#1 8. Juni 2009 REGELSYSTEM KANN FACHGEBIET ODER BEZIEHUNG ZWISCHEN AUTONOMEN SEIN ! es geht um die defintion von rechtsstatus und das ist ein punkt davon aber ich checks iwie nicht.also ich weiß nicht wie ich den satz meinen mitschülern erklären könnte. könnt ihr es mir vereinfachen ? + Multi-Zitat Zitieren
#2 10. Juni 2009 AW: Den satz check ich nicht xD auf wiki find ich die erklärung eigtl. recht einleuchtend. was genau verstehst daran nicht? Rechtsstatus – Wikipedia + Multi-Zitat Zitieren
#3 10. Juni 2009 AW: Den satz check ich nicht xD Darunter fällt wohl sowas wie Geschäftsfähigkeit und Rechtsfähigkeit wa? Und dass das eben Unterschiede sind, wenn sich zwei Erwachsene vor Gericht gegenüberstehen (Kläger und Angeklagte) oder der Staat gegen einen heranwachsenden Mann vorgeht (strafrechtlich, Jugendgesetz). Oder?^^ + Multi-Zitat Zitieren