Schon BAföG für März bekommen? Evtl. Leistungsnachweis?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Knexx, 4. März 2013 .

Schlagworte:
  1. 4. März 2013
    Hallo liebe RR'ler,

    habe vorhin einen Kontoauszug geholt und musste feststellen das ich vom BAföG-Amt immer noch kein Geld für März bekommen habe. Hatte das vor'm Wochenende schon festgestellt, aber ich dachte mir das es da eventuell zu Verspätungen führt, weil der Februar nur 28 Tage hat und das Geld dann eventuell erst Anfang März kommt.

    Jetzt gibt es bei mir den Fall das ich nach dem 2. Semester die Hochschule gewechselt habe. Auf'm Papier komme ich jetzt ins 5. Semester und müsste deswegen eigentlich einen Leistungsnachweis erbringen, doch auf der ersten Hochschule habe ich nicht wirklich was gerissen (was auch ein Grund des Wechsels war) und ich vorlesungstechnisch noch im 3. Semester bin.
    Musste an der neuen Hochschule natürlich neu BAföG beantragen und da fiel der Bearbeiterin auch auf, dass ich eigentlich schon bald einen Leistungsnachweis erbringen müsste. Dann habe ich ihr meine Situation erklärt und sie konnte das anhand der Unterlagen auch nachvollziehen und meinte dann das der Leistungsnachweis wohl erst später fällig wird.

    Lange Rede kurzer Sinn:

    Es ist der 4. März und ich habe noch kein BAföG-Geld bekommen, welches eigentlich immer am Ende des vorherigen Monats gezahlt wird. Deswegen mache ich mir ein Bisschen Sorgen, ob da mit dem Verschieben des Leistungsnachweises nicht eventuell was schief gelaufen ist und die das deswegen nicht zahlen.

    Daher zwei Fragen.

    1. Hat jemand von euch schon Geld für März bekommen? Eventuell ja doch schon Ende Februar..
    2. Bekommt man Post vom BAföG-Amt wenn der Leistungsnachweis fällig ist, oder ist man verpflichtet das selbst zu organisieren?

    Kann mir nämlich irgendwie nicht vorstellen das ohne jeglichen Kommentar das Geld einbehalten wird bis der Nachweis da ist. Wusste bis zu dem Gespräch mit der Bearbeiterin nämlich nicht mal das es so einen Nachweis gibt. An der ersten Hochschule wurde mir dazu nichts gesagt.

    Danke im Voraus!

    PS: Google hat mich da nicht wirklich weiter gebracht und ich bin erst nächste Woche wieder an der Hochschule um da mal im BAföG-Amt fragen zu können. Deswegen wollte ich hier schonmal nachhören.
     
  2. 4. März 2013
    AW: Schon BAföG für März bekommen? Evtl. Leistungsnachweis?

    Eine verspätete Zahlung des Bafög aufgrund kalendarischer Gründe kannst du ausschließen.

    Wann hat denn dein BWZ angefangen? Normaler beantragt man im 5. Studiensemester einen neuen BWZ und somit wird direkt bei Antragstellung ein Leistungsnachweis verlangt.


    1. BWZ: alte Hochschule, Semester 1+2
    2. BWZ: neue Hochschule, Semester 3+4
    3. BWZ: aktuell begonne

    Das müsste doch eigentlich korrekt sein, oder?


    Zu deiner ersten Frage:
    1. Ja, Ende Februar.
    2. Wie oben beschrieben wird dieser bei Antragstellung verlangt. Sollte die Leistungsnachweiserbringungspflicht innerhalb eines BWZ anfallen, sollte eigentlich ein Brief vom zuständigen Amt kommen, denke ich.


    Letztlich hast du einen großen "Fehler" gemacht. Du hast hier im Board nach eine Lösung/nach Antworten gefragt, nicht deine zuständige Sachbearbeiterin/deinen zuständigen Sachbearbeiter.

    Ruf morgen einfach direkt dort an, die sind in der Regel immer erreichbar und können Dir direkt weiterhelfen. Hier wird dir letztlich keiner sagen können, wie es in deinem Fall ganz genau aussieht. Ruf daher einfach morgen mal dort durch ;-)
     
  3. 5. März 2013
    AW: Schon BAföG für März bekommen? Evtl. Leistungsnachweis?

    Also Ich persönlich kann dir nur so viel sagen, ich hab selbst auch noch keins bekommen. Bin in ein ähnlichen Lage wie du, hab auch einen Hochschulwechsel hinter mir und musste aufgrund dessen auch Bafög neu beantragen.

    Nach dem ich in diesem Monat kein Bafög erhalten habe, habe ich einfach mal angerufen, der Leistungsnachweis war NOCH nicht erforderlich(Ebensfalls 5Sem). Jedoch Fügte die Frau am anderen Ende an das dieser dieses Sem. noch erforderlich sei.

    Meist ist es ja eh so, dass wenn das Amt irgend etwas von dir will, dass sie umgehend bei dir auf der Matte stehen.

    Am besten einfach mal Anrufen, der zuständige Sacharbeiter wird dir am besten sagen können wo es gerade hackt bzw was das Problem ist. Wenn du Glück hast ist alles ja nur ein kleines Missverständnis
     
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