#1 11. Oktober 2005 Ein geshareter Film - Verteidigung optimistisch Es hat lange gebraucht, bis es zur Verfahrenseeröffnung kam: nach einem guten halben Jahr beginnt nun das Gerichtsverfahren in Schweden, für welches die schwedische Antipiratbyran den Anbieter eines einzigen Films per Tauschbörse vor Gericht gezerrt hat. Sein Anwalt Torbjörn Persson ist optimistisch: sein Mandant hatte nur den einen Film "Hip Hip Hora" in seinem Shared - Ordner liegen, er hoffe und glaube, dass er für nicht schuldig befunden wird. Die Beweislage ist sehr schwach. Wenn er eine Geldstrafe bekommt, wird es im Prinzip unmöglich, in solchen Fällen zu ermitteln, so Persson. Bei so geringfügigen Straftaten werde die Polizei in Zukunft nicht ermitteln bzw. gar Häuser durchsuchen. Im Fall, dass der Angeklagte eine Bewährungsstrafe bekommt, sei dies in Zukunft hingegen wiederum wahrscheinlicher. Der diesbezüglich allgegenwärtige APB - Anwalt Henrik Ponten wiederum kündigte erwartbarerweise an, dass selbstverständlich mehr Anklagen nachkommen würden, egal, wie der jetzige Fall entschieden wird. In Wirklichkeit habe der Mann 27 Filme geshared, man teste mit der Anklage für einen einzigen Film nur die legalen Möglichkeiten aus. Wenn er nur eine Geldstrafe bekommt, dann nehmen wir mehr Filme bei den nächsten Klagen, so Ponten, andeutend, dass man dann ja auch höhere Geldstrafen erwarten könne. Von 900.000 Schweden wird angenommen, dass sie in der letzten Zeit Filme tauschten. Pontens Rechnung könnte jedoch trotz der jüngst verschärften Copyright-Gesetze in Schweden nicht aufgehen. Justizminister Thomas Bodström fiel bereits mit seiner Forderung nach dem Verbot von Kopierschutzmaßnahmen auf und erklärte letztens, eine polizeiliche Verfolgung von Filesharern käme allenfalls in Frage, wenn keinerlei wichtigeren Fälle und Straftaten vorlägen. Die Strafverfolger sollten seiner Ansicht nach nicht in Zukunft bei Schulkindern prüfen, ob diese downloaden, sondern sich um die Verfolgung von schwerer Kriminalität kümmern, mit welcher Millionen gemacht würden. quelle: gulli.com + Multi-Zitat Zitieren
#2 11. Oktober 2005 Joa..manche haben bestimmt mehrere Filme und bei einem Film..naja...sowas muss doch net sein + Multi-Zitat Zitieren
#3 11. Oktober 2005 das is wahrscheinlich nur zur abschreckung damit alle wissen das es jeden treffen kann + Multi-Zitat Zitieren
#5 11. Oktober 2005 also wirklich lol ^^ da würd in deutschland kein hahn nach krähen wenn nur ein film geshared wird ^^ also echt die schweden wieder ^^ aber für ein land, indem man erst ab 18 saufen darf is das klar + Multi-Zitat Zitieren
#6 11. Oktober 2005 lol irgendwie glaube ich nciht dass der nur 1 film hatte, weiss durch eigene schwedische quellen, dass die da super leitungen (bis 100mbit) zu preisen haben von denen wir noch lange nur träumen können! teilweise unter 80 euro.. für ne 10mbit leitung :S + Multi-Zitat Zitieren
#7 11. Oktober 2005 weitere Infos: Copyrightreform dürfte dennoch folgenlos bleiben Diesen Monat trat die Reform des schwedischen Copyrigts in Kraft, nach der das ungenehmigte Anbieten von copyrightgeschützten Medien im internet bzw. in Tauschbörsen zum Straftatsbestand erklärt wird. Schweden folgt damit einer EU-Richtlinie. Da jeder Zehnte der technikbegeisterten und gut vernetzten Schweden Filesharingprogramme nutzt, wurden so über Nacht 900.000 Menschen zu Verbrechern, wie AP meldete. Henrik Ponten, Sprecher des Antipiraterieverbandes Antipiratbyran erklärte jedoch in einem bemerkenswerten Anfall von Realismus, dass "ein Gesetz selbst noch gar nichts ändere" und dass nichts darauf hinweise, dass die Filesharer in Schweden ihr Verhalten ändern würden. Doch nicht nur die User sehen das so, auch von oberster Stelle wird in Schweden den Filesharern weitgehend Rückenwind gegeben. Justizminister Thomas Bodström, der bereits mit seiner Forderung nach dem Verbot von Kopierschutzmaßnahmen auffiel, erklärte, eine polizeiliche Verfolgung von Filesharern käme allenfalls in Frage, wenn keinerlei wichtigeren Fälle und Straftaten vorlägen. Die Strafverfolger sollten nicht in Zukunft bei Schulkindern prüfen, ob diese downloaden, sondern sich um die Verfolgung von schwerer Kriminalität kümmern, mit welcher Millionen gemacht würden. Dass auch die Ermittler in Schweden auf Copyrightangelegenheiten nicht besonders gut zu sprechen sind, wurde schon Anfang des Jahres im Fall Bockwurst deutlich: unter anderem verstoße die Herausgabe der von den Deutschen verlangten Daten gegen schwedisches Recht. Die Schweden waren den deutschen Ermittlern entsprechend kaum eine Hilfe, man hoffte eigentlich auf Logdateien des von Bockwurst verwendeten Antileech-Plugins. Auch Antipiratbyran bekam die userfreundliche Haltung der Schweden bereits zu spüren. Nachdem der Verband die IPs zahlreicher Tauschbörsennutzer geloggt hatte und einige hunderttausend Warnbriefe veschickt hatte, wurde er wegen Verletzung des Datenschutzes von über tausend Usern angezeigt. Das Gericht gab den Usern recht, Antipiratbyran musste das Loggen einstellen. + Multi-Zitat Zitieren
#9 12. Oktober 2005 jo das ist hard! und das alles für 1 film? Aber ich glaube der hatte mehr filme als nur einen + Multi-Zitat Zitieren
#11 12. Oktober 2005 jop, und zum glück gibt es kaum genug bullen um sich dann noch um die filesharer zu kummern gruss marcel + Multi-Zitat Zitieren
#12 12. Oktober 2005 jo, des is wenigstens mal n misinster der weiss woraufs ankommt. in der zeit in der die bullen die wohnung von irgendnem 13 jährigen durchsuchen weil er sich Findet Nemo runtergeladen hat, werden woander 20 leute abgestochen... + Multi-Zitat Zitieren
#13 12. Oktober 2005 Ist zwar echt mal lächerlich aber man sollte langsam wissen dass Tauschbörsen wie Kazaa und Morpheus nicht sicher genug sind...... + Multi-Zitat Zitieren
#14 12. Oktober 2005 Wer Kazza etc nutzt ist selber schuld Die sind viel zu unsicher ! mFg + Multi-Zitat Zitieren
#15 12. Oktober 2005 jo genau aber wegen einem film naja dann denk ich wuerde hier das ganze board festgenommen ) ausser die moderatoren antuerlich aber zu uebertirben finde ich ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#16 13. Oktober 2005 Verwirrung im schwedischen Filesharing - Prozess Anschaffung von WLan - Karten: gute Strategie? Zumindest eines scheint nach dem Prozessauftakt in der ersten Filesharing-Anklage in Schweden schon sicher zu sein: aus dem geplanten Präzedenzurteil wird wohl nichts. Entgegen seinen Aussagen gegenüber den ermittelnden Polizeibeamten behauptet der Angeklagte nun, er habe zu keinem Zeitpunkt den beanstandeten Film "Hip Hip Hora" auf Festplatte besessen oder zum Tausch angeboten - entgegen der Angaben von Antipiratbyran, welche den Film unter der IP des Angeklagten in einer Tauschbörse gefunden haben wollen. Nach Anzeige gab der Provider die persönlichen Daten des mutmaßlichen Filesharers heraus. Die ganzen Aussagen bei der Polizei hätten auf einem Missverständnis berugt, so der Angeklagte: er sei davon ausgegangen, dass er wegen des Downloads copyrightgeschützen Materials belangt würde. Das war bis zum Inkrafttreten des neuen schwedischen Copyrightgesetzes diesen Juli jedoch legal. Die schwedische The Local berichtet von größerer anschließender Konfusion vor Gericht: Verteidiger Torbjörn Persson legte dar, weshalb die IP als einziger Anhaltspunkt denkbar ungeeignet sei, die Schuld seines Mandanten zweifelsfrei zu belegen - unter anderem wegen zahlreicher offener WLan - Netze, die im Umkreis der Wohnung des Angeklagten in Betrieb seien. Die sich im für das Richteramt typischen gehobenen Alter befindlichen Richter seien von der Erklärung einiger Fachtermini wie Spoofing, Hijacking, Sniffer and man-in-the-middle - Angriffen den schwedischen Medien zufolge leicht überrumpelt gewesen. Ein Urteil wird nun für den 25. Oktober erwartet. Präzedenzcharakter dürfte es indessen keinen bekommen - neben den jetzt neu aufgekommenen Unklarheiten wird der Fall nach der alten Copyright-Gesetzgebung beurteilt. quelle: gulli.com + Multi-Zitat Zitieren
#17 13. Oktober 2005 Da hat der typ ja noch mal glück gehabt. Naja aber wegen einem Film son Aufstand zumachen find ich doch heftig übertrieben. Die Solln lieber mal die richtigen verbrecher schnappen. wir tun keinem Menschen was an. Wenn ihr euch mal überlegt nen Vergewaltiger bekommt max 3 Jahre strafe. Und wenn ein "raubkopierer" geschnappt wird max 5 Jahre. Wo bleit da die Gerechtigkeit??? + Multi-Zitat Zitieren