#1 2. März 2012 Hi, wie sieht die rechtslage aus bzw. was muss ich genau beachten wenn ich kostenlose inhalte auf meiner seite verlinken möchte? lg + Multi-Zitat Zitieren
#2 2. März 2012 AW: Rechtslage bei Kostenloseninhalten http://www.e-recht24.de/muster-disclaimer.htm + Multi-Zitat Zitieren
#3 17. März 2012 AW: Rechtslage bei Kostenloseninhalten kostenlose software verlinken (die unter freeware lizens steht) ist erlaubt, das machen eigentlich auch alle computerportale wie chip usw die tool downloads anbieten. du solltest aber darauf hinweisen das die besucher dann die seite verlassen und die inhalte dort nicht regelmäsig geprüft werden und du auch keinen einfluss darauf hast. wie eben auch suchmaschinen, wer nicht indiziert werden möchte, muss das per robots.txt ausschließen. + Multi-Zitat Zitieren
#4 18. März 2012 AW: Rechtslage bei Kostenloseninhalten @Raid: was würdest du sagen bei kostenlosen filmen wie zb myvideo sie anbietet? + Multi-Zitat Zitieren
#5 19. März 2012 AW: Rechtslage bei Kostenloseninhalten das verlinken auf videos von myvideo etc, ist völlig ok, teilweise ist sogar das "einbetten" erlaubt, das steht aber dann auch dabei bzw die funktion wird angeboten. es wird ja auch werbung geschalten in den videos, deshalb ist den anbietern das ganz recht wenn viele seiten das einbinden oder verlinken. + Multi-Zitat Zitieren