Rechtslage mit Handyreperatur?

Dieses Thema im Forum "Handy & Smartphone" wurde erstellt von MjB1991, 21. Januar 2010 .

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  1. 21. Januar 2010
    Hallo,

    habe mir am 31.10.2009 ein Nokia N86 8MP bei o2 als o2 my Handy vertrag gekauft. Am 10.12.2009 habe ich es zur Reperatur geschickt, weil sich das Handy nicht mehr aufladen ließ. Auf dem Reperaturbericht steht:"Sie erhalten mit dieser Sendung Ihr Gerät repariert zurück. Es wurde nach den Garaniebestimmungen des Herstellers geprüft und instandgesetzt".
    Am 21.12.2009 habe ich das Handy zum zweiten mal einschicken müssen, weil die Tastaturbeleuchtung der Tasten 1,4,7,* nicht funktioniert und beim abschalten eines Gespräches die Musik erklingt, obwohl sie vorher nicht angeschaltet war.
    Am 07.01.2010 habe ich das handy nun wieder aus der Reparatur bekommen und auf dem Reparaturbericht steht nun:"Der von Ihnen beschriebene Fehler konnte bei der Prüfung nicht festgestellt werden. Daher konnten wir keine Reperatur duchführen".
    Ich packe das Handy aus und es hat immernoch die selben Fehler.
    Am 10.01.2010 habe ich das Handy zur Retourenabteilung geschickt und das Paket kam wieder mit folgendem Grund:"Es fehlt ein Reperaturbericht".
    Bei o2 angerufen und der Mitarbeiter am Telefon sagte mir das ich das Handy nur umtauschen kann, wenn ich zwei Reperaturberichte habe, wo drauf steht das die Reperatur durchgeführt wurde.
    Wie sieht jetzt meine Rechtslage aus? Ich habe es zwei mal eingeschickt. Ein mal mit Erfolg und einmal ohne Erfolg aber laut Gesetz heißt es doch immer das man nach dem 2 mal in Reperatur und wieder ein Fehler vorhanden ist vom Kaufvertrag zurücktreten kann oder nicht?
    Danke
     
  2. 21. Januar 2010
    AW: Rechtslage mit Handyreperatur?

    wenn drei mal der selbe fehler auftritt, das heißt 2 mal einschicken mit dem selben fehler und beim dritten mal (selber fehler) kannst du vom kaufvertrag zurücktreten!
     
  3. 21. Januar 2010
    AW: Rechtslage mit Handyreperatur?

    1. Dürfen sie es nur 3x wieder ganz machen und dann bekommst du eig. ein komplett neues.
    2. Warum schickest du es andauernt hin?? Warum nicht zu Freenet mobilecom gehn den, den Fehler zeigen und die kümmern sich drum.. weil sie nämlich alles unter einem Dach haben...

    3. kannst´de natürlich auch von Kaufvertrag zurücktreten wie leco schon sagte...

    Soweit erstmal mein Senf dazu...

    mFg bLuT
     
  4. 22. Januar 2010
    AW: Rechtslage mit Handyreperatur?

    So Danke erstmal BW´s für eich beide sind raus. Das Problem an der ganzen Sache ist das es einmal wegen aufladefehler in Reperatur ging und einmal wegen den Tasten und der Musik. Den zweiten Fehler hat dort wohl niemand gefunden das heißt das es bis jetzt 2 mal wegwar 1x Reperiert zurück und 1x nicht. Nokia will angeblich 2x Erfolgreiche Reps oder 2x Nicht erfolgreiche Reps. Alles verarsche
     
  5. 23. Januar 2010
    AW: Rechtslage mit Handyreperatur?

    Was hat das mit Debitel zu tun?

    O2 myHandy... hab da jetzt schon so einiges gelesen. Beispiel das ganz viele auch das N97 zurückgeschickt haben wegen Software Problemen... Die scheinen nur in O2 myHandy Geräten vorzukommen...

    Du kannst bei einem fehlerhaften Produkt generell auf Austausch oder Nachbesserung bestehen, sollte diese Nachbesserung zwei mal mit dem selben Fehler fehlschlagen kannste vom Kaufvertrag zurücktreten!

    Schick es einfach nochmal ein mit dem Fehler "Tasten und der Musik".
     
  6. 23. Januar 2010
    AW: Rechtslage mit Handyreperatur?

    Dokumentiere den Fehler!
    Mach ein Foto von den Tasten die nicht beleuchtet sind, am besten mit aktueller Tageszeitung daneben. Und Versuch irgendwie, z.b. durch ein Video zu dokumentieren wie nach einem Telefonat die Musik angeht.
    Das behälst du als Beweis und eine kopie kannst du denen mit zum Kundenservice schicken dann wissen die dass sie sich net rausreden können, oder die ganz dummen finden auf diese Art und Weise den Fehler.
     
  7. 23. Januar 2010
    AW: Rechtslage mit Handyreperatur?

    gut.. das ist ja schon arg krass..

    einfach mal fehler dokumentieren... per video.. auf cd ausbrennen... und einen netten brief schreiben, dass auch als anlage eine fehlerdokumentation als cd medium in form einer videodatei beiliegt.. wenn die schlau sind und das checken... dann reparieren die dir das handy.. beim nächsten mal .. vom kaufvertrag zurücktreten... oder komplett neues/gleichwertiges verlangen!!
    im fall, dass sie nicht so schlau sind.. und nochmals zurückschicken.. hm.. dann mal anwalt ansprechen, wenn du privat-rechtschutz hast.. bzw. vllt. deine eltern.. falls du zu jung bist..
     
  8. Video Script

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