#1 5. April 2009 hi leute, vor 2-3 monaten kam es vor der schule zu einer schlägerei zwischen meinem freund und einem typen. leider waren auch illegale waffen im spiel wie zb schlagring und schlagstock. ich hab versucht die auseinander zu halten weil der junge richtig geblutet hat.. wir haben unsere aussagen usw alles gemacht leider bin ich auch beschuldigt. der junge hat zu den polizisten gesagt dass ich auch auf den draufgegangen wäre.. ich musste aber ehrlich gesagt etwas aggressiver handeln um die auseinander halten zu können, ich bin auf den typen draufgesprungen und ihn weggeschubst aber ich war nicht 100%ig erfolgreich.. er kam dann auf mich zu ich hab den festgehalten und mein freund hat zugeschlagen obwohl ich geschrien hab nein mach nicht.. naja wir haben viele zeugen und viele wissen dass dieser typ im kopf nicht richtig tickt.. am freitag hab ich von der staatsanwaltschaft 'nen brief bekommen, da steht dass gemäß §45 Abs. 2 von der Verfolgung abgesehen wird, da zur einwirkung auf die beschuldigten die nachfolgend angeregte maßnahme ausreicht. von der strafverfolgung wird endgültig abgesehen, wenn die beschuldigten alsbald nach maßgabe der zuständigen jugengerichtshilfe sich bemüht haben, einen ausgleich mit d. verletzten zu erreichen (täter-opfer-ausgleich). die zuständige jugendgerichtshilfe wird in den nächsten tagen an die beschuldigten herantreten. das absehen von der verfolgung wird in das erziehungsregister eingetragen. die eintragung gilt nicht als vorstrafe. auskünfte aus dem erziehungregister werden nur den stargerichten, den staatsanwaltschaften, den vormundschaftsgerichten und den jugenämtern erteilt. was genau bedeutet das? soviel wie ich es verstanden hab, versucht jetzt die jugendgerichtshilfe mit uns kontakt aufzubauen und dass wir uns (ich, mein freund und der typ) wieder vertragen.. stimmts? + Multi-Zitat Zitieren
#2 5. April 2009 AW: staatsanwaltschaft setzt die jugendgerichtshilfe ins spiel Google ist dein Freund 1. Eintrag bei google -.- t + Multi-Zitat Zitieren
#3 5. April 2009 AW: staatsanwaltschaft setzt die jugendgerichtshilfe ins spiel du wirst zu nem täter-opfer-ausgleich aufgefordert... wenn nit dann wird das verfahren aufgenommen un ihr kriegt sozial stunden... nehmt es wahr... is besser... + Multi-Zitat Zitieren
#4 6. April 2009 AW: staatsanwaltschaft setzt die jugendgerichtshilfe ins spiel ich würd sagen besorg dir nen anwalt. Ich kenn das von meinen Freunden da war es aber heftiger 2 sind einem typen bis zu seiner haustür gefolgt und haben ihm dann die nase blutig geschlagen und ihm sein iphone abgezogen. Der 3. stand abseits davon und wollte nichts damit zu tun haben, also er stand wirklich weit weg. Die 2 im haus sind dann rausgerannt in seine richtung und er wurde natürlich von dem opfer gesehen. Wies kommen musste wurden alle 3 verklagt und der 3. wurde sogar als drahtzieher und mastermind von der polizei bezeichnet. Alle 3 wurden zu sozial stunden verurteilt und mussten auch noch strafe zahlen. Mein Fazit bei sowas sollte man ganz schnell seinen eigenen freund versuchen daran zu hindern jmd anderes auf die mütze zu geben. Wenn ich du wär würd ich mir nen anwalt besorgen oder hattest du schon nen gerichts termin?= + Multi-Zitat Zitieren
#5 6. April 2009 AW: staatsanwaltschaft setzt die jugendgerichtshilfe ins spiel das heißt nichts anderes als das die jugendgerichtshilfe dem geld anbietet was du bezahlen wirst um die sache zu klären dadurch entgehst du einer verurteilung... kumpel wurde von en paar typen auch geschlagen grundlos hat die angezeigt und der kerl bezahlt ihm jetzt monatlich 50€ insgesamt glaub ich 750€ + Multi-Zitat Zitieren