Schmerzensgeld - wann einklagbar?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Bananos, 18. Mai 2010 .

Schlagworte:
  1. 19. Mai 2010
    AW: Schmerzensgeld!?

    Ist es nicht im Kopfbereich nur Gefährliche Körperverletztung ?

    Naja ansonsten so lange du den Täter kennst bzw. der Täter der Polizei bekannt ist kann du das machen und solltest das auch machen das bringt auf alle fälle eine nich schlechte Summe ein!

    so far
    sun
     
  2. 19. Mai 2010
    AW: Schmerzensgeld - wann einklagbar?

    also ich würd welches anklagen ^^

    ne freundin von mir wurd letztens vom auto angefahrn,die war dann 1 oda 2 tage im krankenhaus..
    also die war bei den bullen,hat anzeige erstattet udn hat dann ausgesagt. die haben auch gefragt ob die schemrzensgeld beantragen will und dann is die zum arzt gegangen,er hat ihr son schein ausgefüllt (auch noch für die versicherung) und das wurd dann iwie an nen anwalt geschickt.. jetzt wartet die auf das ergebnis. wobei es höher ausfällt weil die 1.viele große narben (1 ca 15 cm, andere 3cm und eine am kinn ca 3cm durchmesser) hat und 2. noch in behandlung ist....außerdem hat die vom typen noch 320€ bekommen weil dabei ihr handy und ihre klamotten kaputt gegangen sind. das hat die dann auch bei der polizei angegeben was kaputt gegangen ist..
    aber da es bei dir nur ne schlägerei war, denke ich dass es nicht sooo viel sein wird. Aber mit paar 100 kannste denk ich schon rechnen, vorallem wenn dir noch ne narbe bleibt und wenn die beim arzt irgendso eine psycho erzählt wie zb dass du dich voll schämst mit dem blauen auge,komplexe hast, totale schmerzen usw
     
  3. 19. Mai 2010
    AW: Schmerzensgeld - wann einklagbar?

    Er muss dir die Woche der krankheit bezahlen ... d.h er muss alle Einkünfte die du ohne die Verletzung bekommen hättest erstatten §252 (1) BGB ... --> Muss die Krankenkase mit ihm regeln...
    Wegen Schmerzensgeldhöhe --> Strafgesetzbuch wälzen!

    MFG.:

    Swoos
     
  4. 19. Mai 2010
    AW: Schmerzensgeld!?

    Such dir nen guten Anwalt. 4 Stelliger Bereich ist evt möglich aber ich denke eher dreistellig.

    Entsprechende Unterlagen und Aussagen sind natürlich von nöten.

    Du scheinst niemand zu sein der zurückschlagen würde oder so, also mach dem Gericht klar das die psychischen Wunden viel schlimmer sind als die Platzwunde um möglichst viel für dich und ihn zu kriegen
     
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