#1 11. Januar 2008 sers vielleicht ist ja der ein oder andere sportschütze oder bulle hier anwesend. ich habe eine schrotflinte geerbt. diese möchte ich behalten, aber ich habe keinen waffenschein. nun möchte ich sie unbrauchbar machen. wo geht das? + Multi-Zitat Zitieren
#2 11. Januar 2008 AW: schrotflinte unbrauchbar machen Ich denke mal wenn der Schlagbolzen richtig abgefeilt ist,dann ist die Waffe unbrauchbar. Habe aber keine Ahnung ob das vom Gesetz her reicht oder ob am Gewehrlauf noch etwas verändert werden muss. MfG + Multi-Zitat Zitieren
#3 11. Januar 2008 AW: schrotflinte unbrauchbar machen Verkauf sie doch an jemanden dann biste nicht mehr der Besitzer und bekommst sogar noch Geld dafür... + Multi-Zitat Zitieren
#4 11. Januar 2008 AW: schrotflinte unbrauchbar machen hmm naja lass sie doch einfach heile, myb brauchste die ja nochmal ^^ und sonst pack sie in keller, als würde das irgendjmd interessieren, das du son teil immer keller hasst "was er nicht weis, macht ihn nich heiß" + Multi-Zitat Zitieren
#5 11. Januar 2008 AW: schrotflinte unbrauchbar machen Steck ne rote klappe vorne hin dann schauts aus wien Spielzeug=) Ich würd sie einfach scharf lassen solang du damit nicht auf der Straße rummläuft is des ok^^ oder du schaust mal hier vllt findest was http://www.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload399.pdf + Multi-Zitat Zitieren
#6 11. Januar 2008 AW: schrotflinte unbrauchbar machen also verkaufen ist nicht, die ist sehr gut erhalten, ne alte doppelläufige da ich sie von meinen grosseltern zu mir bringen muss, was einige stunden zugfahrt beinhaltet, ist rumtragen auch nicht so toll + Multi-Zitat Zitieren
#7 11. Januar 2008 AW: schrotflinte unbrauchbar machen entweder echt einfach drauf n und im schrank lassen...kommt normal eh keiner gucken ansonsten, wenn du echt auf nummer sicher gehen willst muss auf jeden fall der lauf zugeschweißt werden, und zwar so, dass die waffe nicht mehr brauchbar gemacht werden kann. und ich glaube, bin mir aber nicht 100% sicher, dass die stelle, in die die patronenhülse normal reinkommt, ebenfalls verschlossen und unbrauchbar gemacht werden muss. das ist alles natürlich sehr schade um die waffe, da sie dann nur noch "dekoration" ist, und demnach auch nicht mehr so viel wert sein wird... hab grade erst gesehn, dass du sie erst im zug transportieren musst...das risiko würd ich persönlich glaub auch nich eingehn, da mit der scharfen waffe im zug zu sitzen^^ + Multi-Zitat Zitieren
#8 11. Januar 2008 AW: schrotflinte unbrauchbar machen würd sie nicht unbrauchbar machen.. entweder verkaufen, an einen sammler oder selbst behalten.. im keller oder nem schuppen aufbewahren ist doch ne tolle sache so ne schrotflinte!! + Multi-Zitat Zitieren
#9 11. Januar 2008 AW: schrotflinte unbrauchbar machen Das darf nur von jemand extra dafür ausgebildetem gemacht werden. Man darf Waffen nicht selbst modifizieren! Kenn mich nicht so genau aus, an deiner Stelle würde ich mich mal an irgend einen Waffenhändler/Mitglied des Schützenvereins wenden. + Multi-Zitat Zitieren
#10 11. Januar 2008 AW: schrotflinte unbrauchbar machen ich würde die waffe in einen großen reiserucksack packen und fertig ist. Wie hoch ist denn bitte die Wahrscheinlichkeit dass du von den Bullen durchsucht wirst?! Solange niemand das Dingen sieht wird sich ja wohl kaum einer beschweren können + Multi-Zitat Zitieren
#11 12. Januar 2008 AW: schrotflinte unbrauchbar machen Wieso willst du die kaputt machen? Behalte die doch einfach! Pack sie gut ein, so als wär es ein Geschenk und falls dich wirklich einer anhält (was ich zu 99,9% ausschließe) sagst du, dass es ein Geschenk ist und du es nicht auspacken darfst weil du Ärger bekommst oder so Ansonsten verkaufen dafür kriegst du Batzen Geld und das würde ich mir nicht entgehen lassen + Multi-Zitat Zitieren
#12 12. Januar 2008 AW: schrotflinte unbrauchbar machen kauf dir ne eisenfeile und mach den schlagbolzen damit platt. danach suchst du dir nen kumpel mit ner standbohrmaschineund bohrst damit einmal durch beide läufe. fülle die geborten löcher in dem du nen alustift reinsteckst und festlötest/schweisst. das reicht im allgemeinen ist das zwar richtig und ausreichend, das weiß ich weil ich selber 2 schrotgewehre und etliche derart versaute karabiner aus dem krieg habe, aber ich würde das nicht freiwillig machen. pack das ding vernünftig ein in ne reisetasche o.ä. und gut, danach hängste das ding an die wand bei dir als erbstück und fertig. wenn die dich bei der überführung erwischen bezahlste an sich nix mit ner plausiblen ausrede, von wegen gerade geerbt und du bist noch ganz mitgenommen usw. aber nimm auf keinen fall munition mit wenn du das ding transportierst, da verstehen die keinen spass. auch wenn die muni meilenweit entfernt in ner anderen tasche is, dann zählt nur noch das sie vorhanden ist. also, mach dir keine birne. unauffällig verpackt bekommste das ding schon nach hause. dann rann an die wand damit in erinnerung an was weiss ich wen und gut. solange man das ding von ausserhalb der wohnung nicht sehen kann passt das schon. und wenn du das ding doch mal komplett verhunzen ähem unschädlich machen willst, das macht gegen ein wenig kleingeld sogut wie jeder schlossereibertrieb. + Multi-Zitat Zitieren