Samsung Galaxy S 2 Defekt - Base Miethandy

Dieses Thema im Forum "Handy & Smartphone" wurde erstellt von TheChronic, 4. Dezember 2011 .

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. 4. Dezember 2011
    Hey Leute,
    mein SGS2 hat gestern Abend nach einer heftigen Party einen Sturz gehabt und das Display hat es leider nicht überlebt.

    Da es ja nicht mein Gerät ist und man ja bei E-Plus/Base dieses Handy Sorglospaket hat kann man ja bei Sturzschäden das Gerät reparieren lassen.

    Einziges Problem, hab das Handy gerootet und beim starten kommt dieses Gelbe Warndreieck im Bootlogo.

    Das werde ich jetzt noch wegmachen, einfach halt die orig. Samsung Software drauf.

    Jedoch sieht man ja im Download Mode wie oft da eine Custom FW draufgehauen wurde. Soll ich mir noch nen USB JIG kaufen um den Download Counter zu löschen oder ist das semi wichtig?

    Denke mal bei nem Displayschaden werden die sich doch nicht angucken oder?
     
  2. 4. Dezember 2011
    AW: Samsung Galaxy S 2 Defekt - Base Miethandy

    denke nicht das die dies machen werden setz einfach alles zurück und gut ist die kiste die schauen eh nur den schaden , und sagen sich lohnt sich nciht mehr schicken ein neues raus dafür sind ja auch diese versicherungen da aber wie man base kennt machen die bestimmt probleme , halt mich mal auf dem laufenden was sache war
     
  3. 4. Dezember 2011
    AW: Samsung Galaxy S 2 Defekt - Base Miethandy

    Selbst wenn: was sollen die denn sagen? Hat dein root etwas mit der Versicherung des Handys zu tun? Ist es gegen Stürze etc gesichert dann wird das abgedeckt egal was mit der Software ist, da diese nicht für den Schaden verantwortlich ist. Anders wäre es, wenn nun ein softwareschaden vorliegen würde aber selbst da... mein Desire war auch 2 mal in Reperatur und beides mal rootet und beides mal haben sie es "repariert" (in "" weil der defekt immernoch da war oder später wieder auftrat).
     
  4. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.