Strafe für W-LAN attacke auf Kostenpflichtigen HOTSPOT

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von amx, 11. Juli 2011 .

  1. 11. Juli 2011
    Moin, kennt sich jemand mit Urteile in diesem Bereich aus ?
    Habe leider auch keine Ahnung ob ich das hier im richtigen Bereich ansiedel hab aber auch brav gesucht und nix gefunden.

    Hier der sachverhalt:

    Öffentliches WLAN das per Aufladekarten genutzt werden kann. Es wurden Zugangsdaten von anderen Kunden per Men in the middle attack mitgeschnitten.

    Es wurde natürlich brav protokolliert und daher wurde auch die MAC Adresse des angreifers ermittelt bzw vom genutzten W-Lan Adapter allerdings können auf der Festplatte keine nutzbaren Infos gewonnen werden.


    Was für strafen würden hier auf einen Täter zukommen und reicht die Zuordnung der MAC-Adresse als stichhaltiger beweis, der Täter verweigert jede Aussage??

    Freue mich über zahlreiche antworten.



    Aussergewöhnlich aber ich find das passt zu "Alltagsproblemen"
     
  2. 11. Juli 2011
    AW: Strafe für W-LAN attacke auf Kostenpflichtigen HOTSPOT

    also jemand hat logindaten von nem anderen abgefangen und die selber benutzt?

    dabei wurde dei mac von dem pc mit den geklauten daten protokolliert?

    kenn mich da net so aus aber soweit ich weis kann man ne mac doch faken zumindest hat man das so gemacht wenn man ein wlan mit macfilter gehackt hat? insofern könntens wahrscheinlich gar nix machen.

    ansonsten wärs halt denk ich kei so großer akt denk ich kannst ja mal nach gesetzten im bezug auf computer suchen § 263a StGB Computerbetrug - dejure.org des hab ich mal auf die schnelle gefunden
     
  3. 11. Juli 2011
    AW: Strafe für W-LAN attacke auf Kostenpflichtigen HOTSPOT

    Danke für die schnelle Antwort BW gibts natürlich für alle

    Ich habe gelesen das die mac von W-LAN adaptern nicht geändert werden kann ?! ist da etwas dran ? Und es ist unmöglich etwas auf den Festplatten zu finden da die meines wissens getauscht wurden also mit der Tat nicht in verbindung stehen können. Über hinweise zu der Sache mit der MAC bin ich auch dankbar um etwas in der hand zu haben.

    MFG
     
  4. 11. Juli 2011
    AW: Strafe für W-LAN attacke auf Kostenpflichtigen HOTSPOT

    Keine Beweise keine Verurteilung

    In dubio pro reo.

    Eine MAC-Adresse ist kein Beweis, kann gefaked werden. Wenn du auf die Platte von dem Kerl zugreifst, machst du das ohne sein Einverständnis. Die Daten dürfen also nicht genutzt werden und du machst dich damit selbst strafbar.

    Ist dir denn ein Schaden entstanden? Wenn nein, was willst du von ihm? Sollte es denn jemals zu einem Verfahren kommen, was sehr unwarscheinlich ist, denn du hast keine Beweise und er sagt nix, dann wird es sowieso eingestellt solange er nix kriminelles mit dem WLAN angstellt hat.

    Lass ihn gehen, und sicher dein WLAN ordentlich ab, denn wenn es ihm gelungen ist, die Daten abzugreifen, hast du was falsch gemacht.
     
  5. 11. Juli 2011
    AW: Strafe für W-LAN attacke auf Kostenpflichtigen HOTSPOT

    Es stimmt, dass die MAC Adresse Hardwaremäßig nicht geändert werden kann. Allerdings lässt sich diese Softwaremäßig vortäuschen, das ganze nennt sich MAC Spoofing. Die dt. Wiki hat nur einen kleinen Artikel darüber MAC-Filter in der englischen ist das ein bisschen genauer erklärt: MAC spoofing - Wikipedia, the free encyclopedia
     
  6. 11. Juli 2011
    AW: Strafe für W-LAN attacke auf Kostenpflichtigen HOTSPOT

    Der Laptop wurde per Richterlichem Beschluss beschlagnahmt. Also werden die damit wohl machen können wat sie wollen. Aber das mit der MAC würde ich gerne irgetnwo genau beschrieben habe. BZW wie kann ich die mac eines W-LAN Adapters ändern ? SInd das wirklich keine Beweise ?
     
  7. 11. Juli 2011
    AW: Strafe für W-LAN attacke auf Kostenpflichtigen HOTSPOT

    also das mac faken ging nicht mit allen wlan adaptern kann natürlich sein das das mittlerweile unterbunden wurde. ich habs halt mal mit ner anleitung vor paar jahren probiert um zu gucken ob ich mein eigenes wlan hacken kann da hats funktioniert war allerdings auch noch mit wep verschlüsselung.

    wie kommst du aber an die daten von der festplatte von dem "angreifer" hat er im heimnetzwerk was freigegeben oder wie?
     
  8. 11. Juli 2011
    AW: Strafe für W-LAN attacke auf Kostenpflichtigen HOTSPOT

    vielen dank =) MasterJulian und q3badboy nu kann ich gut schlafen. Wer sagt das ich das W-LAN Betreibe ?

    freue mich über jede weitere Meinung und vllt Berichte über mögliche Strafen.
     
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