Schlappe für Swisscom beim unregulierten Zugang zum Breitbandnetz

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von rainman, 22. November 2007 .

  1. 22. November 2007
    Der Ex-Monopolist im Schweizer Telekommunikationsmarkt, die Swisscom Fixnet AG, muss den Mitbewerbern den Bitstrom-Zugang (Bitstream Access) zu ihrem Breitbanddatennetz zu fairen Preisen ermöglichen. Das hat heute der Schweizer Regulierer, die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) mitgeteilt. Seit 1. April 2007 trat mit einem revidierten Fernmeldegesetz die Marktöffnung auf der Letzten Meile in Kraft, also der Teilnehmeranschlussleitung zum Endkunden. Diese Öffnung verpflichtet Swisscom laut Gesetzgeber unter anderem dazu, ihren Mitbewerbern zu "kostenorientierten Preisen" während vier Jahren einen Bitstrom-Zugang anzubieten. Dabei stellt ein Betreiber eine Hochgeschwindigkeitsverbindung zum Kunden her; diese Verbindung stellt er Dritten zur Verfügung, damit sie Breitbanddienste anbieten können.

    Bislang ist die Swisscom jedoch dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Sie begründet ihre Verweigerung mit der aus ihrer Sicht fehlenden Beherrschung des Markts für Breitbanddienste; sie habe deshalb, wie sie am heutigen Donnerstag in einer ersten Stellungnahme erneut mitteilt, ihren Konkurrenten bisher kein reguliertes Bitstrom-Angebot unterbreitet. Der Anteil von Swisscom im Breitband-Endkundenmarkt von lediglich knapp 50 Prozent liege deutlich tiefer als im Durchschnitt der europäischen Länder, betont die Swisscom. Der niedrige Marktanteil sei eine Folge des Wettbewerbs mit den Kabelnetzanbietern.

    Gegen diese Sicht der Dinge hatte der größte Wettbewerber TDC Switzerland AG (mit der Marke Sunrise aktiv) im April 2007 bei der ComCom ein Zugangsgesuch eingereicht, mit dem Ziel, einen Grundsatzentscheid zur Frage der Marktbeherrschung zu erwirken. In einem bereits im September erstellten Gutachten (PDF-Datei) zuhanden der ComCom, dass aber erst heute veröffentlicht wurde, hielt die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) fest, dass die Swisscom beim Bitstrom-Zugang durchaus über eine markbeherrschende Stellung verfüge, da sie sich im Bereich des Bitstrom-Zugangs im Wesentlichen unabhängig von ihren Mitbewerbern verhalten könne. Alternative Anbieter sind auf den Zugang zum flächendeckenden Anschlussnetz der Swisscom angewiesen, um landesweit Breitbanddienste anbieten zu können, teilte die Weko mit.

    Wie die Wettbewerbskommission weiter ausführte, berücksichtigte sie in ihrem Gutachten auch den indirekten Wettbewerbsdruck durch die Kabelnetzbetreiber. Dieser Wettbewerbsdruck sei jedoch nur beschränkt vorhanden, da die Kabelnetzbetreiber nur über eine beschränkte Abdeckung verfügten und regional zersplittert seien. Dies zeige sich auch aufgrund der Marktentwicklungen im Breitbandinternet. Die Swisscom baue außerdem mit der ADSL-Technik ihre Vorreiterrolle gegenüber den Kabelnetzbetreibern zunehmend aus. Die Kabelnetzbetreiber könnten außerdem nicht verpflichtet werden, ebenfalls den Bitstrom-Zugang anzubieten, da das Fernmeldegesetz nur eine Entbündelung der Kupferkabel der Swisscom vorsehe.

    Dafür, dass nur wenige Kabelnetzanbieter Angebote zum Wiederverkauf unterbreiten, könne die Weko Swisscom nicht bestrafen, meint der Telekommunikationskonzern heute. "Die Kabelnetzbetreiber können selber seit Jahren Wiederverkaufsangebote machen", heißt es in einer Swisscom-Mitteilung.

    Den Argumenten der Swisscomm wollte die ComCom aber keineswegs folgen und verpflichtete aufgrund der Feststellungen der Weko in dem heute bekannt gegebenen Entscheid die Swisscom, anderen Fernmeldedienstanbietern den Zugang zum schnellen Bitstrom auf Basis fairer Preise anzubieten. Kommen die Anbieter in den erneuten Preisverhandlungen, die nun stattzufinden haben, zu keiner Einigung, können die von Swisscom geforderten kostenorientierten Preise wiederum bei der ComCom angefochten werden.

    Mit dem ComCom- Entscheid erleidet die Swisscom zunächst eine herbe Niederlage. Der nach Ansicht der Konkurrenten im Telekommunikationsmarkt als De-facto-Monopolist zu betrachtende Konzern teilte mit, dass die Verfügung der ComCom im Detail geprüft und sodann über das weitere Vorgehen entschieden werde. Gegen die Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden, das über die Frage der Marktbeherrschung endgültig entscheiden würde. Während der Dauer des Verfahrens muss die Swisscom den regulierten Bitstromzugang nicht anbieten.

    Sunrise wiederum hat bereits Planungen angekündigt, den Bitstrom-Zugang in der ganzen Schweiz zusätzlich zum eigenen Infrastrukturausbau umzusetzen. Mit dem Ausbau der Entbündelung der Letzten Meile wolle Sunrise den Wettbewerb a
    2008 auch im Festnetz- und Breitbandbereich in Gang setzen. Dafür möchte das Unternehmen zusätzlich zu den laufenden Investitionen einen dreistelligen Millionenbetrag investieren. Bis 2010 sollen rund 80 Prozent der Hausanschlüsse mit eigener Infrastruktur versorgt werden, teilt Sunrise mit. (Tom Sperlich) /
    (jk/c't)

    Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/99419
     
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