Rückgaberecht bei beschädigten Artikel

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Doug, 8. Juli 2012 .

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  1. 8. Juli 2012
    Nabend zusammen,

    ich habe vor ca. einer Woche eine Kommode für den Geburtstag meiner Freundin gekauft.
    Ich habe bereits so früh bestellt, um sicherzugehen, dass sie auch rechtzeitige ankommt.
    Da wir zum 1. August umziehen werden, möchte ich die Kommode jedoch in der Originalverpackung lassen und erst in der neuen Wohnung aufbauen.
    Ich habe mir nur gerade überlegt, was passiert, wenn der Artikel nun beschädigt wäre oder etwas fehlen würde. Ich habe die Kommode im Internet bestellt.
    Somit habe ich ja ein 2-wöchiges Widerrufsrecht.

    Wie ist nun die Rechtslage wenn ich den Artikel erst nach 4 Wochen aufbauen kann und erst dann eine Fehler entdecke?

    Gruß Doug
     
  2. 8. Juli 2012
    AW: Rückgaberecht bei beschädigten Artikel

    das sollte kein problem darstellen. In den ersten 2 Wochen hast du ein nennen wir es "erweitertes" rückgaberecht. In den 2 Wochen kannst du es ohne angaben von gründen zurückgeben. Aber danach kannst du es sofern es mängel aufweißt natürlich trotzdem zurückschicken nur muss es nach den 2 wochen begründet sein.
     
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  3. 8. Juli 2012
    AW: Rückgaberecht bei beschädigten Artikel

    Musst aber daran denken, dass Mängel bei Möbeln schwer zu beweisen sind.
    Im Endeffekt läuft es dann immer auf eine falsche Montag (evtl falscher Transport) hinaus!
     
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  4. 9. Juli 2012
    AW: Rückgaberecht bei beschädigten Artikel

    2 Wochen ohne Gründe, anschließend weitere 2 wegen evtl. Mängel kannst du es zurück geben laut Fernabgabegesetz. Danach haste halt Pech gehabt, 4 Wochen sollten ja aber im Regelfall reichen einen Artikel auf Mängel zu überrüfen.

    Grüße
    Zeiko
     
  5. 9. Juli 2012
    AW: Rückgaberecht bei beschädigten Artikel

    Genau!
    Im Normalfall müsste man das Paket vor den Augen des Spediteurs öffnen und wenn dann was kaputt ist sieht der es direkt und bestätigt den Defekt.
    Ansonsten kommt es auf den Onlineanbieter an wie kulant dieser ist.


    MfG Raizo
     
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  6. 9. Juli 2012
    AW: Rückgaberecht bei beschädigten Artikel

    Genau 4 Wochen hast Du, alles andere danach musst du dem Lieferanten oder Hersteller plausibel nachweisen. In den ersten 2 Wochen hat man wie bekannt gar keine Probleme und darf es ohne Grund zurücksenden.
     
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  7. 9. Juli 2012
    Zuletzt bearbeitet: 9. Juli 2012
    AW: Rückgaberecht bei beschädigten Artikel

    ich gehe davon aus, dass die kommode online bei einem händler gekauft wurde:

    als verbraucher hast du 2 Jahre gewährleistung bei sachmängeln die bei gefahrübergang schon vorhanden waren. innerhalb der ersten 6 monate gilt eine beweislastumkehr: der händler muss beweisen, dass die ware bei gefahrübergang in ordnung war, danach muss der käufer beweisen, dass der artikel bei gefahrübergang mangelhaft war.

    unabhängig davon hast du als käufer in einem onlinehandel ein widerrufsrecht von 14 tagen ab ordnungsgemäßer wirderrufsbelehrung

    die leute über mir kannst du ohne probleme ignorieren; ALLES UNSINN...

    wir leben mittlerweile im jahr 2012. das fernabsatzgesetz trat 2002 außer kraft... ein deutlicheres zeichen von inkompetenz gibt es wohl nicht...
     
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  8. 9. Juli 2012
    AW: Rückgaberecht bei beschädigten Artikel

    Die inkarnierte Inkompetenz bist eher du.
    Das Fernabsatzgesetz wurde außer Kraft gesetzt, um es als irgendeinen garstigen Paragraphen ins BGB zu integrieren; der Inhalt hat sich kaum geändert. Etwas neues hast du auch nicht beigetragen; es erschließt sich mir nicht, wieso du groß einen von Unsinn tönen musst.
     
  9. 9. Juli 2012
    AW: Rückgaberecht bei beschädigten Artikel

    Erst einmal vielen Dank an alle.

    @Timer: D.h. ich kann mir noch 2 Wochen Zeit lassen. Die 6 Monate werde ich mit Sicherheit nicht ausreizen :lol:

    Ich denke mit den 4 Wochen werde ich auch noch gerade so hinkommen...
     
  10. 9. Juli 2012
    Zuletzt bearbeitet: 9. Juli 2012
    AW: Rückgaberecht bei beschädigten Artikel

    Ich verstehe garnicht was manche mit 4 Wochen wollen. Hier geht es ja nicht um ein wiederrufsrecht, sondern um die gesetzliche Gewährleistung. Es geht ihm ja nicht darum das es ihm evtl. nicht gefällt oder sonstiges, sondern lediglich, das etwas beschädigt sein kann. Natürlich kannst du dann nicht mehr vom Vertrag zurück treten, das möchtest du aber wohl auch nicht, wenn ich dich richtig verstanden habe.

    In diesem Fall kann ich Timer nur zustimmen. Andernfalls lasse ich mich gerne belehren.

    @fatmoe: Auch das ist kein Problem, denn wie Timer schon schrieb, muss dir das die ersten 6 Monate nachgewiesen werden. Da sowas in der Regel eher nicht machbar ist, bist du in dieser Zeit fast immer auf der sicheren Seite.
     
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  11. 9. Juli 2012
    AW: Rückgaberecht bei beschädigten Artikel

    Also wenn das ganze defekt ist hast du da länger "garantie" drauf sprich du darfst dann auch später reklamieren!

    du kannst immer nach der ersten und 2. Lieferung Nachbesserung verlangen
     
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  12. 9. Juli 2012
    AW: Rückgaberecht bei beschädigten Artikel

    Nein, das müssen nur Kaufleute. Privatpersonen sind dazu nicht verpflichtet, sondern müssen den Mangel erst nach Entdecken melden. Das kann auch nach 2 Jahren und nach 3 Jahren sein. Beispiel dafür ist der übliche "versteckte Mangel"...

    Hier wird ein bisschen viel mit Unwissen herumgeworfen.

    Wenn etwas im Paket dann hinüber ist, meldest Du es dem Möbelhaus und die tauschen das 1:1 aus. Ist es Kommissionsverkauf gewesen oder nicht mehr im Lagerbestand, wird es bestellt.
    Es ist sehr leicht feststellbar ob es sich hierbei um eine herkömliche Rekla handelt oder um ein Montagefehler. Furnierschäden werden wohl kaum entstehen, weil jemand die Excenterschrauben falschrum gedreht hat...
     
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  13. 10. Juli 2012
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juli 2012
    AW: Rückgaberecht bei beschädigten Artikel

    fakt ist:
    1.
    das fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr. egal ob dessen wortlaut ganz oder teilweise im BGB (§§312b ff) übernommen worden ist. etwas mit dem fernabsatzgesetz zu begründen ist daher unfug

    2.
    das war auch schon im jahr 2000 selbst mit fernabsatzgesetz absoluter schwachsinn.


    etwas falsches mit dem nicht mehr existenten fernabsatzgesetz zu begründen ist grober unfug. daran gibt es nichts schönzureden.

    ich habe in meinem beitrag oben also nichts neues beigetragen? tjoa... ich weiß gerade nicht, ob ich das zum lachen oder heulen finden soll...

    es gibt diese grenze bei 4 wochen nicht. das ist nur ein hirngespinnst bewertungsgeiler user hier...

    (davon unberührt bleiben von händlern freiwillig angebotene 4 wochen widerrufsrecht)
     
  14. 10. Juli 2012
    AW: Rückgaberecht bei beschädigten Artikel

    Ich glaube, der Herr hat einfach ein wenig misverstanden. Er meint sicherlich ganz einfache Fernabsatzverträge, die im BGB geregelt sind und nicht das komplette FernAbsG... Hier waren die Fristen auch nicht bei 4 Wochen sondern Monaten...

    Egal, ich denk, der TE weiß nun alles, was er brauch
     
  15. 10. Juli 2012
    AW: Rückgaberecht bei beschädigten Artikel

    So ist es. Nochmal vielen Dank an alle!
    Closed
     
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