Stoppt die Vollerfassung! - Die Volkszählung ist verfassungswidrig!

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von bushido, 26. März 2011 .

  1. 4. Mai 2011
    AW: Stoppt die Vollerfassung! - Die Volkszählung ist verfassungswidrig!

    Stimmt ist nicht mein Problem, da ich aber bei RR regestriert bin, muss ich überall und gegen jeden Thread angehen
    Aufmerksamkeit bekommt der Zensus schon, werden ja recht viele Leute befragt
     
  2. 4. Mai 2011
    AW: Stoppt die Vollerfassung! - Die Volkszählung ist verfassungswidrig!

    Ratgeber zur Volkszählung 2011 - Zensus 2011

    http://www.die-rechtsanwaelte.eu/wer-wir-sind/dworschak/dokumente/RatgeberVolkszhlung2011Stand010411.pdf


    I.4 Gefahren

    Die größte Gefahr liegt darin, dass ein zentraler Datenpool geschaffen wird, der eine Vielzahl von personenbezogenen und persönlichen Daten aufeinander bezogen erfasst.

    Diese zentral gespeicherte Vollerfassung birgt erhebliche Sicherheitsrisiken und füttert weitere Begehrlichkeiten.
    Schwerwiegend ist, dass dabei der Datensatz einer Person eine personenbezogene Ordnungsnummer erhält, die auch erhalten bleiben soll und eine Personenkennziffer darstellt. Wenn im Nachhinein die personenbezogenen Hilfsmerkmale gelöscht werden, was noch nicht einmal ausnahmslos gewährleistet wird, ist eine Zuordnung schlicht durch die Ordnungsnummer und Bezugnahme möglich.

    Hinzu kommt die technisch einfach durchzuführende Reidentifizierung, die auch noch mit wenigen Datenangaben, mit einfach zu erhaltender Software und mit kurzem zeitlichem Aufwand zu bewerkstelligen ist. Das Verbot der Reidentifizierung nach § 21 BStatG ist damit unterhöhlt.

    Selbst wenn also der Datensatz nicht mehr die entsprechenden personenbezogenen Hilfsmerkmale enthält, genügen wenige personen- oder wohnortbezogene Angaben, um mit dem Stand der heutigen Internettechnologie und Software eine Reanonymisierung der Daten durchzuführen. Das bedeutet, dass auch noch Jahre später anhand einzelner Angaben im Datensatz Rückschlüsse auf die einzelne Person hergestellt werden können.

    Es besteht die Gefahr der Zweckentfremdung der Daten in mehrfacher Hinsicht. Die sich zunächst in den behördlichen Registern befindlichen Daten wurden ursprünglich für eine andere Aufgabenwahrnehmung des Staates gesammelt. Bei der nunmehr erfolgten Abfrage und Verbindung mit anderen Daten erfahren sie eine völlig neue Zweckbestimmung und auch Aussagekraft. Die Einhaltung der Zweckbindung ist verfassungsrechtlich vorgegeben; sie kann nur bei Vorliegen ganz besonderer, erheblicher Gründe eine Änderung erfahren.

    Die weitere Zweckentfremdung liegt darin, dass die Daten später auch anderen staatlichen Zwecken zugeführt werden könne, sofern hierfür eine gesetzliche Regelung geschaffen wird oder vorliegt, (bspw. Antiterrorgesetze). Eine Ausweitung der Nutzung ist folglich denkbar.

    Das Verbot der Datenweitergabe wird an unterschiedlichen Stellen unterlaufen, beispielhaft genannt sei hier nur die Übermittlung der Datensätze zurück an die Erhebungsstellen und Erhebungsbeauftragten, um die Nacherfassungen durchzuführen. Auch bei Vollzug des Bußgeldverfahrens und durch Regelungslücken in den Ausführungsgesetzen erhält die Datenweitergabe weitere Möglichkeiten.

    Weitere Gefahrenquellen ergeben sich aus dem Vollzug der Vollerfassung durch die Erhebungsbeauftragten und durch mangelnde Regelungen in den jeweiligen Ausführungsgesetzen der Länder. Die Erhebungsbeauftragten, die durch die Erhebungsstellen selbst rekrutiert werden, können jeglicher spezifischer Ausbildung entbehren, lediglich eine kurze Schulung soll sie auf die verantwortungsvolle Tätigkeit einstellen. Dabei werden in einigen Bundesländern bereits an Gymnasien und Universitäten nach ehrenamtlichen Helfern gesucht. Teilweise wird angestrebt diese aus dem sonstigen Verwaltungsbetrieb zu entleihen.

    Eine weitere Entwicklung in der Bestellung der Erhebungsbeauftragten sollte nicht unbeachtet bleiben, denn es haben sich bereits andere Interessengruppen, wie beispielsweise die NPD, organisiert, um dieses Feld zu bestücken.
    Volkszählung 2011 - Ratgeber - Seite 6

    Das Gebot der Datensparsamkeit wird durch eine derart tiefgreifende Vollerfassung ausgehöhlt.

    Das Trennungsgebot oder Abschottungsgebot der Behörden untereinander wird nicht strikt eingehalten.

    Zwar ist bisher nach derzeitigem Kenntnisstand die Einrichtung der Erhebungsstellen räumlich autark von den übrigen Verwaltungsbehörden erfolgt, doch ergeben sich dennoch faktisch Berührungspunkte. Die Berührungsproblematik geht darüber hinaus, denn soweit Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst an die Erhebungsstellen ausgeliehen werden, kehren sie nach Abschluss des Zensus mit den neu gewonnenen Erkenntnissen wieder an ihren ursprünglichen Arbeitsplatz zurück.
    Ein Verstoß gegen das Verbot der Rekrutierung von Erhebungsbeauftragten aus ,,unmittelbarer Nähe" der Befragten ist daher zugleich anzunehmen.
     
  3. 4. Mai 2011
    AW: Stoppt die Vollerfassung! - Die Volkszählung ist verfassungswidrig!

    hier mal interessanter auszug.
     
  4. Video Script

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