Strafmaß einer Raubkopie für 39 Euro: 18 Monate ohne Existenzgrundlage

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 4. Dezember 2006 .

  1. 4. Dezember 2006
    Die vier Rechtsanwälte Eickelberg, Hoenig, Rueber und Siebers sind eine Fachfrau und drei Fachmänner fürs Strafrecht und bloggen was ihnen in ihrer tagtäglichen Praxis über den Weg läuft und als erwähnenswert erscheint. Der Berliner Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig übernahm jetzt das Mandat für einen Tontechniker, dessen PC im Verlauf einer Hausdurchsuchung wegen Verstoßes gegen das Urhebergesetz beschlagnahmt worden ist. Aus dem Elefanten keine Mücke machen, dachte man sich wohl beim Amtsgericht Berlin Tiergarten.

    Dieses teilt in dessen Beschluss mit, dass die Anordnung der Durchsuchung in dem vorgenannten Umfang in Hinblick auf den Tatvorwurf und die Stärke des Tatverdachts verhältnismässig wäre. Die Durchführung von milderen Maßnahmen beim derzeitigen Ermittlungsstand wären nicht ersichtlich. Natürlich geschieht dies, für den Laien nachvollziehbar oder nicht, im Rahmen der gültigen Rechtslage. Wirklich spannend wird es aber bei einem Vermerk der Polizeibeamtin.

    "Es wird darauf hingewiesen, daß mit einer Auswertung der Rechnerdaten aufgrund der hiesigen Vorgangsbelastung frühestens in 18 Monaten zu rechnen ist."

    Nicht kleckern, klotzen, ist hier scheinbar die Devise! Wenn der selbstständige Tontechniker nach erfolgtem illegalen Download eines Programmes von einem Fileserver im Wert von 39 Euro schon seine Unternehmensgrundlage verliert, dann richtig. Die heruntergeladene Version von Steganos Internet Security dürfte dem beklagten Mann im schlimmsten Fall den Kopf kosten. Ausser sein Verteidiger ist in der Lage, den Staatsanwalt von seiner eklatanten Lage zu überzeugen und diesen milde zu stimmen.

    Bei all dem Schaden, der den Softwareherstellern durch den Vertrieb von Raubkopien nachweislich entsteht: Ist ein möglicher Konkurs eines Selbstständigen beim Gegenwert von knapp 40 Euro tatsächlich noch immer im Rahmen der Verhältnismäßigkeit der Mittel?


    quelle: gulli untergrund news
     
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