#1 22. November 2007 Wie lange hats bei euch gedauert, bis ihr ein schreiben von STVO bekommen habt wegen einen verstosses? Vllt ist es sogar verjährt? Wenn ja wie lange dauert bis es verjährt?
#2 22. November 2007 AW: Schreiben wegen Verkehrsverstoß! Soweit ich weiß beträgt die Frist 3 Monate. Wenn in der Zeit ein Anhörungsbogen oder ähnliches kommt, verlängert sich es wieder um 3 Monate.
#3 22. November 2007 AW: Schreiben wegen Verkehrsverstoß! usw.. am besten selbst angucken: Verjährung Teil 2: Verfolgungsverjährungsfrist liegt nämlich immer an den konkreten fall MfG
#5 22. November 2007 AW: Schreiben wegen Verkehrsverstoß! Angenommen die senden einen Brief aber man bekommt nichts und die 3 monate sind abgelaufen. Was passiert dann? weil die haben den ja abgeschickt nur man hat ihn nicht bekommen.
#6 22. November 2007 AW: Schreiben wegen Verkehrsverstoß! Die werden da schon nen Mechanismus haben, damit nicht alle behaupten können, der Bußgeldbescheid wäre nie eingetroffen . Wenn du also einen bekommen hast, solltest du auch zahlen, bzw Auskunft geben, sonst wirds immer teurer im Endeffekt.
#7 22. November 2007 AW: Schreiben wegen Verkehrsverstoß! Bekommste immer (Ausnahmen bestätigen die Regel), ist ja ein gelber Brief, also muss der Austräger da drauf schreiben wann er ausgeliefert wurde etc pp... Und zur Umfrage, meiner kam 1 Tag vor der Verjährung bei mir reingeflattert. Übrigens nicht weil ich zu schnell gefahren bin, das sei ma gesagt ~~
#8 22. November 2007 AW: Schreiben wegen Verkehrsverstoß! Ok gut so weit so klar. Und angenommen man fährt mit einem auto was nicht einem selbst gehört, und der besitzer bekommt einen brief aber nicht der fahrer selbst, bedeutet dies dan, wenn sie den fahrer innerhalb 3 monaten nicht auswindig machen das es dan auch verjährt, oder verlängert sich das ganze dan trotzdem? Ich hoffe ich hab das verständlich ausgedrückt.
#9 22. November 2007 AW: Schreiben wegen Verkehrsverstoß! Wenn der Halter nicht abstreitet, dass er es nicht wahr bekommt der die Strafe, zumindest wenn sies vom Alter etc. her auf dem Foto nicht anzweifeln usw. Ansonsten wenn der Halter angibt eine Person sei gefahren und er wisse nicht mehr wer es war, und so weiter, dann wird ihm ein Fahrtenbuch angeordnet, d.h. musst für jede Fahrt in ein Buch Einträge machen...-> Sehr unangenehm, klappt auch nur einmal sich so rauszureden...
#10 22. November 2007 AW: Schreiben wegen Verkehrsverstoß! Ahhhso, und im falle wenn er sagt wer es war und das dan nochmal so nen monat dauert bis dan der fahrer nen brief bekommt, aber dan die frist von 3 monaten eig schon abgelaufen ist, wird das als verjährt gesehen, oder weil neue untersuchung neue 3 monate?
#11 22. November 2007 AW: Schreiben wegen Verkehrsverstoß! Hab damit speziell jetzt noch keine Erfahrung, aber es wird wohl dann wieder ne Fristerneuerung geben, und das ganze Trara wird eben an den Schuldigen geschickt. -->Das ist jetzt aber nur ne Vermutung, alles Andere wäre ja aber irgendwie auch Schwachsinn