Rückschlag vor Gericht : Verbraucherschützer unterliegen Abo-Fallen-Betreibern

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von darksidedance, 9. September 2009 .

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  1. 9. September 2009
    Rückschlag vor Gericht
    Verbraucherschützer unterliegen Abo-Fallen-Betreibern

    Die Verbraucherzentralen haben in ihrem Kampf gegen die Betreiber von Abo-Fallen im Internet einen Rückschlag erlitten. Das Landgericht Düsseldorf entschied zugunsten eines Betreibers, der Abonnenten eines kostenlosen Dienstes per E-Mail zu zahlenden Kunden erklärte.

    Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Berlin gegen die Connects 2 Content GmbH, Betreiber von Angeboten wie fabriken.de oder rezept-ideen.de. Der hatte die registrierten Nutzer seiner Web-Angebote mit Wirkung zum 1. Februar 2009 per E-Mail zu zahlenden Abonnenten erklärt und für diese "Premium-Mitgliedschaft" prompt Jahresrechnungen in Höhe von 84 Euro verschickt. Die Ankündigung dieser Umstellung ist offenbar im Rahmen zweier Newsletter geschehen.

    Vor Gericht argumentierten die Verbraucherschützer, die Newsletter seien aufgrund von Gestaltungsmerkmalen zum Teil in Spamfiltern hängengeblieben und folglich von den Empfängern nie gesehen worden. Man hätte auch argumentieren können, dass kein Mensch die zahlreichen Newsletter liest, die man im Laufe der vielen Registrierungsvorgänge im Web quasi versehentlich abonniert, ob man will oder nicht: Das aber sind Kategorien, in denen Gerichte nicht denken. Der Richter im Düsseldorfer Verfahren jedenfalls fand die die Geltendmachung vermeintlich unberechtigter Forderungen per E-Mail sei nicht unlauter und damit nicht wettbewerbswidrig (LG Düsseldorf, Az.: 38 O 24/09).

    Eine Überraschung nicht nur für die Verbraucherzentrale, die in Berufung gehen will, sondern auch für die Staatsanwaltschaft Düsseldorf: Die hatte im Vorfeld die Geschäftsmethode der Firma Connects 2 Content als Leistungsbetrug gewertet. Der juristische Begriff beschreibt eine Form des Betruges, bei der Täter eine Leistung verspricht und dafür kassiert, die Leistung aber nicht erbringt. Die Verbraucherzentrale Berlin nannte den Gerichtsbeschluss in einer Pressemitteilung am Freitag "unfassbar".

    Die Verbraucherzentralen raten allen Betroffenen, die durch Connects 2 Content zu Abonnenten gemacht wurden und noch keine Zahlung geleistet haben, diese auch weiter zu verweigern und sich auch durch Mahnungen nicht einschüchtern zu lassen. Das Landgericht habe nicht darüber entschieden, ob die Forderungen berechtigt seien oder nicht. Wer bereits gezahlt habe, sollte Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf erstatten.


    Quelle: Rückschlag vor Gericht: Verbraucherschützer unterliegen Abo-Fallen-Betreibern - SPIEGEL ONLINE
     
  2. 10. September 2009
    AW: Rückschlag vor Gericht : Verbraucherschützer unterliegen Abo-Fallen-Betreibern

    huh, wer war da der richter? Ich zahle doch nicht für Versprechen, v.a. nicht im Inet. Traurig, dass solche Betrüger auch noch gewinnen, denke aber nicht, sie gewinnen in der Berufung.
     
  3. 13. September 2009
    AW: Rückschlag vor Gericht : Verbraucherschützer unterliegen Abo-Fallen-Betreibern

    jaja das kennen wir alle doch... diese miesen betrüger haben uns alle doch schon mal reingelegt mit ihren kostenlosen diensten, aaaber ich habe einfach nie bezahlt und dann ist auch nichts mehr gekommen.
     
  4. 13. September 2009
    AW: Rückschlag vor Gericht : Verbraucherschützer unterliegen Abo-Fallen-Betreibern

    Ja ich weiß, das hat nichts mit dem Topic zu tun, aber die Frage schoss mir gerade bei den Fall in meinem Kopf:
    Werden Berufungen eigentlich beim selben Richter vollzogen wie die erste Hauptverhandlung?
     
  5. 13. September 2009
    AW: Rückschlag vor Gericht : Verbraucherschützer unterliegen Abo-Fallen-Betreibern

    nein die werden von einem anderen richter am nächst höheren gericht verhandelt.
     
  6. 13. September 2009
    AW: Rückschlag vor Gericht : Verbraucherschützer unterliegen Abo-Fallen-Betreibern

    Ich denke nicht, das dieses Urteil im Berufungsverfahren Bestand hat.
    Mein Sohn war selbst mal in so einer ähnliche Falle geraten. Es war ein langwieriger Prozess, ihn wieder da raus zu boxen.
    Heute sage ich, nicht bezahlen und damit hat sich das meist auch erledigt.
     
  7. 16. September 2009
    AW: Rückschlag vor Gericht : Verbraucherschützer unterliegen Abo-Fallen-Betreibern

    Wow, ich hoffe der Richter wird im Berufungsverfahren durch einen anderen ersetzt!
    Es kann ja nicht sein, dass tatsächlich eine solche Betrugsfirma auch noch gewinnt. Der Richter hatte wahrscheinlich wenig Ahnung vom Internetgeschehen an sich.
     
  8. 16. September 2009
    AW: Rückschlag vor Gericht : Verbraucherschützer unterliegen Abo-Fallen-Betreibern

    Wie viele Politiker...
    Es wird wie bereits von ultraslider bereits richtig gesagt, NICHT am gleichen Gericht verhandelt sondern in der nächsthöheren Instanz...
     
  9. 16. September 2009
    AW: Rückschlag vor Gericht : Verbraucherschützer unterliegen Abo-Fallen-Betreibern

    Ein Paradebeispiel dafür, wie Betrüger mit allen durchkommen in Deutschland und sich dann aber die meisten wundern, warum das Denken der Leute dementsprechend gegen den Staat ist.

    Vor allem kann ich nicht verstehen, was den Richter da geritten hat, diesen Abzockervereinen auch noch Recht zu geben, ist der sich nicht über die weiterreichenden Konsequezen bewusst ?

    Man muss sich schon echt wundern, bald isses soweit, dann muss man sich als Bürger alles gefallen lassen weil der Überwachungsstaat eh immer Recht hat und alles und jeden bestraft, wenn man eine eigene Meinung hat bzw. sich an irgendwelche absurden Versprechen nicht hält.
     
  10. 16. September 2009
    AW: Rückschlag vor Gericht : Verbraucherschützer unterliegen Abo-Fallen-Betreibern

    eben so hab ichs bisher auch immer gemacht wenn ne doofe mail kam wo ich zahlen sollte..

    trotzdem mieß das sowas gewinnt im gericht
     
  11. 16. September 2009
    AW: Rückschlag vor Gericht : Verbraucherschützer unterliegen Abo-Fallen-Betreibern

    naja entweder hatte der richter einen guten grund wieso er so eine entscheidung gefällt hat oder er hat möglicherweise viele spenden erhalten xD
    wir könnens nicht sagen und alles andere wäre reine spekulation. fakt ist, dass solche firmen unverhältnismäßige geldsummen von kunden verlangen, welche oft gut getarnt sind und man meistens länger braucht um diese kosten zu entschlüsseln. so etwas ist zwar kein direktes betrügen, aber den kunden in die irre zu führen sollte in deutschland nicht erlaubt sein und für mich war die entscheidung auch nicht verständlich.
     
  12. 16. September 2009
    AW: Rückschlag vor Gericht : Verbraucherschützer unterliegen Abo-Fallen-Betreibern

    Naja, da steht ja dass der Richter nicht so denkt wie wir "Inetnerds" jetzt...er kennt sich nicht aus und die Ausrede mit den Newslettern hat ihn wohl überzeugt. Ich meine, die Firma erzählt dass sie Newsletter verschicken, das klingt für den Richter plausibel und gut. Er weiß aber selbst nicht dass die Newsletter niemand liest bzw. sie im Spam-Ordner landen...er denkt das sei einfach nur ne Ausrede der User...
     
  13. 16. September 2009
    AW: Rückschlag vor Gericht : Verbraucherschützer unterliegen Abo-Fallen-Betreibern

    Prinzipiell ist ja das Nichtlesen der Newsletter keine allzu gute Begründung... wenn deine Bank dir neue AGBs per Post zuschickt und du die nicht liest, ist das ja auch dein Problem!

    Aber ist schon eine dreiste Abzocke, denke nicht das so ein Urteil in der Berufung Bestand hat.
     
  14. 16. September 2009
    AW: Rückschlag vor Gericht : Verbraucherschützer unterliegen Abo-Fallen-Betreibern

    Meistens kommt man aber immer gut durch wenn man einfach die Zahlung verweigert, die meisten Abzocker werden nie mit einen Gerichtstermin kommen, da sie genau wissen das sie verlieren.
    Ist halt jetzt dumm gelaufen das die Verbraucherschützer bei Gericht gescheitert sind.
     
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