Schweiz: Kopierschutzknacken für private Zwecke

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von Melcos, 16. November 2006 .

  1. 16. November 2006
    Schweiz: Kopierschutzknacken für private Zwecke

    Der Rechtsausschuss des Schweizer Parlaments hat nur geringfügige Änderungen an der umstrittenen Regierungsvorlage zur geplanten Urheberrechtsrevision vorgeschlagen. Es soll damit zu einer Regelung kommen, wonach einerseits "wirksame technische Maßnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten nicht umgangen werden dürfen". Andererseits sieht der von den Rechtspolitikern im Prinzip befürwortete Gesetzesentwurf des Bundesrates im Gegensatz zum geltenden Urheberrechtsgesetz in Deutschland vor, dass Kopierschutzknacken für private Zwecke erlaubt wird.

    Ziel der Revision ist es, Möglichkeiten zum Kopieren für den rein privaten Gebrauch sowie für andere "gesetzlich erlaubte Verwendungen" wie etwa "wissenschaftliche Zwecke" nicht durch Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) einzuschränken. Auch das Herunterladen von Werken aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch soll uneingeschränkt zulässig bleiben. Der Entwurf wird nun dem Plenum des Schweizer Ständerates "im Hinsicht auf die Wintersession 2006" zur weiteren Beratung und Verabschiedung unterbreitet.

    Generell zeigte sich die "Kommission für Rechtsfragen des Ständerates" mit dem Papier des Bundesrates weitgehend einverstanden. Mit 7 zu 5 Stimmen beantragte sie, dass das Recht, Archivwerke von Sendeunternehmen unverändert zu senden und zugänglich zu machen, nur über die zugelassenen Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden kann. Hierzulande stößt eine entsprechende Klausel zur "Kabelweitersendung" im Rahmen der 2. Stufe der Urheberrechtsreform auf Kritik.

    Zudem drängt die Kommission auf mehr Freiheiten für Archive mit geschützten Werken. So soll eine Bestimmung über die Nutzung "verwaister Werke" neu in das Urheberrechtsgesetz aufgenommen werden. Die Verwertung muss dabei laut dem Änderungsantrag öffentlich zugängliche Archive oder Archive von Sendeunternehmen betreffen, die Rechtsinhaber müssen unbekannt sein und die Ton- beziehungsweise Tonbildträger vor mindestens zehn Jahren in der Schweiz produziert oder hergestellt worden sein. Das Nutzungsrecht soll ferner nur über die zugelassenen Verwertungsgesellschaften im Zusammenhang mit der Zahlung einer Vergütung geltend gemacht werden dürfen. Eine Minderheit des Rechtsausschusses beantragt zudem, dass Benutzer eines Werks pro Verwendung nur eine Entschädigung bezahlen müssen.

    Im Vorfeld der parlamentarischen Behandlung des Revisionsvorhabens hatten unter anderem Künstler und Forscher im Rahmen der Initiative Kunstfreiheit.ch insbesondere gegen den geplanten Rechtsschutz für DRM-Systeme Stellung bezogen und eine Unterschriftenaktion gestartet. Mit dem Entwurf würden die "Interessen der traditionellen Verwertungsindustrien einseitig bevorzugt", lautete die Kritik. Bei einer Diskussion in Zürich Mitte Oktober fürchtete Felix Stalder, Mitinitiator der Petition, dass die Revision zu "größerer Rechtsunsicherheit sowohl bei Kulturschaffenden wie bei Verbrauchern" führt. Es drohten sich diejenigen durchzusetzen, "welche die höchsten Anwaltsbudgets haben".

    Unterschiedliche Interessen prallten Ende Oktober bei einer Debatte in Aarau auf Einladung des Schweizer Musikrates SMR und des Studienzentrums Kulturmanagement der Universität Basel zusammen. Schweizer Musiker wie Andreas Vollenweider und Urs Frauchiger zeigten sich dort skeptisch über die rechtlichen und technischen Schutzmaßnahmen. Das Urheberrecht "wird über kurz oder lang so oder so kollabieren", prognostizierte Vollenweider. Sein Kollege mahnte zur Wachsamkeit, dass Staat und Wirtschaft nicht mit Hilfe von DRM "einen gigantischen Überbau und eine riesige Bürokratie produzieren, welche die Kreativität ersticken."

    Richard Schneider und Leszek Oginski von der Firma Logistep warben derweil offen für den "Überwachungsstaat Internet" und priesen ihre speziell zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen entwickelte Software an. Raubkopierer könnten damit über längere Zeit observiert werden, auch wenn sie zwischenzeitlich Namen, Domain oder Server wechseln würden. So aufgespürte "Sünder" würden dem Staatsanwalt gemeldet. In Deutschland sei es auf diese Weise bereits zu über 100.000 Strafanzeigen gekommen, was Politiker als schwerwiegende Belastung der Justiz beklagen. In der Schweiz stünden der Umsetzung der Anzeigenmaschinerie aber noch juristische Hindernisse entgegen.

    Quelle: heise.de
     
  2. 20. Dezember 2006
    Schweizer dürfen Kopierschutz knacken

    Noch steht die Zustimmung des Nationalrats aus, im Ständerat wurde den Schweizern das DRM-Knacken zum Eigengebrauch bereits erlaubt. Die Schweiz folgt damit nicht der Linie Deutschlands oder der USA, in denen das Umgehen von wirksamen technischen Beschränkungen zum Schutz digitaler Medien generell verboten ist.

    Verboten soll das DRM-Umgehen in der Schweiz auch sein, Ausnahmen werden jedoch gemacht. Erhalten blieb nach kurzer Debatte der umstrittene Artikel 4 zum rechtlichen Schutz technischer Massnahmen:

    "Das Umgehungsverbot kann gegenüber denjenigen Personen nicht geltend gemacht werden, welche die Umgehung ausschliesslich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vornehmen."

    Die Schweizer Initiative Kunstfreiheit.ch forderte deutlichere Beschneidungen der Schutzmöglichkeiten digitaler Güter. Dennoch könnten sie ein Stück weit mit der jetzigen Entwicklung zufrieden sein: immerhin soll auch das Herunterladen geschützter Werke aus dem Netz zum persönlichen Gebrauch erlaubt bleiben.

    "Dank Filesharing-Netzwerken ist der Zugang zu Rohmaterial so einfach wie noch nie und der Kreis derer, die sie nutzen können, so groß wie noch nie. Dass wir aber zwischen einer offiziellen und einer inoffiziellen, zwischen einer legalen und illegalen Kulturproduktion unterscheiden, müsste uns eigentlich sehr bedenklich vorkommen",

    kritisierte Felix Stalder von der Schweizer Künstlerinitiative. Die Kritik hat Bestand - der persönliche Gebrauch schließt den zur künstlerischen Verwertung und anschließender Veröffentlichung nicht mit ein.

    Die Kollektivvergütung von Künstlern und Urhebern beispielsweise über pauschale Geräte- und Leermedienabgaben blieb ebenfalls bestehen. Zwar seien Ungleichheiten bei der Abgabenlast und der Ausschüttung bei pauschalen Gebühren nicht zu vermeiden, das System sei jedoch durch seine Einfachheit bewährt. Einzelne Erfassung und Vergütung von Werken in Abhängigkeit von ihrer tatsächlichen Nutzung wurde abgelehnt. Eine erstaunliche Begründung des Christdemokraten Eugen David zitiert heise:

    "...stellen Sie sich mal vor, welchen Überwachungsapparat das gibt! Das ist Big Brother, das wollen wir nicht."


    quelle: gulli untergrund news
     
  3. 20. Dezember 2006
    AW: Schweizer dürfen Kopierschutz knacken

    Hehe das ist ja auch mal ne nette Neuigkeit ;-)
    Ich finde die sollten das bei uns auch mal einführen , find das eh schwachsinnig , dass es noch verboten ist...denn wer soll die Kosten für die überwachung zahlen?der staat?-falsch wir sind ziemlich pleite und dafür wird sicher als letztes geld ausgegeben^^
    Naja find ich schon herrlich das es bei unseren Nachbarn erlaubt ist. Ich denke da zieh ich später mal hin

    Gruß Gamer54
     
  4. 20. Dezember 2006
    AW: Schweizer dürfen Kopierschutz knacken

    hehe ich kann euch sagen!! Ist herrlich hier
    aber hab die befürchtung dass es hier auch nicht mehr lange dauern wird bis es so gesetze wie in deutschland geben wird!!
    greez
     
  5. 20. Dezember 2006
    AW: Schweizer dürfen Kopierschutz knacken

    wie goil..^^

    erst dürfen die franzosen legal saugen... und etz die schweizer mit ihren bonbons kopierschütze cracken^^

    sowas sollten die bei uns auch machen....
     
  6. 20. Dezember 2006
    AW: Schweizer dürfen Kopierschutz knacken

    njo is ja mal ne echt nice regelung...
    na no na ned...^^
    aber is das ned in österreich auch so das man für den privaten zweck (sicherungskopie), den kopierschutz umgehen darf? oder lieg ich da falsch? ?(
     
  7. 20. Dezember 2006
    AW: Schweizer dürfen Kopierschutz knacken

    ich find sowas echt be....scheiden

    wieso dürfen wir in deutschland sowas nicht =/

    ich will auch legal saugen dürfen und koepierschutze cracken dürfen


    die welt is nicht gerecht
     
  8. 20. Dezember 2006
    AW: Schweizer dürfen Kopierschutz knacken

    So ne tolerante Regierung haben wir eben nicht... es lebe die Bürokratie-.- Ich hätte auch gern was mehr von anderen Ländern hier
     
  9. 20. Dezember 2006
    AW: Schweizer dürfen Kopierschutz knacken

    Finde ich auch wieso dürfen wir nicht legal saugen wie die FRANZOSEN oder legal kopierschütze KNACKEN is doch voll dumm !!! DIE SOLLEN AUCH MAL AN UNS DENKEN
     
  10. 20. Dezember 2006
    AW: Schweizer dürfen Kopierschutz knacken

    DAs is nich wahr oder?? omg... was ist das bloss hier für ein doofes System... die sollen das hier auch mal erlauben^^ kann man nicht irgend wie hier demonstieren?^^
     
  11. 29. Dezember 2006
    Schweizer dürfen DRM für den Eigengebrauch knacken

    Nicht überall in Europa ist die Vervielfältigung kopiergeschützter Werke verboten: Der Schweizer Ständerat hat einer Regierungsvorlage zur Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) seine Zustimmung erteilt. Nach der noch ausstehenden Absegnung durch den Nationalrat erhalten die Schweizer eine Ausnahmeregelung zur Umgehung des Kopierschutzes. Prinzipiell bleibt es allerdings weiterhin verboten, "wirksame technische Maßnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten" zu umgehen. Jedoch: "Das Umgehungsverbot kann gegenüber denjenigen Personen nicht geltend gemacht werden, welche die Umgehung ausschließlich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vornehmen."

    Ziel der Revision ist es, Möglichkeiten zum Kopieren für rein private Zwecke als auch für andere "gesetzlich erlaubte Verwendungen", beispielsweise in der Wissenschaft, durch DRM-Systeme nicht einzuschränken. Zudem soll das Herunterladen geschützter Werke zum persönlichen Gebrauch uneingeschränkt zulässig bleiben. Die Schweiz würde damit nicht der in den USA und Deutschland vorgezeichneten Linie folgen und eine der liberalsten Auslegungen technischer Schutzmaßnahmen umsetzen.

    Ein weiterer Diskussionspunkt war die Kollektivvergütung für Künstler und Urheber über eine pauschale Leermedienabgabe, die letztlich bestehen blieb. An ihr wurde kritisiert, dass jemand beim Kauf eines DVD-Rohlings eine Abgabe entrichten muss, selbst wenn er darauf eigens gemachte Fotos speichert. Ein Abgeordneter der Schweizer Volkspartei forderte, dass eine Entschädigung erst bei Benutzung des Werkes anfallen solle. Dem wurde entgegengehalten, dass das System einfach und effektiv sei und die Ungleichverteilung der Lasten dafür in Kauf genommen werden müsse. Eine Abgabe für Geräte wurde abgelehnt, jedoch müssten die in den Geräten verbauten Speicher von der Vergütung erfasst werden, da es sich praktisch um Leerträger handle.

    Einen Tiefschlag in Sachen DRM musste kürzlich auch Sony BMG einstecken. Das Plattenlabel einigte sich im Rahmen einer Klage wegen seines Rootkit-Kopierschutzes XCP in Kalifornien darauf, insgesamt rund 1,5 Millionen Dollar an Bußgeld zu bezahlen. Darüber hinaus muss Sony die Kosten für die Beseitigung der über CDs auf den Computern von Kunden installierten Kopierschutzsoftware tragen. Diese könnten sich pro Computer auf 175 Dollar belaufen.

    Quelle: zdnet.de
     
  12. 29. Dezember 2006
    AW: Schweizer dürfen DRM für den Eigengebrauch knacken

    Daran sollten sich die anderen Staaten ein Beispiel nehmen. Aber auch die Hersteller, wie Sony. Es wird immer eine Möglichkeit geben den Kopierschutz zu umgehen, daher können sich die Hersteller gleich das Geld für die Entwicklung von Kopierschutz sparen und lieber die CDs / DVDs oder was auch immer billiger anbieten. Meiner Meinung nach, würden dadurch einige doch lieber das Original kaufen und es hätte für alle Vorteile.
     
  13. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.