#1 29. Dezember 2007 Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat eine gesetzliche Regelung zur Sicherung des Datenschutzes am Arbeitsplatz gefordert. Er sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, in dieser Richtung habe sich auch 2007 nichts getan. Dabei werde der ganze Arbeitsprozess durch den Einsatz elektronischer Systeme auch im Detail immer besser überwachbar. "Die Arbeitsleistung derer, die an einem PC arbeiten, ist bewertbar geworden, genauso wie ihr Kommunikationsverhalten." Wenn jemand im Internet surfe, sei nachvollziehbar, welche Seiten er aufgerufen habe. Schaar: "Er hinterlässt eine Spur, und das kann im Extremfall zur Kündigung führen." Bei Bewerbungsverfahren könne die Unsicherheit des Internets Bewerber auch in Gefahr bringen. "Es geht hier etwa um die Frage, inwieweit der Arbeitgeber Informationen nutzen darf, die er irgendwo im Internet findet." Schaar warnte auch vor zunehmender Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Videokameras seien zwar überwiegend in dem Bereich eingesetzt, in dem Publikumsverkehr stattfindet. "Aber dort sind üblicherweise auch Arbeitnehmer beschäftigt, und damit wird auch ihr Verhalten überwachbar, etwa das von Bankangestellten und von Verkaufspersonal." Hier müssten "klare gesetzliche Verwertungs-Begrenzungen" vorgenommen werden: "Wenn Publikumsverkehr überwacht wird, dürfen die dabei anfallenden Daten über Arbeitnehmer nicht zur Verhaltens- und Leistungskontrolle verwendet werden." Außerdem sei sicherzustellen, dass es "nicht zu einer Rundumüberwachung im Arbeitsalltag kommt". (dpa) / (hos/c't) Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/101115 + Multi-Zitat Zitieren