Steuern bei Ferienjob, Kindergeld bei Auslandsaufenthalt

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von -Andy-, 9. Juli 2012 .

  1. 9. Juli 2012
    Guten Abend,

    ich mache derzeit einen Ferienjob der sich über 2 Monate hinwegzieht. Insgesamt werde ich unter den 50 Arbeitstagen bleiben, aber ich ich habe vor kurzem die allgemeine Hochschulreife erlangt und bin deshalb kein Schüler mehr.
    Des Weiteren werde ich im September ein Auslandsjahr in Australien machen und stelle mir nun die Frage, ob ich mich an einer UNI einschreiben sollte, damit ich das Geld nicht versteuern muss.
    Außerdem möchte ich gerne noch das Kindergeld beziehen, weiß aber nicht, ob ich dafür an einer Uni oder FH eingeschrieben sein muss. Ist Work&Travel kein FSJ.

    Würde mich freuen, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet
     
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  2. 12. Juli 2012
    AW: Steuern bei Ferienjob, Kindergeld bei Auslandsaufenthalt

    Das Geld bekommst du nächstes Jahr auch zuruück, wenn du dich erst nächstes Jahr an ner Uni einschreibst.
    Sofern du halt nicht über den Freibetrag kommst - aber das sollte klar sein.
    War bei mir auch so - hab letztes Jahr 1 1/2 Monate gearbeitet, bin dann ins Ausland und kam dann dieses Jahr zurück.
    Musste dann ne Lohnsteuerersatzbescheinigung im Finanzamt holen und hab gleich gefragt.
    Die meinten dann, ganz normal zurückfordern.

    Und zum Kindergeld - wenn du's weiter beziehen willst, dann musst du dich an ner Uni bewerben.
    Dann bekommste oft ne Bewerbungsbestätigung und die reichste dann ein.
    Das Geld würd ich - wenn du es wirklich machst - allerdings erstmal nicht ausgeben, sondern bunkern.
    Weil es ist illegal und wenn es rauskommt, wirste alles zurückbezahlen dürfen.

    Greetz
     
  3. 5. August 2012
    AW: Steuern bei Ferienjob, Kindergeld bei Auslandsaufenthalt

    für das kindergeld reicht es in der regel, wenn du dich bei ner uni einschreibst.
    das erarbeitete geld in deutschland und australien wird erst ganz normal versteuert, du kannst es aber dann im nächsten jahr über die steuererklärung wieder reinholen, sofern du nicht zu viel verdient hast.
     
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