Seite verkauft / Vertrag brechen?

Dieses Thema im Forum "Webentwicklung" wurde erstellt von BlackBurn.Ger, 17. August 2008 .

  1. 17. August 2008
    Hallo Leute ich habe ein dickes Problem ( hab nen fehler gemacht ),
    und zwar habe ich eine Page bei ebay reingehauen, es haben mich viele per Nachricht angeschrieben ob sie es sofort kaufen können, bei einem habe ich ja gesagt und die Auktion dann beendet und haben es dann per ICQ alles geklärt und einen kleinen Vertrag aufgesetzt das er wenn er das geld überweisst es seine Page und so ist.
    Er will es in 2 raten zahlen , also er will es gerne morgen aufen montag überweisen.
    so ich will es aber doch wieder bei ebay rein setzten da ich gesehen habe das man dort doch das 3 fache kriegen kann was ich nun mit dem ausgemacht habe.

    kann ich das einfach nun bei ebay reinhauen und auf den kleinen vertrag n?
    weil es wurde ja nur per ICQ alles geklärt und keine auktion oder sowas.

    wäre super wenn ihr mir helfen könnt.

    mfg
     
  2. 17. August 2008
    AW: Seite verkauft / Vertrag brechen?

    Normalerweise kannst du das nicht machen, da ICQ Logs auch als Beweis zählen, aber du hast ja nichts unterschrieben somit ist es nicht rechtskräftig.

    Ein Kaufvertrag kommt durch 2 übereinstimmende Erklärungen zustande.

    Ich würde ihn einfach anschreiben und das mit ihm klären, dass du es nicht mehr verkaufen willst, weil du die Seite selbst benötigst oder so.

    Hoffe konnte helfen

    Edit:

    Glaube nicht, dass es deswegen zum Anwalt läuft
     
  3. 17. August 2008
    AW: Seite verkauft / Vertrag brechen?

    Nunja den vertrag habe ich gestern wech geschickt und leider auch unterschrieben!
     
  4. 17. August 2008
    AW: Seite verkauft / Vertrag brechen?

    OMG :angry:

    ICQ Logs gelten als Beweismittel, genau! =)
    Das wäre ja noch schöner, natürlich gelten ICQ Logs nicht als Beweismittel, noch viel weniger kannst du Verträge über ICQ abschließen.

    B2T: Also du hast den Vertrag unterschrieben und zu ihm geschickt oder wie?
    Per Post? Sprich ein ganz normaler Vertrag im Grunde?
    Weiss zwar nicht wie der Vertrag aussieht, aber an und für sich kannste da nichts machen wenn alles seine Richtigkeit hat.
    Komme auch grad' nicht ganz mit. In deinem 1. Post steht ja es sei alles nur über ICQ geklärt. Dann kannst du drauf n!
    Schriftlich (per Post, ganz normal eben) und unterschrieben wird das mit dem Vertrag wohl komplizierter und wenn die Käufer drauf besteht kannst du nichts machen.
    Bist ja auch selbst Schuld im Grunde :/
     
  5. 17. August 2008
    AW: Seite verkauft / Vertrag brechen?

    ICQ LOGS? Dann öffne ich mit nem Editor die ICQ Logs... schreibe rein das mir Bill Gates 20.000.000 per ICQ zugesichert hat

    Wenn Du nichts unterschrieben hast dann kannst DU tun und lassen was Du willst. Ist natürlich nicht die feine englische Art aber es ist Fakt!

    Ansonsten... Vertrag ist Vertrag.
     
  6. 17. August 2008
    AW: Seite verkauft / Vertrag brechen?

    jep da haste recht und könnt emir sowas von im ***** beißen...
    ja also es wurde alles per ICQ belabert dann nen vertrag aufgesetzt und zu ihm geschickt, also meinste ich komme da nicht mehr raus?,
     
  7. 17. August 2008
    AW: Seite verkauft / Vertrag brechen?

    versuch es mit "reden". Vielleicht kommt er Dir ja entgegen?

    Ansonsten kommste mit sicherheit da auch raus... nur wird das auch teuer... es sei denn dein Vadder, Freundin/Frau ist Anwalt oder so und kann den Vertrag irgendwie anfechten
     
  8. 17. August 2008
    AW: Seite verkauft / Vertrag brechen?

    Dann ists wohl zuspät :/
    mfg

    *e: also wenn du den Vertrag schon unterschrieben weggeschickt hast
     
  9. 18. August 2008
    AW: Seite verkauft / Vertrag brechen?

    Also meine Empfehlung ist, entweder mit dem vermeindlichen Käufer zu sprechen.
    Und versuchen den Vertrag zurückzunehmen. Auch dieses Vorgehen solltest du dir schriftlich geben lassen. Nicht, dass er irgendwann mit dem von dir unterschriebenen und somit gültigen Vertrag beim Anwalt auftaucht.
    Die zweite Alternative ist die in den sauren Apfel zu beißen und den "zu niedrigen" Verkauf, als Lehrgeld abzuhaken.

    In der heutigen Zeit, mit teilweise extrem miesen Rechtsanwälten, würde ich mich nur auf sicherem Terrain bewegen und nicht Gefahr laufen, verklagt zu werden!

    Ich hoffe, dass es für dich noch ein gutes Ende nimmt!
     
  10. 18. August 2008
    AW: Seite verkauft / Vertrag brechen?

    Falsch! Ein Vertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden und ICQ/eMail zählt da wohl dazu. Und ein ICQ Log ist theoretisch sehr wohl ein Beweismittel, wobei ich anzweifel das es ein Richter annerkennt.


    Kannst du machen, dann hast aber ne Gegenklage wegen Betrug/Fälschung am start. =)
    Und nein, selbst wenn er nichts unterschrieben hat ist er gebunden. Kaufverträge können mündlich geschlossen werden! Wenn der Käufer ein Beweis hat, ein Freund der beim Chat dabei gewesen ist reicht da zum Beispiel vollkommen aus!


    Bitte postet doch keinen Scheis wenn ihr keine Ahnung habt!

    Gruß
     
  11. 20. August 2008
    AW: Seite verkauft / Vertrag brechen?

    P!r!nha hat alles gesagt...

    Aber ICQ Logs werden niemals als Beweis gewertet genauso wenig wie nen Screenshot ist halt viel zu leicht da was zu faken

    Und weisste wenn du die Page bei ebay rausnimmst um das schnelle Geld zu machen hast du absolut selber Schuld... Halt deinen Vertrag ein weil sonst isses richtig richtig assi...

    Du hast ihm zugesagt nen vertrag gemacht etc pp da wäre es mega arm jetzt da was drehen zu wollen nur weils bei ebay nochmehr Geld gibt... Da hättest dich eher informieren müssen
     
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