Rechtslage bei Autounfall mit Fremdauto

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Red Panda, 2. Januar 2010 .

  1. 2. Januar 2010
    Mich würde mal folgendes Szenario interessieren.

    Ich fahre mit dem Auto von nem Freund / Eltern von nem Freund (mit Erlaubnis des Freundes), habe natürlich nen Führerschein, jedoch noch kein eigenes Auto, demzufolge keine Versicherung und nix.

    Jetzt passiert ein Unfall -

    a) ich bin schuld
    b) der andere is schuld


    Was käme auf mich zu?
    Oder übernimmt das automatisch die Versicherung des Halters?

    Peace
     
  2. 2. Januar 2010
    AW: Rechtslage bei Autounfall mit Fremdauto

    1. Es kommt dadrauf an ob das Auto auf alle Personen versichert ist und vorallem Dingen auch auf Personen die jünger als 21 sind
    2. Solltest du über 21 sein und die Versicherung wäre nicht nur auf einzelne Personen bestimmt, würde die Versicherung ohne Probleme den Schaden übernehmen je nach Vollkasko oder Teilkasko, würden Sie entweder den kompletten Schaden oder nur den Schaden an dem Fremdfahrzeug bezahlen
    3. Sollte kein Versicherungsschutz bestehen weil du z.B. unter 21 Jahren bist, bezahlt die Versicherung rein garnichts.
     
  3. 2. Januar 2010
    AW: Rechtslage bei Autounfall mit Fremdauto

    Wenn du nachweislich schudlos bist zahlt immer der Andere. Da isses total wurscht wies Versicherungstechnisch aussieht. Falls er keine Versicherung hat müsstest aber den Weg über ne Schadensersatzklage etc gehen.

    Wenn du schuld hast kommt es wie richtig gesagt wurde auf die Versicherungspolice an. Geht von (fast komplett) Schaden übernehmen (und hochstufen) bist 0€ zahlen + Strafe.

    Hf
     
  4. 2. Januar 2010
    AW: Rechtslage bei Autounfall mit Fremdauto

    Angenommen, DU baust einen Unfall und HAST SCHULD:

    - die Verischerung zahlt immer, dazu ist sie nämlich verpflichtet, das ganze nennt sich ja auch KFZ-VERSICHERUNG und NICHT redpanda-versicherung

    - jetzt kommt das große ABER -> sie kann sich das geld zurückholen
    das problem daran ist, dass lässt sich pauschal immer schlecht sagen, wann und wann nicht bzw. es hängt von mehreren faktoren ab.
     
  5. 2. Januar 2010
    AW: Rechtslage bei Autounfall mit Fremdauto

    Kommt drauf an, wie das Auto (also der Halter) versichert ist...
    Wenn die Versicherung alles abdeckt, bist du da mit versichert, sobald du das auto fährst...

    Wenn nicht
    a. musst du alles zahlen und auf dich kommt denk ich ein strafverfahren zu wegen "fahren ohne versicherungsschutz"
    b. ka ^^
     
  6. 2. Januar 2010
    AW: Rechtslage bei Autounfall mit Fremdauto

    bei Fall b ist es scheiß egal wie deinem Kumpel sein Auto versichert ist; wichtig ist nur dass DU eine gültige Fahrerlaubnis, sowie ne gültige Zulassungsbescheinigung für das Auto der Rest ist egal

    zu Fall a das du dran schuld bist steht oben schon alles, dass die Versicherung nix bezahlt wenn nur Fahrer ab 21 eingetragen sind und du noch keine 21 bist, stimmt solange nicht wie du ihnen nachweisen kannst dass du "nur" kurzfrisitg dir die Karre geliehen hast und es ne Ausnahme war
    natürlich muss man dann den Beitragssatz nachzahlen

    mfg
     
  7. 5. Januar 2010
    AW: Rechtslage bei Autounfall mit Fremdauto

    Ok also kann mir eigentlich nichts passieren oder.
    Fast das gleiche wie wenn ich selber ein Auto hab dann
     
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