#1 13. Dezember 2011 Hallo leute, kurz mal mein Anliegen.. 21 jahre alt und wohne noch bei meinen eltern, haben seit jahren immer wieder streit und ich möchte jetzt auch ausziehen und mal selbst auf den beinen stehen und nicht immer was gesagt bekommen. bin alt genug. nebenbei studiere ich noch und gehe an den wochenende arbeiten. habe eine wohnung gefunden, die miete liegt bei etwas 250€ mit nebenkosten und strom( ist ein studentenwohnheim) was muss ich beantragen, damit ich geld von amt bekomme? bekomme ich überhaupt geld vom amt ? ich würde dann auch bestimmt noch bafög bekommen, meint ihr das würde alles klappen? ich würde mich über jede nützliche antwort freuen. + Multi-Zitat Zitieren
#2 13. Dezember 2011 AW: Streit mit den Eltern - Ausziehen! Hi, abhängig vom Einkommen deiner Eltern, sind die erst mal dir unterhaltsverpflichtet (bis 25 Jahre wenn du studierst). Wenn deine Eltern Hartz4 bekommen, dann musst du zur Arge und dort mal mit einem Mitarbeiter reden, der kann dir dann gezielt Tips geben, an welche Stelle du dich sonst noch wenden kannst. Cu Death-Punk + Multi-Zitat Zitieren
#3 13. Dezember 2011 AW: Streit mit den Eltern - Ausziehen! Nach der Düsseldorfer Tabelle kannst du ablesen was deine Eltern dir zahlen sollten: Deine Eltern sind nur dann Unterhaltspflichtig, wenn du keine Ausbildung oder kein Studium zuvor abgebrochen hast. Da du ja noch unter 25 bist, erledigt sich die Altersgrenze ja für dich. Bafög musst du dich separat erkundigen ob das für dich in Frage kommt, hängt halt von dem Einkommen deiner Eltern ab. + Multi-Zitat Zitieren
#4 13. Dezember 2011 AW: Streit mit den Eltern - Ausziehen! beide arbeiten im einzelhandel, mutter als aushilfe und vater vollzeit. keiner von beiden ist arbeitslos und somit hartz4 empfänger. + Multi-Zitat Zitieren
#5 13. Dezember 2011 AW: Streit mit den Eltern - Ausziehen! bafög hat doch nichts damit zu tun ob du zuhause wohnst oder ne eigene Wohnung hast. Wenn du bisher kein Anrecht auf Bafög hast weil deine Eltern zu gut verdienen wird sich daran nichts ändern. Dir steht aber definitiv das Kindergeld zu Verfügung. Bezüglich Unterstützung vom Staat würde ich das wirklich individuell mit nem Sachbearbeiter besprechen der kann dir genau sagen was dir zusteht und ob das umgesetzt werden kann. Denn auch da spielt der Verdienst ne Rolle jedenfalls war es bei mir der Fall- mein Antrag wurde damals schon bei der Abgabe quittiert. + Multi-Zitat Zitieren
#6 13. Dezember 2011 AW: Streit mit den Eltern - Ausziehen! Theoretisch addierst du Nettoeinkommen deines Vaters und deiner Mutter zusammen und guckst dann in der Tabelle wie viel dir zusteht. Dabei sind die 184 Euro Kindergeld aber schon mit einberechnet (wenn ich mich nicht täusche). + Multi-Zitat Zitieren
#7 13. Dezember 2011 AW: Streit mit den Eltern - Ausziehen! Du kannst dir hier ausrechnen lassen, wie viel Bafög du in etwa bekommen würdest. Kindergeld kannst du dir auch abzweigen lassen. Wird bei dem bisschen Miete aber auf jeden Fall reichen. + Multi-Zitat Zitieren
#8 14. Dezember 2011 AW: Streit mit den Eltern - Ausziehen! Nein, das Kindergeld ist seperat und unabhängig von der Düsseldorfer Tabelle. Da deine Eltern nicht sehr viel verdienen werden und du mit Kindergeld und Unterhalt nicht auskommen wirst (hast auch noch Glück das du das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hast und familienversichert bist, sonst hättest du auch noch 70-80EUR Krankenversicherung zahlen müssen als Student), musst du zusätzlich noch Geld beim Amt beantragen. Ich bin mir aber nicht sicher ob Bafög oder Zuschuss von der Arge zB. Ich bin damals zB frisch mit 18 ausgezogen aber war noch Schüler da ich Abi gemacht habe. Habe dann Kindergeld bekommen + ~350EUR Unterhalt, was natürlich nicht gereicht hat. Musste zu diesem Zeitpunkt aber kein Schüler-Bafög beantragen, sondern die Arge hat ca. 150 zugezahlt damit ich auf den Minimum-Satz gekommen bin (Hartz4-Satz). Achso hab vergessen das du arbeitest. Na dann wirst du doch wohl locker über den Mindestsatz kommen (maximal 650 oder sowas) und musst dich nicht mit den Ämtern rumschlagen, was auch viel Nerve kosten kann. MfG + Multi-Zitat Zitieren
#9 14. Dezember 2011 AW: Streit mit den Eltern - Ausziehen! BAFÖG ist übrigens nicht komplett unabhängig davon, ob man zu Hause wohnt oder nicht. Der Höchstsatz für ein Wohnen außer haus liegt höher, so dass man hier also durchaus etwas bekommen kann, obwohl dies vorher nicht möglich war. + Multi-Zitat Zitieren