#1 8. Januar 2008 Was mich mal interressieren würde ist, ob man vom Internetprovider ein Sonderkündigungsrecht wegen der Vorratsdatenspeicherung hat? + Multi-Zitat Zitieren
#2 8. Januar 2008 AW: Sonderkündigungsrecht wegen Vorratsdatenspeicherung? die haben vorher auch schon gespeichert und haben es nun einfahc nur verlängert/verlängern müssen! Daher denke ich nicht! Knusperkeks + Multi-Zitat Zitieren
#3 8. Januar 2008 AW: Sonderkündigungsrecht wegen Vorratsdatenspeicherung? müsstest mal t-online und co anschreiben denke aber nicht,dass sowas möglich ist.. wenn doch, sag bescheid, ich will den anbieter wechseln =) + Multi-Zitat Zitieren
#4 8. Januar 2008 AW: Sonderkündigungsrecht wegen Vorratsdatenspeicherung? in einigen alten AGBs steht noch drin, man kann die Löschung der Einträge verlangen. Da dies jetzt nicht mehr möglich ist, ist das eigentlich ein ändern der AGB welches ein besonderes Recht auf Kündigung einräumt. Da viele ISPs aber lediglich schreiben, sie halten sich bei der Speicherung der Verbindungsdaten an die gesetzliche Vorschrift, kann man da nicht viel machen. + Multi-Zitat Zitieren
#5 8. Januar 2008 AW: Sonderkündigungsrecht wegen Vorratsdatenspeicherung? Da das Ganze eine Vorgabe des Gesetzgebers ist und dieser die AGBs zwangsweise ändert glaube ich kaum das das möglich ist. Was willst du denn dann machen ? Kein Internet mehr nutzen ? ;-) + Multi-Zitat Zitieren
#6 8. Januar 2008 AW: Sonderkündigungsrecht wegen Vorratsdatenspeicherung? Wahrscheinlich das gleiche wie ich -> Anbieter wechseln. Also das wäre sowas von mega geil wenn das gingen würde aber ich glaub auch nicht. Aber wäre gut wenn sich da jemand richtig infomieren könnte er auch Ahnung hat! + Multi-Zitat Zitieren
#7 9. Januar 2008 AW: Sonderkündigungsrecht wegen Vorratsdatenspeicherung? Na klar geht das insofern es eine AGB änderung entsprecjt und wenn du den call center läuten was errzählst dann sehen 90% eh schwarz ist kein witz .... ich hab letzten sgekümndigt aus anderen agb gründen die meinte wortwörtlich zu mir " dann schicken sie mir diese agb´s mal zu" ich musste so lachen. Klappte alles wunderbar gr33tz aska + Multi-Zitat Zitieren
#8 9. Januar 2008 AW: Sonderkündigungsrecht wegen Vorratsdatenspeicherung? Hab hier grad ne Seite gefunden. Providerreaktionen auf die Vorratsdatenspeicherung - Freiheit statt Angst! hier kann man sich auch über den aktuellen stand seines ISP informieren in sachen Vorratsdatenspeicherung. MFG Timeofdestiny + Multi-Zitat Zitieren
#9 9. Januar 2008 AW: Sonderkündigungsrecht wegen Vorratsdatenspeicherung? ________ Weiß einer wie es bei 1und1 ist? Auf der Seite die Destiny gepostet hat stehen leider keine Infos über 1und1. + Multi-Zitat Zitieren
#10 9. Januar 2008 AW: Sonderkündigungsrecht wegen Vorratsdatenspeicherung? "eine Kündigung ist in jedem Fall möglich. Eine fristlose Kündigung setzt dagegen voraus, dass die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist. Dies dürfte erstens voraus setzen, dass Ihr Anbieter die Vorratsspeicherung bereits aufgenommen hat (nachfragen). Zweitens müssten Sie im Einzelnen begründen, dass Ihnen eine Vorratsdatenspeicherung unzumutbar ist. Wenn Sie schon bisher eine 80-tägige Speicherung toleriert haben, ist das begründungsbedürftig. Einfacher ist es, wenn Sie bisher die Löschung mit Rechnungsversand gewählt hatten. Man könnte aber z.B. beim Mobilfunkvertrag darauf hinweisen, dass erstmals Bewegungsprofile erstellt werden sollen. Was Sie noch gegen die Vorratsdatenspeicherung unternehmen können, erfahren Sie auf Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! - Startseite . Außerdem sind Sie eingeladen, beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mitzumachen, wenn Sie möchten: Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! . Wenn Sie nur über Neuigkeiten informiert werden möchten, bestellen Sie einfach unseren Newsletter: Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! - Newsletter ." Von Patrick Breyer, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. mfg + Multi-Zitat Zitieren
#11 9. Januar 2008 AW: Sonderkündigungsrecht wegen Vorratsdatenspeicherung? Kann ich euch fragen was euch das bringt den Anbieter zu wechseln, oder nur weil es woanders vllt. billiger ist und ihr damals nicht dazu gekommen seid wegen dem Vertrag? + Multi-Zitat Zitieren
#12 9. Januar 2008 AW: Sonderkündigungsrecht wegen Vorratsdatenspeicherung? Ist es aber nicht so, das sie die Daten vor 2008 gelöscht haben, oder wird vom Vorjahr alles mitgenommen? Darf die Polizeit FBI, weiss der Geier, auf die Daten vom Vorjahr rechtlich zugreiffen zum ermitteln illegaler Downlads? Und diesr Text auf Wiki "AK VORRAT" ist sein Sinn, das lschen meiner Daten vom Vorjahr? Ich würd da auch gern ein wenig aufgeklärt werden. //Bin Alicekunde... FG Hustler-#1 + Multi-Zitat Zitieren
#13 9. Januar 2008 AW: Sonderkündigungsrecht wegen Vorratsdatenspeicherung? In meinem Fall ist es so. Ich würde von 1und1 weg und zu KabelBW. 1und1 = DSl 768 KabelBW: CleverKabel 25mbit Verstehste warum mir daran schon was liegt?^^ Edit: Achso un ohne die fristlose Kündigung müsste ich bis September/Oktober warten bis der Vertrag ausläuft! + Multi-Zitat Zitieren
#14 9. Januar 2008 AW: Sonderkündigungsrecht wegen Vorratsdatenspeicherung? Ich würde auch gern bei Arcor kündigen und den Anbieter wechseln. Diesbezüglich habe ich mich schon bei einigen Rechtskundigen schlau gemacht und die meinten, dass du kaum eine Chance haben wirst, da gesetzliche Änderung! :-( + Multi-Zitat Zitieren
#15 9. Januar 2008 AW: Sonderkündigungsrecht wegen Vorratsdatenspeicherung? Das ist eigentlich auch unmöglich, aber ich hab das geschafft! Haben einen ziemlichen guten breif geschrieben, weil die echt viel mist gemacht haben... und dann waren wir auch aus dem Vertrag. + Multi-Zitat Zitieren