Schwarzfahren "lassen" - Strafe?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Fr3D, 9. Oktober 2008 .

Schlagworte:
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. 9. Oktober 2008
    Hi,
    ich weiß nicht obs hier richtig ist, wenn nicht bitte moven.

    Ich hab gestern meine Freundin mal in so einer Feldgegend wo nur LKWs fahren und so mit meinem Auto fahren lassen.
    Sie ist noch minderjährig und hat daher keinen Lappen.

    Dann stand da so ein Wagen mit nem Kerl drin, der ne DigiCam auf uns gerichtet hat als wir an dem vorbei sind.
    Könnte ein Zivi gewesen sein, wisst ihr was man da für eine Strafe bekommt wenn man jemand ohne Lappen fahren lässt?
    Und was könnte meiner Freundin passieren falls es ein Cop war?

    MfG
    Fr3D
     
  2. 9. Oktober 2008
    AW: Schwarzfahren "lassen" - Strafe?

    es wird deiner freundin nichts passieren, weil die bullen keine digi cams verwenden!

    Die fotos von einem nicht Polizeilichem gegenstand ( digicam die nciht zur polizei gehört sondern eine eigene ist ) darf vor gericht nicht als beweis verwendet werden!

    Und wen der bulle was machen will, muss er euch anhalten und kontrollieren.


    Also kann da nichts passieren!

    Wen Jemand von der polizei ohne führerschein beim auto fahren erwischt wird,
    gibts nur eine strafe wegen fahren ohne fahrerlaubniss, das ist das gleiche wie ohne rollerführerschein auf einem Roller fahren!

    Bisschen geld straffe und das wars!

    Hoffe konnte dir helfen!
     
  3. 9. Oktober 2008
    AW: Schwarzfahren "lassen" - Strafe?

    Das Fahren ohne Führerschein mit fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 4 i. V. m. § 4 Abs. 2 Satz 2 FeV, für die der Fahrzeugführer somit verwarnt werden kann. Für das Nichtmitführen ist bundesweit ein Verwarnungsgeld mit einem Regelsatz von 10 € vorgesehen.

    Fahren ohne Führerschein ist nicht gleichzusetzen mit Fahren ohne Fahrerlaubnis.
    Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nur dann gegeben, wenn dem Fahrzeugführer bislang keine gültige Fahrerlaubnis erteilt wurde.
    Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat nach § 21 StVG.

    StVG §21: Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Als Maßregel der Besserung und Sicherung kann gemäß §§ 69, 69a StGB, wenn sich der Täter aufgrund der Tat als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, eine isolierte Sperre für die Fahrerlaubnis verhängt werden. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist wegen des Tatbestands offensichtlich nicht möglich, es sei denn, sie wurde zwischenzeitlich erworben. Die Sperre beträgt nach § 69a StGB mindestens sechs Monate.

    Außerdem kann das bei der Tat verwendete Fahrzeug bei einer Verurteilung ersatzlos eingezogen werden. Das Gericht spricht diese Rechtsfolge dann neben der Hauptstrafe gleich mit in dem Urteil aus. Rechtsgrundlage der Einziehung sind die §§ 111b und 111c ff. StPO.

    Auf Privatgrundstücken ist keine Fahrerlaubnis erforderlich, wenn das Grundstück nicht für den öffentlichen Verkehr zugänglich ist. Es ist lediglich die Einwilligung des Grundstückseigentümers erforderlich.

    Desweiteren kann die Versicherung des Fahrzeugshalters diese aufkündigen.

    Richtig ist -> Man muss sich erwischen lassen.
     
  4. 9. Oktober 2008
    AW: Schwarzfahren "lassen" - Strafe?

    OK cool.
    Da bin ich ja beruhigt und kann endlich wieder gut schlafen!
    Ich danke euch beiden vielmals!

    Bws habt ihr natürlich!

    Ich mach hier dann mal dicht, falls einer anderer Meinung ist wie die 2 Poster, dann soll er mir eine PN schreiben und ich mach hier wieder auf.

    MfG
    Fr3D

    ~closed~
     
  5. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.