#1 5. Mai 2008 Hi@all, habe ma ne frage, undzwar: Was droht jemandem,der minderjähirg is, wenn er einem ne faust aufs auge gehaun hat, sodass es genäht werden musste? droht ihm überhaupt was? mfg finkle + Multi-Zitat Zitieren
#2 5. Mai 2008 AW: Schlag aufs Auge Wenn es nicht aus Notwehr war, dann ein paar Sozialstunden. + Multi-Zitat Zitieren
#3 5. Mai 2008 AW: Schlag aufs Auge Ähm, von Prinzip her ja. Jedoch so weit ich weiß, wenn du kein Wiederholungstäter bist, dass heißt es war das erste ma. Passiert da in dem meisten Fällen rein gar nichts. + Multi-Zitat Zitieren
#4 5. Mai 2008 AW: Schlag aufs Auge Joa, denk ich auch Wenn das das erste mal war bei minderjährigen, dann vielleicht e standpauke von den Ellis oder sowas. + Multi-Zitat Zitieren
#5 5. Mai 2008 AW: Schlag aufs Auge Ich denke auch das es maximal ein paar Sozialstunden geben wird + Multi-Zitat Zitieren
#6 5. Mai 2008 AW: Schlag aufs Auge Kann man net pauschal sagen, wahrscheinlich Schadensersatz, Geldstrafe und soz. Stunden. Es kommt nicht immer nur auf das Alter an, sondern mehr auf das Verhalten Minderjährige sind nicht generell Strafunfähig Und wenn dein "Gegner" einen guten Anwalt hat wird das ne längere Sache Im Polizeiführungszeugnis machen sich solche eintragungen besonders gut.... MfG F. + Multi-Zitat Zitieren
#7 5. Mai 2008 AW: Schlag aufs Auge also je nach dem, wenn das opfer, den täter anzeigt, wirds sicherlich auf Vorsätzliche Körperverletzung hinauslaufen. + Multi-Zitat Zitieren
#8 5. Mai 2008 AW: Schlag aufs Auge wenn da überhaupt nen anwalt eingeschaltet wird gibt wohl "nur" ne anzeige wg. leichter körperverletzung.. war damals auch in der situation (mit 16), musste lediglich zur polizei und den vorfall zu protokoll geben, danach ist dann aber nichts gekommen.. war auch das erste mal, dass ich so in erscheinung getreten bin.. wenn man kein wiederholungstäter ist, sollte da nix kommen.. + Multi-Zitat Zitieren