#1 14. August 2012 hallo leute, ich bin 22 und studiere lehramt im 3.semester an der goethe uni frankfurt. ich möchte nebenbei in teilzeit arbeiten. bafög kassier ich auch ein. ich beziehe noch kindergeld und soweit ich weiß, entfällt dieses sobald man ein jahreseinkommen von 8004€ hat. Beschäftigung von Studenten - Lohnabrechnung auf der seite habe ich eben gelesen, dass diese regelung abgeschafft ist. inwiefern stimmt das? + Multi-Zitat Zitieren
#2 14. August 2012 AW: Student und Kindergeld bis zum 25.Lebensjahr trotz einer Beschäftigung Ich hab ein Jahreseinkommen von knapp 20k+ und krieg Kindergeld ... stimmt also 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#3 14. August 2012 AW: Student und Kindergeld bis zum 25.Lebensjahr trotz einer Beschäftigung vielen dank. wie ist es mit den steuern? steuerklasse 1 es steht, dass 905EUR im monat steuerfrei wären. bekomme also <=905EUR brutto als netto aufs konto überwiesen? falls ich in einem monat mehr als 905EUR verdiene, werden zwar steuern abgezogen, sobald ich aber am ende des jahres nicht mehr als 10863EUR verdient habe, bekomm ich das abgezogene geld wieder zurück? + Multi-Zitat Zitieren
#4 15. August 2012 Zuletzt bearbeitet: 15. August 2012 AW: Student und Kindergeld bis zum 25.Lebensjahr trotz einer Beschäftigung Steuerfrei heißt nicht dass da nichts abgezogen wird, sozialversicherungspflichtig ist die Beschäftigung trotzdem. Da geht ein bisschen was in die Rentenkasse, waren bei mir bei nem Bruttoeinkommen von 1008EUR ca 110EUR, wobei da ein geringer Teil Lohnsteuer enthalten ist (schätze mal 5 - 30EUR, keine Ahnung). Nicht automatisch, du musst einen Lohnsteuerjahresausgleich machen. Ich weiß nicht wie da der aktuelle Stand ist, vor kurzem war im Gespräch, dass man sogar studienbezogene Sachen absetzen können soll (Fachbücher, Studiengebühr, Laptop o.Ä.). Habs selbst noch nicht gemacht, aber hab schon öfter gehört das Kommilitonen was wiederbekommen haben. // grad erst gelesen dass du bafög kriegst, dann bist du doch eh "gehandicapt" was arbeiten angeht...wenn du mehr als 400EUR/monat verdienst ziehen sie dir das vom bafög ab. alles andere wär mir neu^^ 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#5 15. August 2012 AW: Student und Kindergeld bis zum 25.Lebensjahr trotz einer Beschäftigung Da hat Calx recht: 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#6 20. August 2012 AW: Student und Kindergeld bis zum 25.Lebensjahr trotz einer Beschäftigung Vergiss auch die Krankenkasse nicht. Wenn du mehr als 400 Euro verdienst fliegst Du aus der Familienversicherung raus und musst dich (für circa 60+ Euro/Monat) selbst versichern, insofern du als Werkstudent arbeitest. Cheers, Greg 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren