Roller ohne Kaufvertrag gekauft, abgeschleppt, kriegs nicht zurück

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Hans-Peter-C., 29. November 2013 .

  1. 29. November 2013
    Hey Leute,
    Ich habe gestern von einem Typen einen Roller gekauft, das Geld bar auf die Hand gegeben. Er hat mir die Papiere gegeben. Wir haben aber kein Kaufvertrag abgeschlossen/unterschrieben.
    Auf dem Rückweg wurde ich von der Polizei anghalten und die haben den Roller sichergestellt. Um es vom Abschleppdienst abholen zu können muss ich einen Kaufvertrag nachweisen. Der Verkäufer meldet sich nicht mehr. Ich habe aber Nachrichtenverläufe, woras deutlich wird, dass er mir sein Roller verkauft. Nützt das was im Gericht als Beweis?
    Was soll ich tun ?
     
  2. 29. November 2013
    AW: Roller ohne Kaufvertrag gekauft, abgeschleppt, kriegs nicht zurück

    Kann anerkannt werden aber die Schuld liegt immer noch bei dir. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wieso kauft man einen Roller wenn er nicht richtig ist und lässt sich dann noch anhalten? Muss ja einen Grund gehabt haben warum sie auf dich aufmerksam wurden. Die VErsicherung müsste auch noch auf seinem Namen laufen aber es ist ja jetzt DEIN Roller also haftest ja auch DU.

    Ist im KFZ Bereich nicht anders. Fährst du das Auto vom Kumpel welches nicht der STVO entspricht, sie sehen und rallen das bekommst DU die Strafe.
     
  3. 29. November 2013
    AW: Roller ohne Kaufvertrag gekauft, abgeschleppt, kriegs nicht zurück

    nicht immer, es gibt auch halter verstöße

    du bist jetzt erst mal der dumme, denn du musst einen eigentumsnachweis erbringen. ein nachrichtenverlauf wird da nix bringen

    wenn der roller vom eigentlichen besitzer (der einen eigentumsnachweis hat) auch noch zur fahndung bei der polizei ausgeschrieben wird kann es sein, dass du eine anzeige wegen hehlerei am hals hast

    beim nächsten mal dokumente vom fahrzeug und kopie des personalausweises fordern
     
  4. 29. November 2013
    Zuletzt bearbeitet: 29. November 2013
    AW: Roller ohne Kaufvertrag gekauft, abgeschleppt, kriegs nicht zurück

    Du brauchst normalerweise keinen Kaufvertrag. Ein Vertrag kann auch mündlich, per Handschlag usw. erfolgen.

    Würde zum Anwalt gehen an deiner Stelle, den zahlt das Abschleppunternehmen anschließend weil die dir dein Eigentum unterschlagen. Rein theoretisch könntest du auch zur Polizei gehen... Du hast die Papiere und somit ist es dein Fahrzeug. Alles andere müsste man dir erst mal nachweisen.

    Und natürlich kannst du deine Verläufe als Beweis anführen, würd mir da gar keine Sorgen machen.
     
  5. 29. November 2013
    AW: Roller ohne Kaufvertrag gekauft, abgeschleppt, kriegs nicht zurück

    so wie er schreibt, hat er ja die fahrzeugpapiere. und wenn die abschleppkosten beglichen sind, hat das abschleppunternehmen auch kein recht das fahrzeug einzubehalten, es sei denn sie haben eine widrigkeit festgestellt, wie drogen im helm, eine bombe unterm sitz oder ein diebstahl.
    ich würde dort hingehen und mir alles schriftlich geben lassen, wieso du dein fahrzeug nicht erhalten darfst. das ganze zum anwalt und die sache hat sich.
     
  6. 3. Dezember 2013
    AW: Roller ohne Kaufvertrag gekauft, abgeschleppt, kriegs nicht zurück

    also bei uns in österreich kriegst du ein fahrzeug gar nicht angemeldet, wenn du keinen kaufvertrag hast ?(

    aber wie kann man so naiv sein und ohne jegliche absicherung nen fahrzeug kaufen?
    was, wenn es gestohlen ist? da kannst dir mächtig ärger einhandeln.

    greetz
     
  7. 3. Dezember 2013
    AW: Roller ohne Kaufvertrag gekauft, abgeschleppt, kriegs nicht zurück

    Was sind das denn für heinis beim abschleppunternehmen.

    Fahrzeugpapiere reichen im normalfall. Gerade bei rollern hat man doch meistens keinen oder sowieso nicht mehr wenn das ding uralt ist.

    Würde denen mal ein wenig druck machen. Dass du zum anwalt gehst wenn sie ihn nicht hergeben usw.
     
  8. 5. Dezember 2013
    AW: Roller ohne Kaufvertrag gekauft, abgeschleppt, kriegs nicht zurück

    Danke für die vielen schnellen Antworten !
    Heute konnte ich einen Kaufvertrag nachträglich abschliessen. Damit bin ich dann zur Polizei gefahren und die Freigabe des Fahrzeugs gefordert. Diese habe ich bekommen; d.h. ich durfte mein Roller vom Abschleppunternehmen abholen.
    Nur da ist ein Problem: Der Roller fährt 60km/h, Hat 45er Betriebserlaubnis und ist für ein 25er versichert. Ich werde morgen mit der 45er COC zur Versicherung fahren und es als 45er versichern. So, das Problem jetzt ist aber, ich muss den Roller von 60kmh auf 45kmh drosseln. Wie kann ich das selber günstig machen? Zum Roller: Yamasaki YM-50 8B, 50ccm, Baujahr 2007
     
  9. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.