#1 20. Dezember 2007 Ich wurde letsten Freitag zu 60 Sozialstunden von einem Gericht verurteil. Die nannten es eine Verwarnung. Bin ich jetzt Vorbestraft oder muss ich doch nicht in Berufung gehen? Die jugendgerichthilfe sacht mir nichts da ich sie im vornerein nicht in anspruch nehmen konnte. + Multi-Zitat Zitieren
#2 20. Dezember 2007 AW: rechtliches: verwarnung = vorstrafe? Theoretisch bist du mit meiner Verwarnung noch nicht vorbestraft ... aber du bist aktenkundig ... was im Grunde genommen genau so ist. Dagegen wirste aber nichts mehr tun können. + Multi-Zitat Zitieren
#3 20. Dezember 2007 AW: rechtliches: verwarnung = vorstrafe? Kommt drauf an was du angestellt hast Normalerweise, zumindest bei mir wars so, wenns zu keinem Verfahren kommt dann haste auch keine Vorstrafe + Multi-Zitat Zitieren
#4 20. Dezember 2007 AW: rechtliches: verwarnung = vorstrafe? Selbst mit einer verhandlung ist er nicht Vorbestraft. Also mach dir keinen kopf. + Multi-Zitat Zitieren
#5 21. Dezember 2007 AW: rechtliches: verwarnung = vorstrafe? wenn du unter 18 bist, gilt das ehe als jugendstrafe und MUSS!!! gelöscht werden aus deinen Akten. Ich hatte unter 18 einige Einbrüche und Körperverletzungen. Später wollte meine Arbeitgeber ien führungszeugniss und da war alels sauber. aber aufpassen, wenn du über 18/21 wirst. dann wird es ernst + Multi-Zitat Zitieren
#6 24. Dezember 2007 AW: rechtliches: verwarnung = vorstrafe? Also vorbestraft bist du nicht, aber wenn du deine 60 Sozialstunden nicht machst, dann biste am ***** Also mach die lieber, musste ich auch schon durch ~.~ Btw, wenn du über 18 bist, und du dir in den nächsten 2 Jahren ncihts zukommen lässt wird der Vermerk gestrichen. Auch können nur Richter etc sowas einsehen, kein Arbeitgeber wird das jemals sehen. Wenn ne Verwarnung überhaupt vermerkt wird. Bin mri da selbst nciht mehr so sicher + Multi-Zitat Zitieren