Streamripper: Musik legal und kostenlos runterladen

Artikel von Jonas Hubertus am 2. August 2017 um 12:54 Uhr im Forum Netzwelt - Kategorie: Politik & Recht

Streamripper: Musik legal und kostenlos runterladen

2. August 2017     Kategorie: Politik & Recht
Immer mehr Menschen nutzen Streamingplattformen wie Youtube um kostenlos Musik zu hören, fast jeder zwischen 16 und 24 Jahren nutzt diese Möglichkeit. Eine Umfrage des Weltverbands für Phonoindustrie (IFPI) hat das bestätigt. Aber noch etwas: 49% der jungen Nutzer, lädt sich regelmäßig Musik mit Hilfe von "Streamrippern" herunter. Natürlich entfachte diese neue Art des gratis Musik Downloads umgehend jede Menge Diskussionen und Fragen, welche wir beantworten wollen.


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Ist die Verwendung von Tube Konverter legal oder illegal?


Die urheberrechtliche Frage beim laden von konvertierten mp3 Dateien ist zu klären. Der Konverter läd nur die Audiospur eines Videos von der Streaming-Plattform welche dann vom Endnutzer heruntergeladen wird. Es wird also lediglich eine private Kopie angefertigt. Dies wäre nur problematisch, wenn die Quelle offensichtlich als rechtswidrig erkennbar ist. Bei Youtube oder anderen großen Streamingplattformen ist kein Anzeichen für eine solche Rechtswidrigkeit zu erkennen, da es allgemein bekannt ist, dass auch Künstler und Rechteinhaber selbst die Videos zur Vermarktung veröffentlichen.

In den AGB von Youtube steht, dass Videos nur als Streaming angeboten werden und sie nicht für Downloads oder Kopien bestimmt sind. Die Zustimmung für diese Nutzungsbedingungen durch den Nutzer ist jedoch vor dem anschauen von Videos nicht nötig und damit nicht in kraft. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist die Convertierung von Youtube-Audiospuren für den privaten Gebrauch legal. ( Der Youtube-Converter - Eine legale Angelegenheit? | WBS )

Die YouTube Converter stellen derzeit also eine kostenlose und legale Alternative zum Filesharing für Musikfans dar. Die Sammlung kann dann auch offline genutzt werden und auf tragbare Geräte wie Smartphone oder Mp3player übertragen werden.

Auch zahlungspflichtige Musikstreaming Flatrates werden immer beliebter, doch wie sieht das hier aus?
Neben Anbietern, wie Simfy und Deezer, zählt Spotify zu den größten Musikstreaming-Anbietern. Doch wie verhält es sich bei Streaming-Diensten mit dem Streamrippen von MP3-Files?
  1. Grundsätzlich dürfen Nutzer für den privaten Gebrauch Songs von Streaming-Diensten und Online-Radios als MP3-Datei mitschneiden.
  2. Wer Songs als MP3 herunterlädt, verstößt damit allerdings gegen die Nutzungsbedingungen des Streaming-Dienstes.
  3. Ob dieses Verbot rechtlich wirksam ist, konnte bisher von keinem Anwalt sicher bestätigt werden. Ob für den Nutzer Konsequenzen drohen würden, ist ohnehin fraglich.
Rechtlich also eine Grauzone - abgesehen davon wäre ein Nachweis, der Verwendung solcher Software zum Aufzeichnen, nicht möglich.

Um jede Art von Audio-Ausgabe am Computer bzw aus dem Browser aufnehmen zu können, ist ein Aufnahmetool oder auch Streamripper genannt nötig, hierzu eignet sich die Freeware No23 Recorder hervorragend. Jede Aufnahme lässt sich dann als Audiodatei im OGG oder MP3 Format abspeichern.

Natürlich muss man sich beim Aufzeichnen das Lied auch anhören, beim Youtube-Konverter gibt es da hingegen einen Zeitvorteil, denn hier wird der zu buffernde Stream direkt geladen und nicht die Audiosignale aufgezeichnet, das beschleunigt den MP3 Download dann erheblich.
 

Kommentare

#2 5. August 2017
Unabhängig der Legalitätsfrage, frage ich mich seit Jahren wie schlecht die Ohren der User sind, um ein YouTubeVideo, welches ja bekanntlich einen Audiostream von ca. 126 kbps (aac) hat, noch einmal freiwillig zu einer mp3-Datei umzuwandeln; grausam.....
Man muss ja keine 9216 kbps 192/24 Audiodateien hören, aber die Videostreams zu demultiplexen um es nicht noch schlimmer zu machen sollte doch wohl drin sein.
sry fürs at..