Rechtslage - Spiel von 1991

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von powernator, 13. Dezember 2011 .

  1. 13. Dezember 2011
    Hallo,

    wir haben früher immer ein Spiel gezockt, das wurde ~1991 programmiert.

    Nun wollte ich es mal wieder spielen, ein bisschen Retro und es macht im Endeffekt immer noch Spaß, auch wenn es eintönig ist (läuft unter Win7 64-bit nur mit DOSBox). Es gibt eine Readme und beim Programmstart werden die Namen von drei Verantwortlichen angezeigt, allerdings finde ich keinen von denen über Google oder facebook. Ich habe auch die Anschrift des Entwicklers (steht beim Programmstart), aber bezweifle mal stark, dass er immer noch dort wohnt.

    Ich würde das Spiel nun gerne in Java programmieren. Ich werde alles neu schreiben und mir auch bessere Algorithmen überlegen bzw. eine bessere KI. Ziel ist es nicht direkt, damit Geld zu verdienen, aber bei großer Nachfrage würde ich das gerne weiterentwickeln und dann evtl. verkaufen.

    Die Frage ist: Darf ich das? Also erstmal das Spiel "umprogrammieren" und dann unter dem selben Namen wieder veröffentlichen? Oder muss ich einen anderen Namen wählen? Und wenn ich es verkaufen will, Tantiemen oder sowas sind kein Problem, aber ich habe keine Idee, wie ich den/die Entwickler erreichen kann.

     
  2. 13. Dezember 2011
    AW: Rechtslage - Spiel von 1991

    musst mal gucken ob der name irgendwie geschützt ist, wenn du den namen aber änderst sollte das kein problem sein. gibt von jedem spiel 100 andersnamige klone.
     
  3. 13. Dezember 2011
    AW: Rechtslage - Spiel von 1991

    Ich würde es schon gerne unter dem gleichen Namen weiterlaufen lassen, als 2.0 quasi.

    Bezweifle, dass er den Namen damals irgendwo registriert hat. dpma ist da meine Anlaufstelle, oder?
     
  4. 13. Dezember 2011
    AW: Rechtslage - Spiel von 1991

    Ich glaube das sollte kein Problem geben solang du die Originalentwickler irgendwo erwähnst oder so.
    Falls sie sich dann melden sollten ,was ich nicht glaube, kannst du ja immernoch mit denen diskutieren
     
  5. 13. Dezember 2011
    AW: Rechtslage - Spiel von 1991

    Wenn der/die Personen tot sind, verjährt das Urheberrecht nach 70 Jahren. Was in deinem Fall aber wohl eher nicht klappen wird.

    Vielleicht ist das alles nicht eingetragen und du kannst es verwenden. Sonst nachforschen und nachfragen, ob du das weiterentwickeln kannst.

    Wenns dir das Wert ist, kannst ja mal beim Einwohneramt dort anrufen und fragen obs den noch gibt zB.
     
  6. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.