Kazaa, eMule etc.. "Freunde" haben Lieder, Dateien, etc. getauscht.
     
  5. 30. Dezember 2008
    AW: Rechtliche Frage zur Homepage

    Rechtlich gesehn ist es eigendlich eher so das alles was man kaufen kann auf CD irgendwo zur Gema gehört.

    Wenn du dir allerdings selbst ein Lied bastelst im Magic Musik Maker oder anderen oder du mit einem Freund ne Band zusammen betreibst wo du weisst das keine Gema mit drin hängt dann wird dir keiner den Kopf abreissen wenn du das Online stellst.

    Keine einge Musiker die ihre Musik zum Probehören auf Ihren Seiten zur Verfügung stellen wo auch bis heute des wegen nie Theater war.

    Man sollte es aber im Impressum mit angeben das die Musiktitel Gemafrei und selbst erstellt sind.

    Gruß

    Andre
     
  6. 31. Dezember 2008
    AW: Rechtliche Frage zur Homepage

    Also ohne Gema geht da nix!
    Auch wen du nur paar minuten von der Musik nimmst können die dich Anklagen.
    Wie im ersten Post schon beschrieben wurde, du brauchst die Gema Lizenz und die kostet.

    Es gibt sicherlich noch andere Freie Stücke da würde ich mal googlen und auch auf die AGBs achten.
    Aber sonsten... nur Gema..
     
  7. 31. Dezember 2008
    AW: Rechtliche Frage zur Homepage

    In der Tat gibt es GEMA Freie Musikstücke, welche du beliebig auf deiner Homepage zum anhören anbieten kannst. Sollte es sich jedoch bei einem Musikstück eines Gema Künstlers handeln (Gehe ich stark von aus, da es eine Maxi von zukaufen gibt), bist du dazu verpflichtet bei der Gema anzufragen und dir eine Lizenz austellen lassen. (Kommt dem Prinzip des InetRadios nach) Musst in deinem Antrag angeben, wie viele User dieses Lied hören würden - dadurch wird dann der Preis berechnet.

    Solltest du keine Lizenz vorweisen können, wirste sicherlich iwann mal Post von Herrn Dr. Clemens Rasch (Rechtanwalt und Geschäftsführer der proMedia // Anwalt der Major Labels) bekommen.

    Daher lieber direkt lassen. Macht nur unnötigen Stress und Papierkram.

    Direkt beim Künstler anfragen bringt nichts. Kostennoten für Musikstücke werden direkt an dir GEMA abgetragen. Sprich, du als Partei die das Musikstück auf der HP anbieten möchtest, zahlst nicht an die Majors sondern an die GEMA. Die GEMA kümmerst sich um alle Kostenstellen (Radios, TV, Internet, öffentliche Orte wo Radios sind etc. pp) und treibt das Geld ein. Über den LabelCode, der in jedem lied digital eingearbeitet worden ist, wird wird nachvollzogen wo und wann das Lied ausgetrahlt worden ist. Anschließend wird jedem eingetragenem Künstler ein bestimmter Betrag (je nach häufigkeit des absspielens) auf dem Konto gutgeschrieben (Abzgl. GEMA Provision).
     
  8. 31. Dezember 2008
    AW: Rechtliche Frage zur Homepage

    naja da is nen urheberecht drauf sprich du müstest bei der gema anfragen wegen lizenz, was du frei usen darfst sind zeug unter cc oder eigene Aufnahmen


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