rechtsfrage ;-)

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von 4pp1, 7. Februar 2008 .

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  1. 7. Februar 2008
    sers ich habe tickets für ein fussballspiel die sind sehr begehrt ich vertick die bei ebay um gewinn zu machen... läuft gut nur mir hat jetzt der verein über ebay ne mail geschickt das es verboten wäre laut agb blablaba und das ich wenn ich das angebot net rausnehme damit rechnen muss vertragsstrafe sperrung anderrer tickets die ich gekauft habe etc... stadionverbot xD lauter sowas ...

    allerdings habe ich in der auktion deutlich stehen das ich nur eine büroklammer versteiger und die tickets gratis dazugibt ;-)

    können die mir was oder hab ich nix zu befürchten
     
  2. 7. Februar 2008
    AW: rechtsfrage ;-)

    Je nachdem, wie gut dein Laden läuft, würd ich mich bei einem Anwalt absegnen oder das Ding beenden.
    Das du so billig mit der Büroklammer rauskommst, bezweifel ich sehr stark.
     
  3. 7. Februar 2008
    AW: rechtsfrage ;-)

    Ich bin mir wirklich nicht sicher, der Trick klingt gut, aber ich glaube in der Rechtssprechung wird das so gedreht, dass die Büroklammer untergeordneter Bedeutung ist und du somit wieder die Tickets verkaufst
     
  4. 7. Februar 2008
    AW: rechtsfrage ;-)

    Du hast nichts zu befürchten.
    Ich nehm mal an es sind 2 Karten oder 4. Du kannst nicht hingehen und deshalb verkaufst du sie per E-bay. Wenn es Leute gibt, die dafür das x-fache bezahlen kannst du ja nichts dafür.
    Belangen kann man dich dafür nicht.
    Du machst ja nichts falsches. Du bietest ein Produkt an und ein andere kauft es.

    Eine andere Sache wäre es, wenn du es geschäftlich Betreiben würdest. Dann wäre es nicht legal.
     
  5. 7. Februar 2008
    AW: rechtsfrage ;-)

    Lass es drauf ankommen ;-)
    Nur dann kannst du dir wirklich sicher sein. Soweit ich weiß hat das aber bisher bei allen anderen Auktionen auch hingehauen. Der Trick ist ja mittlerweile weit verbreitet bei allem, was selbst nicht versteigert werden darf.
    Die Frage ist nur, ob in den AGBs des Vereins steht, dass die Tickets nicht an dritte weitervereignet werden dürfen, doer ob dort steht, dass der Verkauf verboten ist.
     
  6. 7. Februar 2008
    AW: rechtsfrage ;-)

    ja so ist es ^^ oke gut weil ich mien wer bereit ist so viel geld für ne büroklammer auszugeben
     
  7. 7. Februar 2008
    AW: rechtsfrage ;-)

    also ich würd auch mit nem anwalt sprechen, ist aber eigentlich lächerlich, weil du originale tickets hat und du die an wen auch immer verkaufen kannst. und wie viel der zahlt ist auch egal.
    aber sprech nochmal mit nem anwalt.
    find das iwie schon unverschämt^^ wie heißt denn der verein?^^
    mfg sanni.s1
     
  8. 7. Februar 2008
    AW: rechtsfrage ;-)

    Doch er macht sich Strafbar. Sogar im doppeldeutigen Sinne.

    1. Sittenwidrigkeit bzw. Wertübertragung.
    Zur Erklärung: Du vermittelst den eigentlichen Wert der Karte auf die Büroklammer in dem der "mitgegebene" Bonus den Wert einer eigentlichen Klammer weit überschreitet. Da dieser Wert den Wert einer Büroklammer utopisch überschreitet handelt es sich um ein nichtiges Rechtsgeschäft. Aufgrund der Sittenwidrigkeit. (BGB)

    2. Verstoß gegen Rechtsvorlagen.
    Es ist verboten ein Eigentum an dritte weiterzugeben um daraus seinen eigenen Vorteil zu schlagen. Übersetzt: Du kannst nicht deinen eigenen "Handel" im Netz aufmachen OHNE ausdrückliche genehmigung der Hersteller eingeholt zu haben. 2 einfache Beispiele: Ich darf keine Adidas Schuhe verkaufen wenn adidas nicht sagt das es ok ist. Bei Ebay wird das hingenommen da es sich meist nicht um Neuware sondern gebraucht gegenstände handelt wobei es auch hier in den letzten 8 Monaten mehrere Klagen gab von großen Firmen , die die FIRMEN alle gewonnen haben.
    2. Beispiel: Ich kann kein Auto leasen und es zu höheren Konditionen weiterleasen.



    Ebay ist und bleibt ein Messergeschäft man kann bös auf die Nase fallen mit geschäften wo man vorher nicht bedacht hat das es rechtliche Konsequenzen haben könnte.

    So Far meine Wenigkeit


    //edit bitte keine Kommentare von wegen klugscheiser es war ne ehrliche Antwort auf eine ehrliche Frage

    //edit2: man könnte übrigens auch den Wert der Büroklammer als Scherzgeschäft ansehen (ähnlich wie damals das Toastbrot vom Papst. Solche Geschäfte sind übrigens ebenfalls nichtig
     
  9. 7. Februar 2008
    AW: rechtsfrage ;-)

    Recht kriegen: Fußballtickets über Ebay – kann man das als Verein verhindern?

    eventuell setzt du dich mit dem verein in verbindung und weist mit nachdruck darauf hin, dass du aus beruflichen, gesundheitlichen oder sonstigen gründen das fußballspiel nicht besuchen kannst.

    eventuell dabei auch gleich auf die beiden urteile in dem artikel hinweisen.
     
  10. 7. Februar 2008
    AW: rechtsfrage ;-)


    wie ichs gesagt hab dazu kommt aber das er mit einer briefmarke als Lockmittel handelt... also aus Krankheit? bestimmt nich ^^ zu dem darf er auch bei KRankheit die Tickets nich zu höheren Preisen verkaufen ^^
     
  11. 8. Februar 2008
    AW: rechtsfrage ;-)

    habe ich ^^ die haben gesagt dann soll ich sie im forum der vereins anbieten und dort zum orginalpreis verkaufen xD
     
  12. 8. Februar 2008
    AW: rechtsfrage ;-)

    Post irgendwo anders:
    "Es ist verboten ein Eigentum an dritte weiterzugeben um daraus seinen eigenen Vorteil zu schlagen."

    das wäre ggf der fall beim sofort-kauf anbieten, beim versteigern ist das deren sache wie viel sie dafür bieten

    es ist dein eigentum, du hast dafür bezahlt > du benötigst es nicht mehr, kannst es also weiterverkaufen, da du es versteigt liegt es im sinne der dumheit des bieters, die können dir net vorschreiben dass du es zum orig. preis auf deren forum verkaufen musst naja jeder probierts =)

    ich würde es laufen lassen, verkaufen und dann freuen.
     
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