#1 18. November 2008 Seit gegrüsst und zwar folgendes mein Bruder hat sich bei ebay nen Ed-Hardy Pullover bestellt der 1. viel zu klein ist obwohl als XXL angegeben und auch die eigentlich größe von mein Bruder ist XXL... Joa naja er hat dann den Verkäufer angeschrieben das es nicht XXL ist bzw. mind. 2 Nummern kleiner ausfält und der Verkäufer meinte auch ist kein problem er soll den Pullover zurück senden und er bekommt das Geld erstattet... Joar nun hat er vorhin ne Email bekommen, der Pullover soll nach Waschmittel riechen... und daher wird ihm nicht das Geld erstattet -.- aber in deren AGB´s oder Wiederrufsbelehrung steht nichts darüber wie sich das bei gewaschenen Kleidungsstücken verhält... kann man das geld trotzdem irgendwie einfordern ? für hilfreiches gibts ne BW mfg. Aerion + Multi-Zitat Zitieren
#2 18. November 2008 AW: Retoursendung von Kleidung hmm schwierig, hat er denn den pullover gewaschen? dennoch soltle das kein problem sein, da dies nunmal normaler gebracuh der ware ist... merke: kaufe nicht bei ebay + Multi-Zitat Zitieren
#3 18. November 2008 AW: Retoursendung von Kleidung Solltest du bzw dein Bruder es über paypal bezahlt haben wird es kein Problem sein, einfach Antrag auf Käuferschutz stellen. Wenn es allerdings über eine normale Banküberweisung gemacht wurde wird schwierig. Ich würde auf jeden Fall ebay darüber informieren, also Problem melden und schauen was die dazu sagen. Und natürlich kannst du den Verkäufer negativ bewerten, aber das hilft dir nicht weiter. Viel Glück + Multi-Zitat Zitieren
#4 18. November 2008 AW: Retoursendung von Kleidung Hi! Ich denke mal, da wird Dein Bruder kaum Chancen haben. Ein Rücktritt von einem Kauf ist nur bei einem Mangel möglich. Den Mangel (Größe) bei dem Pullover zu beweisen, ist äußerst schwierig. Soviel wie ich weiß, gibt es keine einheitliche Norm bei Kleidungsgrößen. Jedes Land hat da seine Eigene. Das Einräumen eines 14-tägigen Rückgaberechts vom Verkäufer ist freiwillig. Bei Kleidung dann aber meistens nur, wenn die Kleidung nicht benutzt wurde bzw. gewaschen wurde. Hier nochmal ein Link dazu! Ich würde Die Kleidung zurückfordern und dann bei Ebay wieder verkaufen. Das hält den Schaden in Grenzen. Gruß Gecko + Multi-Zitat Zitieren
#5 18. November 2008 AW: Retoursendung von Kleidung Wenn der Verkäufer gewerblich war, hat er ein Rücktrittsrecht von zwei Wochen, egal ob beschädigt oder nicht. das beinhaltet meines Erachtens auch eine Rücksendung. Ich würd dem Verkäufer schreiben, dass er nicht gewaschen hat und das er sein Geld zurück will Am einfachsten ist es allerdings, Käuferschutz geltend zu machen bei paypal. + Multi-Zitat Zitieren
#6 19. November 2008 AW: Retoursendung von Kleidung suuper link... nur total falsche situation... es geht bei dem link um das rückgaberecht, wenn man etwas in einem laden gekauft hat. ebay fällt aber unter fernabsatzvertrag! da gibt es für die beziehung: gewerblicher verkäufer <-> privatperson bei gebrauchsgüterkauf IMMER ein 14 tägiges rückgaberecht. So: zurücknehmen muss der händler innheralb der 14tagen; jedoch kann er "gebühren" verlangen, wenn der artikel über ein einmaliges "ausprobieren" gebraucht wurde (im fall kleidung: anziehen und auf richtige größe prüfen -> ausziehen; die ware wurde da nicht in seiner beschaffenheit verändert.) Nun bleibt noch das waschen danach... muss man sich mit dem händler wohl einig werden; den preis GANZ einzubehalten ist in jedem fall vom händler unrecht; da müsste er den artikel wieder zurückschicken! + Multi-Zitat Zitieren