Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugend:love:ographie"

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von BamSteve, 4. November 2008 .

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  1. 4. November 2008
    Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt am morgigen Mittwoch eine Neufassung des Dreizehnten Abschnitts des Strafgesetzbuches (StGB) in Kraft, der sich mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung befasst. Wichtigste Neuerung ist dabei die Aufnahme von sogenannten jugend ographischen Schriften in das Strafgesetzbuch, die ein "tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergeben und künftig eigenständig im Rahmen des § 184c StGB normiert werden (PDF-Datei).
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    Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, "wer graphische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie [...] zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen".

    Wer versucht, sich (etwa über das Internet) den Besitz von jugend ographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Als "wirklichkeitsnahes Geschehen" ist dabei die Darstellung eines Geschehens zu verstehen, das sich dem durchschnittlichen Betrachter dem äußeren Erscheinungsbild nach als ein tatsächliches darstellt. Darunter können also auch Darstellungen mit sogenannten "Scheinminderjährigen" fallen, also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.

    Da die Neuregelungen auch für graphische Computeranimationen und Zeichentrickfilme gelten, sind Medienunternehmen gut beraten, ihr Angebot umgehend hinsichtlich möglicher Rechtsverletzungen zu überprüfen. Hintergrund der Gesetzesänderungen ist ein EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinder ographie, nach dem auch die Verbreitung fiktiver graphie unter Strafe zu stellen ist. Im Vordergrund soll der Schutz der Konsumenten (vor allem von Jugendlichen) vor schädlichen Inhalten und Nachahmungseffekten stehen. (pmz/c't)


    Quelle: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff Jugend ographie | heise online
     
  2. 5. November 2008
    AW: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugend ographie"

    Im Grunde hab ich ja nix dagegen, Kinder os und deren Konsumenten aus dem WWW zu vertreiben. Allerdings frage ich mich was der Sinn der Sache ist?! (Natürlich abgesehen vom Medienwirbel und der erhofften positiven Reaktion der Bürger)

    Gewissermaßen steht da garnix drin, ausser dass solche Geschichten nun nur noch von minderjährigen geschrieben/verbreitet werden dürfen mit dem Einverständnis der beteiligten Personen. Siehe §184c, Satz 4 des neuen Bundesgesetzblattes

    Das würde im Klartext bedeuten dass nur noch minderjährige entsprechende Schriften/Mangas/Cartoons herstellen und verbreiten dürften. Wäre ja auch Unsinn nen Autor der seine Jugenderlebnisse schildert zu verknacken oder ne 14jährige die sich bei Dr. Sommer Team im WWW ausheult...
    Hier wäre vielleicht eine Redefinition der graphie notwendig denn bei weitem nicht jede Schrift oder jedes Bild über eine Sexuelle Handlung ist von grafischer Natur. Die durch entsprechende Bilder hervorgerufenen Erregungen entstehen erst durch die Wahrnehmung des Betrachters. Das Bundesgesetzblatt spricht allerdings von "Jugend ografischen Schriften die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen [...] zum Gegenstand haben". Diesen Tatbestand erfüllt so ziemlich jede Jugendberatungswebsite.

    Was die Mangas und Zeichentrick Sachen angeht kann natürlich jeder Hersteller auch einfach per Disclaimer behaupten seine Comics würden nur zierliche erwachsene darsteller abbilden und das Gegenteil ist nicht zu beweisen. Insofern glaube ich nicht dass das die Industrie dahinter (die ja eh vornehmlich im asiatischen Raum angesiedelt ist) dadurch eingeschränkt wird.

    Ob es sinnvoll ist oder nicht ****philen zu verbieten ihre Phantasien in Bild und Schriftform zu dokumentieren und auszutauschen sei mal so als Denkanstoß in den Raum geworfen. Ich bin kein Psychologe und kann da kein fachlich korrektes Urteil zu geben, halte das ganze aber für Unsinn! Solln se sich doch auf ihre Phantasien ein XXXXXXen, das tut niemandem weh und verletzt keinen.
    Und solange es Fiktion ist, wen störts?
     
  3. 5. November 2008
    AW: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugend ographie"

    Zählt das auch zu gezeichneten?
    Also Lolicon?
     
  4. 5. November 2008
    AW: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugend ographie"

    Lolicon ist schon lange bei uns verboten da es sich um sexuelle Handlungen mit minderjährigen handelt.

    Alles was mit sexuellen handlungen zu tun hat egal ob film, buch, comic etc. und jugendliche oder kinder enthalten sind die bei diesen aktivitäten mitmachen, is strafbar.
     
  5. 5. November 2008
    AW: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugend ographie"

    Finde ich extrem lächerlich.

    Zeichnungen bleiben Zeichnungen und Schriften bleiben Schriften, die tun niemandem weh.

    Hurra, Freiheit und so.

    Jetzt werden die Gedanken der Menschen schon verboten, ich glaubs ja....
     
  6. 5. November 2008
    AW: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugend ographie"

    nich dein ernst oder?
     
  7. 5. November 2008
    AW: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugend ographie"

    Sowas nennt man Prävention ...

    Goethe
     
  8. 5. November 2008
    AW: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugend ographie"

    Also darf ich keine -Storys, die ein dritter kopiert hat, lesen? =D
    Wasn das fürn Müll?

    Ich les, was ich will - haben mir die Idioten nicht vorzuschreiben!
     
  9. 5. November 2008
    AW: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugend ographie"

    Man merkt, dass hier keiner im Board Anwalt oder ähnliches ist

    Unter "Schriften" fallen Videos, Bilder, Textdokumente - einfach alles
     
  10. 5. November 2008
    AW: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugend ographie"

    Aha.
    Komisch, dass ich auch Textdokumente meinte, oder?
     
  11. 5. November 2008
    AW: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugend ographie"

    Naja auf der einen Seite find ich das ja wirklich gut, dass so Filme und Bilder verboten werden. Jedoch ist es nicht okay das sie auch "fiktive" Geschichten in Textform oder Zeichnungen verbieten wollen. Naja dazu kann man eigentlich nur sagen das schon wieder ein kleines Stück Freiheit weg ist.

    mfg Brutails
     
  12. 5. November 2008
    AW: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugend ographie"

    Die Bilder und Filme waren schon vorher verboten.
    Jetzt ist es verboten, Geschichten (!) zu verbreiten, wo z.B. ei ein minderjähriger Mensch z.B. sein erstes Mal beschreibt oder erzählt, wias er/sie gerne gerne beim duschen macht.

    Noch dazu verboten werden Filme mit (ich sag jetzt mal) Asiatinnen (, weil die oft jünger aussehen als sie sind), die minderjährig aussehen, es auf dem Papier aber nicht sind.

    Hab ich das richtig verstanden? Mach ich mich schon halb strafbar, wenn ich bei Google nach "euer erstes Mal vor 18" suche?
     
  13. 5. November 2008
    AW: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugend ographie"

    wenn das stimm dann fallen wir in die 60er Jahre zurück!
     
  14. 5. November 2008
    AW: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugend ographie"

    Oh ich muss dazu noch mal was sagen, meinen Beitrag von vorher ergänzen ...
    Hier jedoch nur auf Zeichnungen / Texte bezogen!!! Über echte Jugend ographie braucht man sich ja wohl nicht zu streiten, ist ja klar ...
    Einerseits ist es gut, dass so etwas verboten ist, da solche Gedanken schließlich dazu führen könnten, dass jemand so etwas in die Tat umsetzt. Aber das ist genauso wie bei den Killerspielen, es ist einfach nichts anderes ... Es heißt nicht, dass jemand, der sich so etwas gerne durchliest, auch so etwas machen wird. Das ist totaler Schwachsinn.
    Aber am schlimmsten finde ich hier die starke künstlerische Einschränkung. Wie ist das jetzt zu interpretieren? Was ist nun, wenn jemand ein Gedicht oder ein Songtext schreibt, indem es um ****phile geht. Und das kann auch aus der Sicht eines ****philen geschrieben sein. Dann sind wir wieder bei dem Problem der Böhsen Onkelz. Es ist meiner Meinung nach einfach künstlerisch genial und sehr provokant, aus Sicht einer solchen Person zu schreiben. Seien es Mörder oder sonst was. Aber es ist nunmal so, dass man solche Mittel in Gedichten, Songtexten oder sogar Büchern braucht, sie sind notwendig und man darf nicht vor der Wahrheit die Augen verschließen.
    Aber unser lieber Staat sieht so etwas immer als Aufforderung, so etwas zutun. Unser Staat ist ein Anti-Künstler. Traurig, denn ich bin Musiker und schreibe auch gern provokante Sachen!
     
  15. 5. November 2008
    AW: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugend ographie"

    lol, kannte das nicht hab mal gegoogelt
    wie krank das internet doch sein kann.

    Dieses neue Gesetz ist i.wie spät dran...
     
  16. 5. November 2008
    AW: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugend ographie"

    mal freiheit hin oder her, manche sachen sollten einfach verboten werden und sex mit kindern is einfach etwas das verboten gehört. egal ob gemalt, gefilmt, fotografiert oder geschrieben.
     
  17. 5. November 2008
    AW: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugend ographie"

    naja aber wenn ich das richtig verstehe sind dann shcon sachen wie Dr sommer illegal...
     
  18. 5. November 2008
    AW: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugend ographie"

    werden jetz auf filme wie z.b. K.I.D.S verboten ? da drin gehts ja eig nur dadrum das da so einer rumrennt und spaß dran hat iwelche weiber zu entjungfern^^ in dem film sin die minderjährig also die darsteller ka aber die rollen schon ^^
     
  19. 5. November 2008
    AW: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugend ographie"

    xD
    Oh... Bravo wird nicht mehr verkauft aber es stimmt doch aber oder?

    Ich denke das wird man dann noch schönreden können, da es sich um "probleme" handelt xDD

    Mfg
    RaXXi
     
  20. 5. November 2008
    AW: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugend ographie"

    Ah Ah AH xD
    find ich lustig weil eigentlich, machen solche Titel die Filmchen erst schmackhaft wie ich finde... Allerdings war ich mir eigentlich immer bewusst das die Damen sicherlich nicht unter 21 Jahren sind oder mind. 18...
    gz
     
  21. 5. November 2008
    AW: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugend ographie"

    Ah.. als Minderjähriger interessiert das schon man
    Obwohl ichs mir selbst nie gekauft hab aber ich fands immer ganz lustig wie die da Gefragt haben xDD

    Mfg
    RaXXi
     
  22. 5. November 2008
    AW: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugend ographie"

    Das ganze ist so ein Hohn, die Scheinminderjährigen sind der Hammer und das mit den Comics, da muss man jeden ******-Kram verbieten, weil Mangas ja eh meist kindlich gezeichnet sind
    Faschismus pur
     
  23. 5. November 2008
    AW: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugend ographie"

    Ich finde es auch lächerlich.

    Schriften, Bilder, Medien, solang es Fiktion ist, was solls?

    Prävention hat damit nichts zu tun. Man kann zwar behaupten, dass durch das Verbot manche Menschen nicht mehr auf Kinder / Minderjährige fixiert würden, was aber faktisch doch eher so verläuft, dass die Leute, die sich mit solchen Bildern, Phantasien etc. zufriedengegeben haben und darauf stehen, nun nichts mehr dergleichen haben dürfen und dann im Zuge dessen eben für die Realität gefährlicher werden.


    Dazu will ich noch etwas sagen: Nur weil irgendetwas pronographisch ist, ist es nicht gleich "Schmutz". Das ist mittelalterliche Kirchenmoral, nichts weiter.

    Dieses Dr. Sommer-Zeugs ist für manche Jugendliche sehr hilfreich und wichtig. Was wissen die denn über Sex? Die müssen doch aufgeklärt werden. Wenn die mal eine peinliche "intime" Frage haben, weil sie ein Problem haben oder nicht wissen ob bestimmte Sachen "normal" sind, müssen die doch irgendwo fragen können.
     
  24. 5. November 2008
    AW: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugend ographie"

    Da ja scheinbar keiner das entsprechende Gesetzblatt gelesen hat bevor er hier unsachlichen Nonsens verbreitet:

    vote 4 close da nur alberne Polemik!


    Dr. Sommer Thematik
    : §184c StGB Satz4 sagt klar dass die Regelung NICHT auf Minderjährige anzuwenden ist, die in vollem Einverständnis der Beteiligten entsprechende Schriften verbreiten.

    ****** ♂️♀️ Hersteller können sich ganz einfach absichern indem sie eine Erklärung abgeben dass ihre Produkte ausschließlich zierliche rasierte Erwachsene in Schuluniformen darstellen. Das Problem der Staatsanwaltschaft ist, das Gegenteil zu beweisen was so ziemlich unmöglich ist.

    FAKT: Das ganze schränkt vielleicht ****s darin ein, ihre Sextrip Geschichten aus Südostasien zu verbreiten oder irgendwelche Perversionen rumzuposten/zu verkaufen. Ein Problem mit ****** wird es dadurch aber nicht geben.
    Lolicon ist da wohl eine Ausnahme da Lolicon aufgrund der historischen Schamhaartabuisierung in Japan gezielt minderjährige darstellt! (das erklärt auch warum in .jp pron die Frauen immer unrasiert sind =) )
     
  25. 5. November 2008
    AW: Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugend ographie"

    k nur mal kurz dazu, sind jetzt mit schriften wirklcih nur geschriebens gemeint oder etwa auch filme?
     
  26. Video Script

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