#1 15. Juni 2009 Hallo! Vor einigen Tagen besuchte ich einen Kolleg bei dem noch andere Leute waren. Wir haben an dem Abend schön shisha geraucht und alles war wunderbar. Später musste ich dann einen Kollegen heimfahren und ging runter zu meinem Roller. Als ich neben meinem Roller das Mofa meines Kollegs sah stieg ich da drauf und fuhr ne runde, weil ich wusste, dass das ding keinen schlüssel brauchte. Nach ca. 2 min fuhr ich wieder zurück und mich trifft fast der schlag der Kolleg ist ausgerastet und tretete auf meinen Roller ein,da der Roller eine Vespa ist und die Verkleidung aus Metall war enstanden rießíge Beulen. Habe ich nun das Recht ihn deswegen anzuzeigen oder mache ich mich selber damit Strafbar weil ich sein Mofa fuhr. ( Er könnte ja sagen ich wollte es klauen, was nicht sein kann weil alle wissen das ich EIGENTLICH gut mit ihm befreundet bin. ) Und wie sieht eigentlich in anderen Fällen aus, in denen der Beschuldigte kein Geld aufbringen kann um einen Schaden zu bezahlen? Klar er kommt ins Gefängniss und der Kläger kriegt nichts? Angenommen einer klaut mir das Auto und fährt in ne Wand, kommt dafür ins Gefängnis. Krieg ich von irgendeiner Versicherung das Geld ? Ist man verpflichtet in so Fällen Versichert zu sein ? Danke schonmal + Multi-Zitat Zitieren
#2 15. Juni 2009 AW: Seltsamer Fall wie der braucht keinen schlüssel?? gibst sowas? wie ist der dan gesichert? benutzt man dafür fahradschlösser? achja frag bei der polizei nach . ich glaube nicht das du ne strafe bekommst wen du es nur ausprobieren wolltest und dann auch noch zurückgebracht hast. + Multi-Zitat Zitieren
#3 15. Juni 2009 AW: Seltsamer Fall Wenn ihr so gute freunde seid , warum klärt ihr es nicht unter euch wie echte freunde? Wenn du ihn anzeigst muss er zahlen, es bringt ihm nichts wenn er sagt das er dachte das du seinen Roller stehln wolltest weil die Sachbeschädigung an deinem Roller hat damit nichts zu tun. + Multi-Zitat Zitieren
#4 15. Juni 2009 AW: Seltsamer Fall Klar kannse ihn anzeigen!Er muss dir auf jedenfall die Reperatur kosten ersetzen.Er kann wohl schlecht sagen das du ihm sein Roller geklaut hast und er deswegen deinen kaputt gemacht hast.Das wäre ja schon fast Selbstjustiz und das ist wohl kaum erlaubt in Deutschland.Und wenn er dich wegen Diebstahl anzeigt wird keine Chance haben, erstens wenn da kein Schlüssel dran ist, hat er fahrlässig gehandelt und 2tens weil du den Roller zurück gebracht hast und ihr davor befreundet wart oder immer noch seid ist es ein sehr sehr sehr minderwertiger Fall und du hast nix zu befürchten. Ich würd ihm sagen das er für den Schaden aufkommen soll ansonstens droh ihm mit dem Anwalt.Fertig aus!Du bist auf jedenfall im Recht! greetz + Multi-Zitat Zitieren
#5 15. Juni 2009 AW: Seltsamer Fall Das Mofa darfst du nehmen, da du es ja auch wieder zurück gebracht hast, ist das kein Problem. Da ihr gute Freunde seit, würde ich nochmals mit ihm reden und ihn auch zur Vernunft bringen das er den schaden bezahlt da es dann wirklich zur Anzeige kommen wird. Mfg Fanatico + Multi-Zitat Zitieren
#6 15. Juni 2009 AW: Seltsamer Fall Was redet ihr da eigentlich? Wenn irgendwo nen geparktes Auto steht, die Schlüssel stecken und die Tür auf ist, steigst du ein und fährst erstmal ne Runde ummen Block oder was!?! Kannst auch mal innen Laden gehen, dirn Staubsauger schnappen, den Gehweg saugen und wieder zurückbringen.... Ist doch ganz klar Diebstahl. Aber jetzt zum Thema: Normal wird der Schaden dann von seiner Versicherung bezahlt. Wenn das nicht möglich ist, sollte deine Versicherung erstmal den Schaden übernehmen und die holt sich dann das Geld vom Beschuldigten wieder. Und wenn ihr Freunde seid, sollte man das unter sich klären + Multi-Zitat Zitieren
#7 15. Juni 2009 AW: Seltsamer Fall Ja mein gott, ist doch so! Sie sind gute Freunde und wenn der ein "Guter Freund" wäre würde der nich austicken und den Roller zusammentretten. Außerdem wie gesagt sollten die das erst unter sich klären, und jenachdem das er das Mofa genommen hat bzw. etwas weniger Schadensersatz verlagen etc. So könnte man es auch machen, wie du gesagt hast das es dann zur Gegenanzeige kommt wegen dem "Diebstahl" Mfg Fanatico + Multi-Zitat Zitieren
#8 15. Juni 2009 AW: Seltsamer Fall Wie kommst du darauf, dass man das Mofa nehmen darf? ?( ?( Auch wenn es zurückgebracht wurde, ist es Diebstahl. Das geschah ja ohne Wissen des Besitzers. Unter Freunden klären und gut ist es. Das muss doch machbar sein, ohne Anzeige. Matrix21 + Multi-Zitat Zitieren
#9 15. Juni 2009 AW: Seltsamer Fall Ja das stimmt, bzw. wenn du mein Mofa nimmst und damit rumfährst ohne mir bescheid zu sagen dann ist es mir egal hauptsache es kommt ohne Schäden wieder an den Platz wo es war. (Wenn wir Gute Freunde wären) Trotzdem, falls er nicht mit sich reden lässt, zur Anzeige bringen und fertig. Mfg Fanatico + Multi-Zitat Zitieren
#10 15. Juni 2009 AW: Seltsamer Fall wenn es ein kumpel von dir ist klärt man das unter sich, was hat ihn den geritten auf deinen roller einzuschlagen? + Multi-Zitat Zitieren
#11 15. Juni 2009 AW: Seltsamer Fall Anscheinend habt ihr beide ne Sisha zu viel geraucht, oder was falsches rein gemacht Nein Spaß beiseite. Man macht sich sogar Strafbar wenn man sein Kraftfahrzeug offen und Fahrbereit irgendwo Herrenlos rumstehen lässt. § 248b StGB Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. (4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind. § 303 Sachbeschädigung(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. (3) Der Versuch ist strafbar. [I ]§14 StVO Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen (1) Wer ein- oder aussteigt, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. (2) Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.[/I] Das hast du mal nen kleine Einblick wie das Juristisch zu bewerten ist. Man einigt euch einfach bei ner Sisha und gut ist. mfg new273 + Multi-Zitat Zitieren
#12 15. Juni 2009 AW: Seltsamer Fall Dein kollege da wäre sogar noch wegen "verleitung zum Diebstahl" dran. Denn jeder ist verpflichtet sein Auto abzuschließen, bzw auch den Roller so zu sichern, dass nicht jeder damit fahren kann. Würde trotzdem versuchen die Sache ohne Polizei zu klären. + Multi-Zitat Zitieren
#13 15. Juni 2009 AW: Seltsamer Fall Fakt ist ihr wärt, wenns hart auf hart kommt beide am *****. Er könnt sich an n weil du ohne Genehmigung sein Eigentum entwendet hast, du könntest ihn an n, weil er das Ding so hat rumstehen lassen und deine Karre zertreten hat. Für wen es im Endeffekt schlimmer kommt wirste ja selber sehen. Ich mein ich würd mich mit dem Typen nochmal zusammensetzen, im Endeffekt hatte er kein Recht deine Vespa klein zu hauen Wenn ers net bezahlt, Anzeige. + Multi-Zitat Zitieren
#14 15. Juni 2009 AW: Seltsamer Fall Word. Ich weiss auch nicht warum die sagen das es kein porblem ist. Theoretisch hast du diebstahl begangen und dein freund Sachbeschädigung, dafür kann er dich und du ihn anzeigen. Die Versicherung könnte das mit deinen beulen regeln, aber wenn ihr freunde seit müsstet ihr das doch hinkriegen euch zu einigen. + Multi-Zitat Zitieren
#15 15. Juni 2009 AW: Seltsamer Fall ich würd mal schreiben 1:1...... nix gegen dich, aber ohne sein erlaubnis hast du sein mofa benutzt... z.b. nimmst sein auto schlüssel ohne ihn zu fragen und machst ne runde mit sein auto, ist strafbar, dann hast du es mit dein willen mit genommen ohne das ers bescheid wußte... der schlaue macht 2 zu 1 und siegt.... viel erfolg! + Multi-Zitat Zitieren
#16 15. Juni 2009 AW: Seltsamer Fall LOL alter stimmt so schlage ich mich auch durchs leben, ganz einfach ist das. + Multi-Zitat Zitieren
#17 15. Juni 2009 AW: Seltsamer Fall hmmm ich würde erstmal versuchen mit deinem Kumpel zu reden und das außerpolizeilich zu klären!! Naja sonst kannst du zur Polizei gehen, allerdings ist das unerlaubte nehemn des Mofas nichts anderes als Diebstahl! Also wäre ich da vorsichtig!! Sicherlich die beste Variante einfach mit dem Freund reden und klären!! + Multi-Zitat Zitieren
#18 15. Juni 2009 AW: Seltsamer Fall ich würde mit deinem freund sachlich darüber reden, den anzuzeigen lohnt sich meiner meinung nach net, weil du auch einfach sein mofa genommen hast. am besten ihr klärt das untereinander, z.B. das er dir die hälfte bezahlt oder sowas in der art. und wegen deiner anderen frage. wenn jemand dein auto klaut und es kaputt fährt, derjenige aber kein geld hat es zu bezahlen, hast du in dem fall pech gehabt, wo nix is kann man auch nix holen. da bin ich mir sogar ganz sicher, weil ich so nen fall schon mal miterlebt hab und derjenige auch nix daür bekommen hatte, der musste die reperatur dann auch komplett aus eigener tasche bezahlenX( + Multi-Zitat Zitieren
#19 15. Juni 2009 AW: Seltsamer Fall eigentlich fragt man immer, bevor man solche sachen macht... hättest du das getan, wäre es nicht zu dem ausraster gekommen. - ich rate dir dringend, dass außergerichtlich zu klären, wenn dir eure freundschaft wichtig ist ist. + Multi-Zitat Zitieren
#20 15. Juni 2009 AW: Seltsamer Fall So da könnte er dich anzeigen. Aber trotzdem kannst du ihn auch wegen Sachbeschädigung anzeigen... Ich würde sagen ihr klärt das unter euch + Multi-Zitat Zitieren
#21 15. Juni 2009 AW: Seltsamer Fall Was auf dem Papier steht ist die eine Sache.Aber hallo, wir sind in Deutschland.Die Richter sind so mild hier!Wenn man die Vorgeschichte nimmt, dass die beiden Freunde waren und sieht das das Mofa ungesichert war, wird der Richter die Anzeige fallen lassen aufgrund dessen das es ein sehr minderwertiger Fall ist.Es ist beim Kläger kein Schaden vorzufinden.Hat der der Anklagte noch dazu ne saubere Weste, vergünstigt das alles nur. Aber im Fall der Vespa ist ein Schaden aufgetretten also muss der Richter hierbei handeln falls sich die beteiligten net ausser Gerichtlich einigen können. Und nur mal so am rande.Im Kaufhaus sind die Sachen elektronisch vor Diebstahl gesichert also hat der Betroffene alles gegen Diebstahl getan und sich so abgesichert.Er hat aber noch net mal ne Lenkradsperre oder so, wenn er ihm dann jemand das Mofa klaut, wird er nie einen Pfennig von der Versicherung sehen ( falls die davon Wind bekommen ) aufgrund dessen das er fahrlässig gehandelt hat. greetz + Multi-Zitat Zitieren
#22 15. Juni 2009 AW: Seltsamer Fall klärts wenn ihr gute Freunde seid, aber beide von euch haben eine Straftat begangen, sozusagen du "Diebstahl" und er "Sachbeschädigung", ihr würdet euch sicher nur jeder eine Anzeige schenken, evtl. würdest du dann etwas zurückerstattet bekommen, aber trotzdem, beide... + Multi-Zitat Zitieren
#23 15. Juni 2009 AW: Seltsamer Fall wenn ud mit ihm befreundet bist dann klaert das erstmal unter euch wenn dann seid ihr beide am *****^^ aber ist schon diebstahl egal obs deinem freund gehoert oder nicht^^ aber klaert es einfach unter euch aus, verstehe auch nicht warum er da so rumheult und auf deinen roller eintritt..freunde gibts + Multi-Zitat Zitieren
#24 15. Juni 2009 AW: Seltsamer Fall Ganz einfach, er soll das seiner Haushalts / Haftpflicht versicherung melden das er auf sein moped gestiegen ist und dabei deines versehentlich umgeworfen hat ( aber nur wenn es auch dannach aussieht, wenn die beulen wirklich so aussehen als ob mein reingetretten hat dann geht dat nicht) und die Versicherung wird alles bezahlen wenn es sich um 1-400Euro handelt. Wenn der Schaden darüber geht werden sie möglicherweise so einen Fall nachstellen und dich bzw. deinen freund wegen versicherungsbetrug drankriegen. Kommt sich halt darauf an wie das ganze aussieht. + Multi-Zitat Zitieren
#25 15. Juni 2009 AW: Seltsamer Fall fail man, les ma den sachverhalt und dann lieste mal genaustens den gesetztestext... + Multi-Zitat Zitieren