Rektor droth mit Verweis!!

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von VfBCL08, 26. Juni 2008 .

Schlagworte:
  1. 26. Juni 2008
    Hallo,

    3 Schüler werden von der Lehrerin aus dem Unterricht rausgeworfen, weil Sie sich (angeblich) nicht richtig benommen haben.

    2 von den Schplern waren schon mal beim Rektor wegen einer anderen Sache, dabei hatte sich aber herausgestellt, dass sie das NICHT waren!

    Nun werden die 3 von der Lehrerin zum Rektorat gebracht, von dort aus wird jeder einzeln 40 Minuten lang in einen Raum gesetzt. Nach ca. 5 Minuten läuft der Rektor zwischen den Räumen herum und droht diesen Schülern den Schulausschluss an wenn in der Stunde irgendeine Kleinigkeit passiert. Nach den 40 MIn werden Sie von der Sekreterin in den Unterricht zurückgebracht.

    Dann war den Unterricht aus:

    Die Lehrerin nimmt die Schüler noch einmal mit zum Rektorat, dort redet erst Sie mit dem Rektor, dann kommen die Schüler hinzu. Die Lehrerin behauptet, dass das Verhalten so schlecht sei und es die einzigen in der Klasse seien und sie würden im Unterricht mitedendrin aufstehen und herumlaufen, nicht da sitzen wo Sie sagt, reden (Das macht jeder in der Klasse) etc. Davon stimmt aber nur das mit dem Reden.
    Der Rektor lässt die Schüler sich nicht einmal dazu äußern sondern sagt nur, wenn noch einmal etwas passiert dann würden Sie fliegen und am Montag wird ein Vertrag unterschrieben (Ich schätze mal das der so gemacht wird, dass man aufjedenfall bei der kleinsten Gelgenheit fliegt)


    Nun die Fragen:

    Darf man diesen Vertrag als Rektor aufstellen? Ist dies rechtlich OK?
    Kann man sich weigern zu unterschreiben?
    Darf man die Schüler 40 Minuten alleine in einen Raum setzten?

    Was kann man dagegen machen?

    Gruß
     
  2. 26. Juni 2008
    AW: Rektor droth mit Verweis!!

    Gibt es bei euch sowas wie nen Elternbeirat? Wenn ja dann würd ich mich mal an den wenden. Ich hab noch nie was von so nem Vertrag gehört...
     
  3. 26. Juni 2008
    AW: Rektor droth mit Verweis!!

    Naja, ich hab einen Verweiß (is denk ich der Vertrag von dem ihr Redet) bekommen, weil ich zu viel geschwänzt hab...
    Verweiß bedeutet genaauer: Androhung der Androhung eines Schulverweißes...
    Wenn ich mir also jetzt nochmal was leiste, bekomme ich die Androhung eines Schulverweises, und erst wenn ich mir dann nochmal was leiste fliege ich raus...
    Ich denke nich das das bei euch dann anders sein wird...

    Also ich an eurer Stelle nwürde einfach mal sehen, ob ihr euch wirklich so beschissen verhaltet, und ob sich da net so ne Absprache mit dem Lehrer machen lässt, sodass ichr bei Verstoß net direkt fliegt

    LG
     
  4. 26. Juni 2008
    AW: Rektor droth mit Verweis!!

    Hi,

    Verschwörungen der lehrer gegen Schüler und der Rektor macht nichts dagegen? Kommt mir bekannt vor... Auf meiner alten Schule war es so, dass ein lehrer seinen Schülern nur 6en und wenigen eine 5 gegeben hat. Grundlos angeschrieben, mit dem Schlüssel geschlagen ect.
    Jeder Lehrer hat es den Schülern geglaubt aber selbst der Rektor hatte angst vor dem Lehrer. Er hat bis zur Rente dort gearbeitet.
    Wir haben es auch über Elternb versucht, dabei wurden dann Eltern mit in die Klasse gesetzt für eine Woche und natürlich ist in dieser zeit nichts passiert. Genau so würde man in deinem Fall den Schülern vorwerfen, dass sie sich vor den Eltern natürlich benehmen. Also versuch es so gar nicht erst, es hat eh keinen Sinn.

    Wende dich an das Schulministerium und schilder denen dein (bzw. euer) Problem und frage dort zusätzlich nach ob sowas richtig ist mit dem Vertrag. Kann mir nicht vorstellen, dass der Schulverweis (wenn es zu einem kommen sollte) rechtsgültig ist. Ich würde mich strikt weigern sowas zu unterschreiben.

    Lehrer können genau so kranke Menschen sein, wie andere auch und dass Lehrer nach Sympathie gehen wissen mittlerweile auch alle gescheiten Menschen. Also lasst sie nicht damit durchkommen!


    Ich hoffe ich konnte dir helfen, lasst euch das nicht gefallen!






    Gruß TheFlash
     
  5. 28. Juni 2008
    AW: Rektor droth mit Verweis!!

    Was den Vertrag angeht denke ich muss man den auch selber unterschreiben.......sonst gilt er nicht.
    Und habt Ihr schon mal überprüft ob nichht vlt. ein Rechter hintergrund für diese lügen da sein kann?
     
  6. 29. Juni 2008
    AW: Rektor droth mit Verweis!!

    hey...
    ich glaub ja nicht was ich da lese ...

    also erstens mal wenn du noch in die schule gehst auch wenn du Gymnasium bist du immer hin noch nicht 18 . oder täusche ich mich da ?

    und allein auf dieser Tatsache kannst du von niemanden gezwungen werden ,nicht einmal vom Rektor, einen Vertrag zu unterschreiben in dem du dich zu irgendwas verpflichtest .

    und falls er dich wirklich zwingen sollte kannst du ihn auf Justiziabler ebene anprangern .


    BGB=
    unterschreibe nichts ohne den anwalt von dir oder deiner eltern !!!

    viel glück !!!
     
  7. 29. Juni 2008
    AW: Rektor droth mit Verweis!!

    Für sowas gibts wirklich den Elternbeirat, sags deinen Eltern die sollen das ansprechen beim nächsten Treffen dann regeln die das. Werden die Eltern nämlich nicht gut finden und der Rektor kann nicht alle rausschmeissen bzw gegen sich aufhetzen...
     
  8. 29. Juni 2008
    AW: Rektor droth mit Verweis!!

    die sache mit dem vertrag ist rechtens und bei verweigerung kann der schulverweis folge sein, jedoch was man dagegen wirklich machen kann weis ich nicht...

    das mit dem jemanden in einen raum setzte ist okey, da die lehrerin einfach sagt, sie war in der nähe und habe betreut...

    mfg lastResistence
     
  9. 30. Juni 2008
    AW: Rektor droth mit Verweis!!

    Ich war auch schon mal beim Rektor, allerdings mit 2 weiteren Schülern in einem Raum und wir durften uns auch äußern. Unser Rektor geht halt auch auf die Schüler ein und hört nicht nur auf das was die Lehrer sagen. Allerdings kann er wirklich etwas unterschreiben, dass wenn es noch einmal passiert, wird die Schule nur noch von aussen sehen
     
  10. 30. Juni 2008
    AW: Rektor droth mit Verweis!!

    Das geht nie! ELternbeirat einschalten, eure Klasse ist Zeuge, dass die Anschludigungen nicht gerechtfertigt sind.
     
  11. 30. Juni 2008
    AW: Rektor droth mit Verweis!!

    Ich weiß ja nicht wie das bei euch ist aber bei uns gabs mal einen der hat Verweise gesammelt...da is das garnet so schlimm. Wehr dich man! Versuch einfach soviel Leute auf deine Seite zu bekommen wie es geht das funzt sogut wie immer Wegen einer Lehrerin von der Schule fliegen...gehts noch
     
  12. 30. Juni 2008
    AW: Rektor droth mit Verweis!!

    also eins verstehe ich hier nicht ... warum um gottes willen reden diese 3 eigentlich noch ununterbrochen weiter, wenn sie schon beim rektor waren? manchmal zweifle ich wirklich an der intelligenz mancher menschen... ich mein, wenn man schon zum rektor muss und einen schulausschluss angedroht bekommt, dann sollte man das hirn besitzen und wenigstens dann die schnauze zu halten...

    warum solls der rektor nicht dürfen?
    kann es sein, dass du das ganze vllt. etwas runterspielst, was die drei jungs/mädels angeht?
    warum soll er dich nich 40 minuten in einen raum setzen können? kommt das jetzt schon in "einschränkung des individuums in seiner freiheit" ?

    just my 2 cents ...

    mfg samba
     
  13. 30. Juni 2008
    AW: Rektor droth mit Verweis!!

    ach das mit in den raum setzen, da geht es um die Aufsichtspflicht worauf er hinaus will. ob sie in irgendeiner form missachtet wurde. falls einer vom stuhl fällt und sich das genick bricht, und sich die versicherung fragt hey wo war der lehrer?!

    aber dem rest kann ich nur zustimmen

    wie wärs wenn du den 3leuten empfehlst sich einfach in den raum zu setzen und gar nix zu tuen.
    einfach 45minuten schweigen, und dann bei allen anderen fächern glänzen.

    so gewinnt man auch viele lehrer auf seine seite, dann heißt es meistens "ich komm mit x im unterricht net klar" "was also in meinem Unterricht ist er sehr fleißig"

    mfg
     
  14. 30. Juni 2008
    AW: Rektor droth mit Verweis!!

    Grundsätzlich, soll der vertrag eine Erziehungsmaßnahme sein, rechtlich gesehen ist er ohne Bedeutung(Meine Meinung) denn der Rektor kann jeden Schüler der Schule verweisen, wenn er der Meinung ist dieser stört den Ablauf des Unterichtes, und stellt eine gefährdung der Schüler dar.

    Natürlich darf man die Schüler 40 Minuten alleine in einen raum setzen!

    Ich glaube nicht das die Schüler sich so "harmlos" verhalten haben wie du das beschreibst. Das würde ja an einer Verschwörung grenzen. Im Notfall kann man immernoch etwas über den Elternabend machen.
     
  15. 30. Juni 2008
    AW: Rektor droth mit Verweis!!

    nur mal zu info: in deinem bzw. eurem alter darf man noch keinen vertrag unterschreiben.
     
  16. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.