Reifen mit Felgen verkauft - Rechtsfrage

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von steffster, 14. April 2012 .

  1. 17. April 2012
    AW: Reifen mit Felgen verkauft - Rechtsfrage

    Da es ein Privatverkauf ausserhalb ebays war, wuerde ich mir gar keine Sorgen machen! Ausser ihr habt einen Kaufvertrag abgeschlossen, wovon ich nicht ausgehe.
    Gekauft wie gesehen, lautet hier das Stichwort!
     
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  2. 17. April 2012
    AW: Reifen mit Felgen verkauft - Rechtsfrage

    Und das ist das Problem. In diesem Fall wird sich jeder umgehend auf 444 im BGB berufen und schon ist der Salat da.
     
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  3. 26. April 2012
    AW: Reifen mit Felgen verkauft - Rechtsfrage

    Er schreibt mir zwar jeden Tag E-Mails, dass ich bald Post vom Anwalt bekomme... Hat sich aber bis dato noch nichts getan.
     
  4. 26. April 2012
    AW: Reifen mit Felgen verkauft - Rechtsfrage

    abwarten, du sitz am längeren hebel.


    was will er denn?
     
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  5. 26. April 2012
    Zuletzt bearbeitet: 26. April 2012
    AW: Reifen mit Felgen verkauft - Rechtsfrage

    "dekz" trifft hier den Nagel auf den Kopf und ist bestimmt auch einer Rechtsvertreter der sich jeden morgen mit dem dicken roten Buch in die Uni quält.
    Danke dekz. Deine Ausführungen sind Balsam in meinen Augen, neben all dem Gequatsche hier.


    Ein Kaufvertrag liegt vor, wenn auch nicht schriftlich. Ein Kaufvertrag entsteht bei jedem Kauf/Verkauf. Auch auf dem Flohmarkt. Ein KV besteht aus 2 übereinstimmblablabla. gidf.de

    Er hat Nachbesserung verlangt.

    Wer sich quälen will schaut sich mal §323BGB an am besten zusammen mit §434BGB.
    Dort wird der Sachmangel und der Rücktritt geregelt

    Hierbei mal im §323BGB Abs.1 BGB durchlesen, was jeden davon überzeugen wird sich zu melden. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nämlich erstmal nicht möglich solange die "angemessene Frist" noch nicht abgelaufen ist.

    Man könnte sich als Verkäufer jetzt aber auf §442 S.2 BGB stützen...denke mal, das ist das Beste. Hierbei ist dann der Gefahrenübergang interessant der in §446BGB geregelt ist. Da er sich erst eine Woche später gemeldet hat.

    Alles mal durchlesen und danach selbst urteilen. Hab jetzt keine Zeit mehr. Alles nachzulesen hier: dejure.org

    Grüßchen.

    Wer kein Bock hat zu lesen, der geht zum Anwalt.


    BTW:
    ein schönes schuldrechtliches Problem.


    Problematisch und wohl nicht so leicht zu klären wird hier sein, ob der Mangel bereits bei Gefahrenübergang bestanden hat oder nicht, denn damit wendet sich das Blatt in die eine oder eben in die andere Richtung.

    Ich denke aber, um hier möglichst wenige Aufwand zu betreiben solltest du Bilder des Schadens und das Gutachten anfordern um zu sehen, ob der Schaden wirklich schon vorher bestand oder nicht.

    Du schreibst ja hier, dass die Reifen fast neu waren...bist du dir da GANZ sicher? Wenn du nämlich evtl über einen Mangel bescheid wissen könntest ist die beste Alternative dich mit ihm zu einigen, dass er dir die Reifen wieder zurück schickt, sonst fällt es tatsächlich unter §444BGB
     
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  6. 28. April 2012
    AW: Reifen mit Felgen verkauft - Rechtsfrage

    Naja er hat die Reifen als Laie nehm ich an selbst montiert und ist sie gefahren. Vielleicht hat er selbst was kaputt gemacht und will den Schaden auf dich abwälzen. Ich würd gar nix machen wenner die Reifen -vor- dem Fahren nicht selbst prüft hat er Pech.
     
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  7. 28. April 2012
    AW: Reifen mit Felgen verkauft - Rechtsfrage

    die werkstatt hat ihn einfach über den tisch gezogen
     
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  8. 7. Mai 2012
    AW: Reifen mit Felgen verkauft - Rechtsfrage

    BW's sind alle raus!

    Bis jetzt hat der Vogel sich nicht gemeldet. Droht aber jeden Tag mit seinem Anwalt. Lächerlich! Hab die ganzen Mails von ihm ignoriert.
     
  9. 7. Mai 2012
    AW: Reifen mit Felgen verkauft - Rechtsfrage

    Ist es bzgl des Gefahrenübergang nicht sogar so, dass wenn die Ware auf dem Weg (irrelevant ob versichert/unversichert) einen Schaden nimmt, der Käufer da auf gut deutsch gesagt "Pech gehabt" hat? Meine das zumindest noch so in Erinnerung zu haben: Geldschuld -> Schickschuld und bei Waren -> Holschuld (Sofern nicht anders geregelt - und da es außerhalb von eBay verkauft wurde, ist das dann doch so?)

    Grüße,
    me
     
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