Strafrechtliche Verfolgung?!

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von *SoyEr, 4. Dezember 2006 .

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  1. 4. Dezember 2006
    Hi ,
    mein Kumpel ( wirklich mein Kumpel nicht ich^^) hat grad ein riesiges Problem...Am Freitag auf einer party, waren er und fast alle anderen übelst besoffen.
    Er hat wohl später noch ein Mädchen begrabscht ( nicht nur an der Oberweite).
    Das Problem ist dass sie das nicht wollte und sich an alles erinnert.
    Sie fühlt sich jetzt natürlich derb .

    Was passiert wenn sie ihn anzeigt?

    MfG soyEr
     
  2. 4. Dezember 2006
    AW: Strafrechtliche Verfolgung?!

    Anzeige wegen sexueller Belästigung..

    Hmm Folgen hab ich jetzt bei eurem Fall keine spezifischen gefunden, nur bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, worauf keinerlei Geld- oder Haftstrafen ausgesetzt waren, als Strafe..

    Nunja aber deinem Kumpel dürfte eigentlich gar nichts passieren, da sie das beweisen muss, und wenn sie nicht zufällig mit der Kamera draufgehalten hat, hat er nochmal "Schwein gehabt"..
     
  3. 4. Dezember 2006
    AW: Strafrechtliche Verfolgung?!

    keine Ahnung was passiert, wird warscheinlich zur Polizei geladen, muss eine Aussage machen. Dann wird seine Aussage mit Ihrer verglichen und der Staatsanwalt überlegt dann, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird. Wird dann warscheinlich mit irgendwelchen sozialstunden eingestellt.
    Naja, ich hoffe nur Sie zeigt Ihn an - und wenns nur als abschreckendes Beispiel dient.
     
  4. 4. Dezember 2006
    AW: Strafrechtliche Verfolgung?!

    ich denke schon, dass ihm was "passieren" könnte
    das wird denk ich so oder so ähnlich ablaufen, wie cylon das schon beschrieben hat
    kommt auch drauf an, wie alt der typ is und allerdings auch, ob sie ihm das klar gemacht hat, dass sie das nicht will...weil das wurd bisher noch garnich gesagt
    wenn sie nichts gesagt hat und sich auch nich gewehrt hat, dann denk ich kann man ihm wenig, wenn er das gegen ihren deutlich gemachten und gezeigten willen gemacht hat, is das was anderes
    ...und wenns aussage gegen aussage vor gericht stehen sollte, wird mans sehn
    vllt gesteht er ja auch

    klar sollte sie das machen! ich find auch ne verdammte sauerei, sowas mit nem mädchen/frau zu machen...allerdings muss man da dann auch gegebenenfalls auch an sie appellieren, falls sie das dem typen nich deutlich genug gemacht hat, dass sie das nich will

    mfg benn
     
  5. 4. Dezember 2006
    AW: Strafrechtliche Verfolgung?!

    Das Ding ist, wenn sie es nicht beweisen kann, dann geschieht GAR NICHTS.. so meinte ich das
     
  6. 4. Dezember 2006
    AW: Strafrechtliche Verfolgung?!

    klar, das stimmt dann natürlich auch!
    wenns wirklich 100% aussage gegen aussage steht, wird dann wahrscheinlich "in dubio pro reo" entschieden...
    könnt ja aber halt auch sein, dass er das zugibt oder was weiß ich...theoretisch
    oder sie zeigts garnich erst an
    mfg benn
     
  7. 4. Dezember 2006
    AW: Strafrechtliche Verfolgung?!

    Also dein Freund könnte ja auch ma zu ihr hin gehen solange sie noch nicht bei der polizei war, und sich entschuldigen! (wenn´s ncith so schlimm war) und das kann manchmal viel bewirken!

    Ansonsten wenn es schon zu spät ist und sie bei der polizei war, wird er erstma eingeladen (wie oft ich schon da war^^) und dann muss er aussagen. Die Aussagen werden vergliechen, und dann an den staatsanwald verschickt und er denkt nach ob ein verfahren notwendig ist oda nicht!

    Dann Bekommt er einen Brief und da wird stehen entweder kommen sie zu Gericht, oda es ist vorbei und ihm wird nix passieren!
     
  8. 4. Dezember 2006
    AW: Strafrechtliche Verfolgung?!

    OK danke auf jeden fall...


    -closed-
     
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