Rückleuchten/Scheinwerfer - erlaubt?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von eSo, 15. Februar 2008 .

Schlagworte:
  1. 15. Februar 2008
    Hi,

    bin am überlegen neue Scheinwerfer und/oder Rückleuchten zu bestellen (ebay).

    Meine Frage ist, was ist erlaubt und was nicht? Müssen diese eingetragen werden? Wie siehts mit ABE aus?

    Wie siehts z.B. mit schwarz lasierten Rückleuchten aus (mit E-Prüfzeichen/seriennummer und ka was dazugehört). Ist wohl möglich sie eintragen zu lasen macht aber nicht jeder Prüfer mit? D.H. würde für mich heißen die Finger davon zu lassen, gell?!

    Gebrauchte Klarglass Scheinwerfer, die man auch normal im Shop bestellen kann, die keine ABE besitzen kriegt man auch eingetragen? Wie läuft das ab?
     
  2. 15. Februar 2008
    AW: Rückleuchten/Scheinwerfer - erlaubt?

    Mit ABE brauchste nix eintragen, da brauchste nur die ABE bei dir im auto mitführen.

    Mit E-Prüfnummer brauchste auch nix eintragen. Bei Originalen Rückleuchten, die nachträglich schwarz oder in einer anderen farbe lasiert wurden, gilt die E-Prüfnummer nicht mehr und muss somit beim TÜV vorgeführt werden, was jedoch schwer ist einzutragen, ohne irgendwelche Gutachten!

    Allgemein sind sachen ohne jegliche Gutachten schwer eingetragen zu bekommen!
     
  3. 15. Februar 2008
    AW: Rückleuchten/Scheinwerfer - erlaubt?

    soweit ich weiß, solange die scheinwerfer ob hinten oder vorne das prüfzeichen haben (abe vllt auch) braucht man die nicht einzutragen ...

    EDIT: war einer schneller als ich ^^
     
  4. 15. Februar 2008
    AW: Rückleuchten/Scheinwerfer - erlaubt?

    Die originalen Schwinwerfen, nur andere Farbe (nicht lasiert)
    Kann ich so kaufen, ranbacken und brauch mir keine sorgen machen?


    Und was ist mit den gleichen, jedoch gebraucht.. da wird bei der Aktion nicht von Prüfzeichen/Eintragungsfreiheit/ABE geredet... is das ein problem?


    - thx für die antworten - bws draußen -
     
  5. 15. Februar 2008
    AW: Rückleuchten/Scheinwerfer - erlaubt?

    ya kannste. so lange es nicht die originalen sind, welche lasiert wurden.

    notfalls kannste beim TÜV fragen, ob die die E-Nummer mal nachgucken können, ob alles seine richtigkeit hat.
     
  6. 15. Februar 2008
    AW: Rückleuchten/Scheinwerfer - erlaubt?

    jop würde ich auch an deiner stelle machen, da bei ebay viel zeug ausm osten verkauft wird (lichtertechnisch) die einfach nur des E prüfzeichen draufstanzen (befindet sich aufm glas des rücklichts) damits die kunden kaufen, aber in wahrheit hast du dann keine betriebserlaubnis und im falle eines unfalls wenn dir einer hinten drauf fährt (hat norm. immer der schuld) kann es passiern dass du schuld oder teilschuld wegen den rückleuchten bekommst.

    daher rat ich dir nachdem du die dinger verbaut hast zum TÜV zu checken und alles auf seine richtigkeit überprüfen zu lassen.

    best regards
     
  7. 17. Februar 2008
    AW: Rückleuchten/Scheinwerfer - erlaubt?

    frag nach er e nummer nach. n kumpel hatte sich mal angle eye scheinwerfer gekauft. die wurden auch mit ner e nummer beworben, war aber die e nummer fuer england und somit hier untauglich. und lasierte leuchten wuerd ich nicht dranmachen. da gilt wie gesagt das e zeichen nicht mehr und du lauefst gefahr ne maengelkarte zu kassieren!
     
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