Ständige Unpünktlichkeit rechtfertigt fristlose Kündigung

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von xxxkiller, 12. Februar 2006 .

  1. 12. Februar 2006
    Ständige Unpünktlichkeit ist ein Kündigungsgrund. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt (Az.: 2 Sa 756/04) festgestellt, wie der Deutsche Anwaltverein in Berlin mitteilt.

    Der Arbeitnehmer war innerhalb eines Jahres rund 20 Mal unpünktlich zur Arbeit erschienen. Der Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin fristlos. Der Arbeitnehmer klagte dagegen und bekam zunächst Recht, weil er nicht abgemahnt worden war.

    Danach erschien er mehrfach erneut bis zu einer Stunde zu spät zur Arbeit. Mit der Unpünktlichkeit habe der Arbeitnehmer den betrieblichen Ablauf empfindlich gestört, stellten die Richter des Landesarbeitsgerichtes fest. Für die fristlose Kündigung sei zwar eine Abmahnung erforderlich. Diese Voraussetzung sei durch den ersten Prozess jedoch erfüllt, die nun erfolgte fristlose Kündigung also gerechtfertigt.

    Informationen: Die Deutsche Anwaltauskunft, Tel.: 01805/18 18 05 (12 Cent pro Minute).

    Magazin - Deutsche Anwaltauskunft


    Quelle: web.de
     
  2. 12. Februar 2006
    meiner meinung nach gerechtfertigt, solange die verspätungen selbstverschuldet waren, wobei man bei einem so massiven auftreten von verspätungen davon ausgehen kann.
     
  3. 12. Februar 2006
    find ich auch ok, ich meine ne stunde is ja schon viel, wens ein paar minuten wären is des ja nich son ding, des hab ich och das ich immer 5 min. zu spät komm weil ich sonst 1h zu früh da wäre weil die bahn so früh fährt, da hatt chefe aber auch gesagt das des ok is

    aba wen der dauernd selbstverschuldet so viel zu spät kommt, soll er sich nich aufregen.

    tztz man sollte doch meinen das bei der momentan herschenden arbeitslosigkeit die Leute mehr Interesse daran haben ihren Job zu behalten :-/

    mfg
     
  4. 12. Februar 2006
    Das ist ja unter aller Sau, was sich der Typ da erlaubt hat. 20 mal zu spät kommen, dass die auch noch so lange gewartet haben. Könnt ihr euch vorstellen, wie teuer das für die Firma war?

    Was ist denn das für eine Arbeitsmoral? Und dann traut der sich noch und zieht vor Gericht. Ja wo leben wir denn? Man wird doch schon in der Schule gelehrt, Pünktlichkeit ist wichtig im Berufsleben. Sofort raus mit solchen Leuten.

    Bei eins oder zweimal kann ich es ja noch verstehen, aber 20 mal, das ist dann selbstverständlich selbstverschuldet. Das beste ist aber, der wird gefeuert, bekommt ein satte Abfindung und darf dann bis zum Lebensende vom ALG2 leben.

    Das bedeutet: eine kostenlose Wohnung, mit Warmwasser und Stromzuschüssen und noch ein monatliches Entgelt, in Höhe von 500€ - kommt auf den Familienstand an.

    Also wenn das kein gutes Leben ist und da wundern sich die Leute, dass der Staat pleite ist. Ja kein Wunder, die Arbeitnehmer benehmen sich wie die Könige, kommen zu spät und haben keinen Schiss gekündigt zu werden, weil sie wissen, sie bekommen ja eh bis zum Rest ihres Lebens staatliche Unterstützung und die ist nicht gerade niedrig.


    MfG
    Famiosi
     
  5. 12. Februar 2006
    Ich dachet immer eine fristlose Kündigung darf man durchführen wenn die Firma wirklich geschädigt wird durch den Arbeitnehmer z.B. durch Stehlen, etc.
     
  6. 12. Februar 2006
    Das mit dem zuspät kommen, ist so eine Sache.
    Ich meine wenner 19 mal in Folge nur 5 Minuten zu spät gekommen ist, und einmal ne Stunde, ist es ganz was anderes als wenn er immer ne Stunde zu spät kommt.
    Ich würde aber in diesem Fall einfach verallgemeinert sagen, dass bei solchen Fällen jedoch, meist der Arbeitsgeber recht hat.
     
  7. 13. Februar 2006
    Wer seinen Rauswurf provoziert muß sich dann nicht wundern wenn er auch wirklich fliegt.
    Wenn ich beim ersten Mal vor Gericht nur Recht bekomme , weil ich keine Abmahnung bekommen habe und dann munter so weitermache , dann bin ich wirklich selber schuld.
     
  8. 13. Februar 2006
    bei wiederholungen ist es voll ok...aber wenn man einmal pech hat oder im jahr vll 5mal sollte es da eine gerechte grenze geben, wenn der arbeiter eine gute entschuldigung hat....pech kann man heutzutage im straßenverkehr immer haben.....




    mfg
     
  9. 13. Februar 2006
    Vollkommen gerecht. Solche Leute sind eine Belastung für den Betrieb. Die Anzahl der Verspätungen lässt auch nicht auf unverschuldetes Zuspätkommen schließen.
     
  10. 13. Februar 2006
    klar wer baut im job , also in diesem fall extreme unpünktlichkeit, kann damit rechnen bald ohne job dazustehen. allerdings sollte meiner meinung nach eine abmahnung erfolgen. einfach ma dasser weiß dasser s nich so weitertreiben kann und die chance hat sich zu bessern
     
  11. 13. Februar 2006
    tjo... selber schuld ! ich hätte den schon nach dem 10 mal gefeuret ! pünktlichkeit ist das a und o auf sowas gucken die chefs ! wenn man mal zu spät kommt, was ja passieren kann , kann man sich ja wohl telefonisch ankündigen !
     
  12. 14. Februar 2006
    Selbst Schuld. Was für ein Depp, sich sowas zu leisten... und dann nach dem Prozess auch noch munter weiterzumachen *lol*
    Der hat sich wahrscheinlich gedacht "So, jetzt mache ich noch so lange damit weiter bis ne offizielle Abmahnung kommt". Wie gut, dass der Prozess als eine solche zählt.
     
  13. 14. Februar 2006
    @WooMaker Dadurch, dass er so oft, so viel zu spät gekommen ist, hat die Firma eine Menge Geld verloren, was man als eine beachtliche Schädigung des Betriebs ansehen kann.
     
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