#1 17. Mai 2007 Hi , Ich habe gestern eine Mofa verkauft bar auf die Kralle , und heute ruft der an und will mir Mofa zurückgeben ich will das natürlich nicht ....da ist ja kein kaufvertrag kann der mir dann was? Ich mein wegen anwalt oder sonst was? + Multi-Zitat Zitieren
#2 17. Mai 2007 AW: Rechtliche Frage! also soweit ich weiß musst du als Privater Verkäufer keine garantie geben, d.h. er darf es nich einfach zurückgeben sollte das mofa jedoch nicht so gewesen sein wie du es ihm versprochen hast dann sieht die sache anders aus, wie weiß ich jedoch auch nich so genau ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#3 17. Mai 2007 AW: Rechtliche Frage! erstens muss ein privater verkäufer keine garantie geben und 2. sind seit kurzer zeit mündliche verträge rechtskräftig. also kann er dir gar nix. am besten wäre es wenn du einen zeugen hast,der bezeugen kann das du ihn das mofa für die summe verkauft hast. also wie gesagt mach dir da keinen kopf. er kann dir gar nix. + Multi-Zitat Zitieren
#4 17. Mai 2007 AW: Rechtliche Frage! Hat er gesagt warum er das Mofa dir zurückgeben will? Ich meine man kauft ja nicht etwas um es dann wieder am nächsten tag wieder zurückzugeben?! Wenn das Mofa irgendwelche Schäden hat die du ihm Verschwiegen hast wäre das zwar "arglistige Täuschung", aber da es ja keinen Kaufvertrag gibt wird er nichts machen können denke ich mal... Es gibt bei solchen Käufen einen soganannten Mündlichen Vertrag glaube ich, aber in wie weit er dann ein gekauftes produkt einklagen kann weiß ich nicht. + Multi-Zitat Zitieren
#5 17. Mai 2007 AW: Rechtliche Frage! Genau im Grunde war es ein mündlicher Kaufvertrag. Und solang du ihm die versprochene Ware, also das Mofa ohne Mängel ausgehändigt hast, ist eigentlich alles in Ordnung. Es sei denn du hast ihm Mängel verschwiegen etc.. Wie der Comment über mir es schon beschreibt... Hast du ihn mal gefragt, wieso er es auf einmal nichtmehr möchte? + Multi-Zitat Zitieren
#7 17. Mai 2007 AW: Rechtliche Frage! Wenn ihr eingeschlagen habt, dann ist der Kaufvertrag rechtlich und muss nicht rückgängig gemacht werden. Zumindest war das vor 2 oder 3 Jahren noch so, als wirs in der Schule hatten. Wahrscheinlich hat er dir das Dingen abgekauft, durfte es aber doch nicht haben, oder wie?^^ + Multi-Zitat Zitieren
#8 17. Mai 2007 AW: Rechtliche Frage! Der muss nicht mal einschlagen . Wenn ihr das mündlich abgeklärt habt, ist somit auch ein Kaufvertrag entstanden (ist sogar nonverbal möglich!). Wenn du falsche Angaben zum Mofa gemacht hast (z.B. das du gesagt hast, das Mofa fährt 40, obwohls nur 30 läuft...), dann MUSST du den Kaufvertrag rückgängig machen (sofern er das will). Soweit ich das noch weiß, hat man bis 1 Woche nach dem Kauf volles Umtauschrecht (ich glaube das ist auch bei Privatpersonen so; er muss dir, glaube ich, nicht mal einen Grund für den Umtausch nennen.). Bin mir da aber nicht sicher. Ich wünsch' dir Glück! :] mfg der-meister + Multi-Zitat Zitieren