Rechtslage bzgl. einer Webseite

Dieses Thema im Forum "Webentwicklung" wurde erstellt von Grille, 29. Mai 2007 .

  1. 29. Mai 2007
    Tach zusammen,

    ich würde gerne wissen,
    wie es um die Legalität von meiner Webseite bestellt ist bzw. welche
    "illegalen" Elemente enthalten sind, die entfernt werden müssen.
    Am besten wäre natürlich der Rat von einem Rechtsanwalt,
    aber da ich hier wohl kaum einen finde, würde ich gerne wissen,
    ob ihr irgendwelche Seiten kennt, die sich mit dem Thema beschäftigen.
    Ich hoffe, dass ihr mein Anliegen richtig verstanden habt,
    ansonsten fragt bitte nach.



    greetz
     
  2. 29. Mai 2007
    AW: Rechtslage bzgl. einer Webseite

    Dafuer solltest du den Link vielleicht mal posten.
     
  3. 29. Mai 2007
    AW: Rechtslage bzgl. einer Webseite

    Dafür solltest Du vielleicht eine graue Zellen anstrengen! Klick auf sein Nick und Homepage besuchen!

    man man man...
     
  4. 29. Mai 2007
    AW: Rechtslage bzgl. einer Webseite

    law blog | Aus der Praxis eines Düsseldorfer Strafverteidigers

    kannst dich ja da mal umsehen und ggf ne email schreiben
     
  5. 29. Mai 2007
    AW: Rechtslage bzgl. einer Webseite

    LuckyS hat Recht, es handelt sich um die Seite (♂️♀️Galaxy).
    Allerdings wird sich mit V2 einiges ändern, deswegen wollte ich den Link
    noch nicht hier posten, sondern erstmal nur fragen, wo ich mich informieren kann.


    greetz
     
  6. 29. Mai 2007
    AW: Rechtslage bzgl. einer Webseite

    Deine Seite ist nicht legal!

    Gründe?
    1. Verstößt gegen das Urheberrecht bei den s
    2. Öffentlichmachen von graphie für jedermann.
    3. Copyright von ...
    4. Persönlichkeitsrechte von Celebs die sich gegen gewisse Aufnahmen wehren ....
    5. Kommerzielles Angebot ohne Impressum

    Dafür braucht man nicht wirklich n Anwalt um das herauszufinden.

    Mittlerweile ist im Internet irgendwie nichtsmehr legal und wenn man sich so Diskussion mal anschaut wird mittlerweile alles abgemahnt, der Ankläger brauch nur nach Hamburg gehen und alles ist durch!

    PS: valides HTML ist die Seite nicht ....
     
  7. 29. Mai 2007
    AW: Rechtslage bzgl. einer Webseite

    @ MakenX,

    erstmal danke für deinen Beitrag.
    Die Gründe, die du aufgezählt hast, sind mir natürlich auch
    in den Sinn gekommen. (das ist klar, speziell was die
    Urheberrechtsverletzungen angeht,..etc.)

    Punkt 2, 4 u. 5 kann man aus der Welt schaffen.
    Was die Urheberrechtsverletzungen angeht...
    was ist, wenn für den Content ausschliesslich die User verantwortlich sind,
    der betreiber also nichts reinstellt, sondern praktisch nur die Plattform schafft
    und der User versichert hat, dass die Rechte bei ihm liegen...etc. etc.
    (Und auf Bestreben von möglichen Urhebern die entsprechenden Dateien löscht)

    Wie du siehst, ist das Thema nicht ganz so einfach zu beantworten
    und ein wenig juristische Erfahrung sehr hilfreich.

    Btw.
    Welchem Recht unterliegt eigentlich eine Webseite;
    dem Land, wo sie gehostet ist? dem Land, auf die die Domainendung verweist?..oder oder?


    greetz
     
  8. 29. Mai 2007
    AW: Rechtslage bzgl. einer Webseite

    Also das mit der Platform->Betreiber/Admin->User Beziehung ist leider schwierig, denn das letzte Gerichtsurteil bzgl. diesem Thema aus Hamburg lautet dass der Betreiber der Plattform uneingeschränkt für die Inhalte seiner User haftet, außer er distanziert sich nicht pauschal von jedem Eintrag. Man weiß, dass dieses Urteil eine gekonnte Verdrehung der Rechtslage ist, denn richtig ist, dass der Betreiber nur haftbar gemacht werden kann wenn er von den Inhalten Kenntnis hat, was quasi hier im Board genauso ist. Imho hat bisher nur das Gericht in Hamburg so komische Urteile erlassen, wo imho gewisse Internetdinge missverstanden wurden, da aber solch eine Internetseite global abgerufen werden kann kann der Ankläger das Gericht in Deutschland ortsunabhängig wählen und man kann hoffen das Gesetze bzgl. Internet vom der Richter "ordentlich" ausgelegt werden, oder man einen Richter bekommt der die Meinung des Anklägers vertritt.

    Die Internetseite unterliegt dem Recht des Betreibers, Seite kann also in den USA gehostet sein, da du aber deutscher bist unterlliegt sie auch deutschem Recht. Quellen muss ich erst rausssuchen habe ich aber primär von der CCC Mailingliste etc.

    Und die aktuelle Abmahnwelle zeigt, auch kleinere Internetseiten, die irgendwo in einer Suchmaschiene vertreten sind und von einem deutschen betrieben werden, werden auf hohe summen abgemahnt.
     
  9. 29. Mai 2007
    AW: Rechtslage bzgl. einer Webseite

    Also soweit ich das richtig verstanden habe,
    sagt das deutsche Recht, solange der Betreiber keine Kenntnis von dem Inhalt hat
    dann kann er auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden??

    Ist das irgendwie näher definiert?
    Muss der Admin/Betreiber nicht die Inhalte ständig kontrollieren oder ist das
    nicht verpflichtend?
    Hält die Aussage, "die Menge der Inhalte ist so enorm, dass man nicht alles überwachen kann",
    vor Gericht stand oder ist das unhaltbar?

    Was ist, wenn die User eingewilligt haben, dass sie die nötigen Rechte haben, um die
    Datei zu veröffentlichen und nun der rechtmässige Urheber das entsprechende file
    "abused". Sofern der Betreiber die Datei dann auch aus dem Angebot entfernt und der user
    möglicherweise sogar gesperrt wird, kann es sein, dass der Urheber den Betreiber der
    Seite trotzdem abmahnt, irgendwelche zivilrechtlichen Schritte einleitet?
     
  10. 29. Mai 2007
    AW: Rechtslage bzgl. einer Webseite

    Das würde mich auch mal interessieren, wie das damit aussieht, wenn nur die User ihre Daten einspeisen - zur Not auch zustimmen dass sie die Rechte zur Publizierung daran besitzen.

    Und was is denn mit Seiten wie 3dl.am? Du schriebst das auch kleinere Seiten abgemahnt werden - aber was ist dann mit den großen?
     
  11. 29. Mai 2007
    AW: Rechtslage bzgl. einer Webseite

    die großens eiten befinden sich in einer grauzone... gulli, 3dl und seiten mit ähnlichen besucherzahlen profitieren auf grund ihrer größe von einer art imunität! den admins ist es auf grund der größe (anzahl an usern und beiträgen) nicht möglichen jeden beitrag zu prüfen, somit kann der admin/mod nicht für den inhalt haften/haftbar gemacht werden.
    deshalb kann zb. gulli auch bedenkenlos in DE hosten...

    kopierst du gulli (inkl. inhalt) 1:1 hast aber nur 1.000 member ist es dir zuzumuten jeden beitrag zu überprüfen, somit haftest du auch für den inhalt. völlig egal ob "nur" auf RS verlinkt wird...
     
  12. 29. Mai 2007
    AW: Rechtslage bzgl. einer Webseite

    bin ma eben aus interresse auf deine seite. und da kam dann irgednwas mit ip logged. von einer vero´folgungs seite wegen verletzung von urherberrechten oder so was? hat das was ersntes zu bedeuten jetzt?!

    falls ja. bin ich am ***** und alle anderen auch die auf deine seite gehen nim mal den link ruas oO
     
  13. 29. Mai 2007
    AW: Rechtslage bzgl. einer Webseite

    Eure Einwände und fragen habe ich bereits beantwortet, laut dem letzten Urteil aus Hamburg ist der Betreiber verantwortlich für alle Inhalte, auch die seiner User. Eine pauschale Distanzierung, wie z.B. über einen Disclaimer, war für diesen Richter nicht ausreichend.

    Richtig,große Portale haben den Vorteil erstens mehr Geld einzunehmen und so vielleicht mehr vor Gericht tun zu können und zweitens nicht alles per Hand kontrollieren können. Bei kleinen Seiten ist dies nicht so leicht durchzusetzen.
    Wir sind mittlerweile eigentlich wieder soweit, dass wir bei legalen Situation des RR - Boards etc sind, und dazu gibt es ja dann doch genug oder?!
     
  14. 29. Mai 2007
    AW: Rechtslage bzgl. einer Webseite

    Oke,

    dann scheinen wir es ja jetzt zu haben.
    Also die Kleinen sind strafbar und die Großen nicht, weil sie nicht alle Inhalte sichten
    können bzw. bewegen sich in einer Grauzone?
    Diese Regelung ist ja wohl mehr als schwammig. Wer sagt eigentlich, was groß ist
    und was nicht? Besucherzahlen, regestrierte Member, was hat einen Aussagewert?
    (Das ist doch alles mehr als relativ)

    Ist der Betreiber der Seite dann nicht dazu verpflichtet Softwarelösungen einzusetzen,
    die das Ganze überwachen bzw. kontrollieren?


    Kannst du mir irgendwelche Seiten nennen, die in der letzten Zeit abgemahnt worden sind?
    (in Bezug auf xxx seiten?)
    Ich habe, wenn das stattgefunden hat, nichts davon mitbekommen.

    Gibt es irgendwelche Regelsätze für zivilrechtliche Klagen, Schadensersatz ..etc
    (weiß nicht genau, wie der genau juristische Wortlaut ist) oder liegt das
    ganz im ermessen des Urheber, "Geschädigten"??


    greetz
     
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