#1 18. April 2015 Habe bei atu leider vorschnell nach TÜV (Auto kam wg. erheblicher Mängel nicht durch) einen Reparaturauftrag in Höhe von 3400€ unterschrieben . Das ist das Auto aber gar nicht mehr wert. Gibts da eine Möglichkeit aus der Sache wieder rauszukommen? Wer hat nen Tip? Vielen Dank ! + Multi-Zitat Zitieren
#2 19. April 2015 AW: Rücktritt von Autoreparatur: Reperaturvertrag stornieren? Also auf einen Userrat würde ich mich in so einem Fall nicht verlassen sondern nach einen guten Anwalt suchen. + Multi-Zitat Zitieren
#3 20. April 2015 AW: Rücktritt von Autoreparatur: Reperaturvertrag stornieren? Natürlich kommt man da auch wieder raus. Siehe § 649 BGB. Insbesondere für bereits entstandene Aufwendungen kannst du natürlich haftbar gemacht werden. + Multi-Zitat Zitieren
#4 20. April 2015 AW: Rücktritt von Autoreparatur: Reperaturvertrag stornieren? Pancho hat da vollkommen recht. Wenn das Fahrzeug noch nicht zerlegt wurde gibt es Optionen. Stornogebühren, Versand und Wiedereinlagerung könnten dir aber zu lasten gelegt werden. Alles was passiert solltest du in jedem Fall schriftlich festhalten. Stornierungsauftrag, Reparatur Stop usw. Das Wort ist in Deutschland nichts wert im Falle eines Falles. Daher alles nur noch schriftlich klären. Am besten die Rechtschutz nutzen, könnte ein bissel kniffelig werden wenn sie nicht kulant reagieren. + Multi-Zitat Zitieren
#5 21. April 2015 AW: Rücktritt von Autoreparatur: Reperaturvertrag stornieren? Deshalb von vorne herein mein Rat sich einen Anwalt suchen, denn wenn man das Ganze nicht schnell und richtig macht (z.B. missverständlich formuliert) kann sich die Gegenseite möglicherweise leicht raus reden. Und jeder verlorene Tag kann in dem Fall Geld kosten / teuer werden (weil ja möglicherweise bereits am Auftrag gearbeitet wird). + Multi-Zitat Zitieren